Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1950, Seite 24

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 24 (NJ DDR 1950, S. 24); Kosten. Da sich der Verklagte mit der Vornahme des Umbaues weder der Klägerin noch dem Handwerker gegenüber einverstanden erklärt hat, fehlt es an jeder bürgerlich-rechllichen Grundlage, aus der ein Erstattungsanspruch gegen den Verklagten hergeleitet werden könnte. Insbesondere kann die Klägerin vom Verklagten die Erstattung der Aufwendungen für die Wand nicht aus dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag verlangen. Daß deren Bestimmungen auch auf öffentlich-rechtliche Verhältnisse Anwendung finden können, ist allgemein anerkannt. Voraussetzung ist aber immer, daß die Geschäftsführung dem Interesse desjenigen entspricht, dessen Geschäfte wahrgenommen werden und dies auch dann, wenn die Geschäftsführung die Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Pflicht bezweckt (§ 679 BGB). An d:esem Erfordernis fehlt es aber gerade hier, weil die Anbringung der Trennungswand lediglich im Interesse der Klägerin (Unterbringung von Wohnungssuchenden) und des in den Raum eingewiesenen Mieters liegt, während der Verklagte daran nicht das geringste Interesse hat. Nun ist allerdings nicht zu verkennen, daß in einzelnen Fällen auch aus obrigkeitlichen Verwaltungsakten Ansprüche erwachsen können, für welche die ordentlichen Gerichte zuständig sind. Dies muß dann aber im Gesetz ausdrücklich hervorgehoben werden, was hier nicht geschehen ist. Auch besteht die Möglichkeit, daß durch obrigkeitliche Anordnung bürgerliche Rechtsverhältnisse begründet werden. Gerade im Wohnungsrecht kommt dies sehr häufig vor, wenn nämLich die Wohnungsbehörde zwischen Hauseigentümer und Mieter einen Zwangsmietvertrag abschließt, wie es das Wohnungsgesetz in Artikel VIII unter 2 b vorsieht. Dieser Mietvertrag, der nicht durch Parteiver-dinbarung, sondern auf Anordnung der Wohnungsbehörde gegen den Willen des Hauseigentümers zustande kommt, äußert doch dieselben Wirkungen wie e.n auf freier Vereinbarung zustande gekommener Mietvertrag Daraus, daß das Wohnungsgesetz offenbar bewußt eine entsprechende Regelung hinsichtlich der Tragung der Um- und Ausbaukosien nicht getroffen hat, ist zu folgern, daß Reentsstreitigkeiten über solche Kosten der Entsche.dung durcn die ordentlichen Gerichte entzogen werden sollten. Wäre es anders, so sähen sich me Gerichte zudem in die Lage versetzt, Maßnahmen der Wohnungsbehörde auf ihre Zweckmäßigkeit nacnzuprüien, wozu sie oft gar nicht in der Lage sind, Wie z. B. bei der Prüfung, ob öffentliche Mittel rur den Wohnungsumbau zur Verfügung stehen und ob sie unter Berücksichtigung sämtiicner Bauvorhaben zwtcuentspreciieno eingesetzt worden sind. Aus diesen Erwägungen folgt, daß die Wonnungs-behorde, wenn sie von sicn aus die Um- und Ausbauarbeiten bat vornenuien lassen, weil sich der Hauseigentümer geweigert nat, die Kosten im Verwaltungs-venafnen von dein zu inter Tragung Verpmchieien beiz.enen kann, soxern ihr keine Mittel zur Bestreitung dieser Kosten zur Veriugung stenen. Das Verfahren ist also das gleiche Wie in sonstigen Fallen, in denen die Benorue von sich aus ersatzweise eme Handlung auf Kosten des Verpflichteten voimmmt und Wie es in § lo3 LVo geregelt ist. Da die Auiwendungen der Wonnungsbehöiae n.ent vor dem ordentlichen uericnt eingekiagt weruen können, muß die Klage abgewiesen weraen. (Mitgeteilt von AGR Dr. Graeser, Königsee.) § 10 der Anordnung zur Durchführung des Kontr.-RG Nr. 45 vom 23. 1 ebruar 1949. Die Räte der Kreise oder kreisfreien Städte sind als Genehmigungsbehörden nicht legitimiert, gegen eine nach Artikel Vill des Kontr.-RG Nr. 45, § ru der AO vom 23. Februar 1949 erlassene Entscheidung des Amtsgerichts, durcn die ihre eigene Entscheidung abgeänuert wurde, Beschwerde einzulegen. OLG Gera, Beseht, vom 23. November 1949 1 W (L) 42/49. Gründe: Durch Bescheid vom 1. Mai 1949 hat der Rat der Stadt A. Abt. Landwirtschaft die Genehmigung zu den zwischen dem Bauern Johannes K. und Bruno und Ursula H. in A. geschlossenen Kaufvertrages vom 18. Juni 1948 versagt. Hiergegen haben die Käufer Einspruch erhoben. Durch Beschluß vom 24. Juni 1949, in dem die Käufer H. als Beschwerdeführer und der Rat der Stadt A. als Beschwerdegegner aufgeführt worden sind, hat das Amtsgericht in A. dem Einspruch stattgegeben und die Kaufverträge genehmigt. Gegen diesen Beschluß hat der Rat der Stadt A. sofortige Beschwerde eingelegt mit dem Anträge, den Beschluß des Amtsgerichts aufzuheben und den Beschluß des Rates der Stadt A. für rechtsverbindlich zu erklären. Die Antragsteller haben die Zurückweisung der sofortigen Beschwerde beantragt. Die sofortige Beschwerde des Rates der Stadt A. konnte nicht für zulässig erachtet werden. Nach § 10 der Anordnung zur Durchführung des Kontrollratsge-setzes Nr. 45 vom 23. Februar 1949 (Zentralverordnungsblatt S. 191) steht das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidungen des Amtsgerichts in Landwirtschaftssachen nur den Beteiligten zu. Zu diesen kann aber der Rat der Stadt A. in vorliegendem Falle nicht gerechnet werden, denn er ist die Dienststelle, die über die Erteilung oder Versagung der Genehmigung des Kaufvertrages zu-' nächst selbst zu entscheiden hatte und deren Entscheidung im Einspruchsverlahren angefochten werden konnte, ln diesem Einspruchsverfahren trat der Rat der Stadt n i c n t als „Beteiligter" auf, und es war deshalb ein Fehler, wenn das Amtsgericht ihm in seinem Beschluß vom 24. Juni la49 eme Parteirolle zuwies und ihn als „Beschwerdegegner“ aufführte. Da er an dem Verfahren ment als Beteiligter teilzunehmen hatte, stand ihm gegen den amtsgerientlichen Bescnluß auch kein Beschwerderecht zu. Anmerkung Der Beschluß entspricht der gegenwärtigen Rechtslage und zeigt gleicnzeitig eine Lücne dieses Rechtszustandes auf. in der 'rat ist zur Zeit keine Stelle vorhanden, die in Fällen, wie s.e der Beschluß des OLG Gera behandelt, im öfjentlichen Interesse gegen einen unrichtigen Beschluß des Amtsgerichts die soforiige Beschwerde einlegen könnte, denn zweifellos können die Räte der Kieise und kreisfreien Madie nicht als beteiligte“ angesehen werden, soweit sie Genehmigungsbehörde sind. Bine in Vorbereitung befindliche weitere Durchführungsverordnung der beteiligten Ministerien, deren Erlaß in absehbarer Zeit zu erwarten ist, wird diese Lucne ausfünen. in ihr ist eine Vorschrift vorgesehen, wonach die zuständige Kreisvereinigung der gegenseitigen Bauernhilje „Beteilig e" im ßinne des § m der Unordnung vom 23. 2. 191)9 ist. Damit wird die VdgB, wie es ihrer Bestimmung entspricht, zur Wahrung des öffentlichen Interesses in derartigen Fällen berufen, und sie wird zur Durchführung dieser Aufgabe dadurch in die Lage versetzt, daß ihr nach § 35 Abs. 2 der Ausführungsbestimmungen vom 10 3.191)9 die im Genehmigungsverfahren und dem etwa anschließenden gerichtlichen Verfahren ergehenden Entscheidungen mitzuteilen sind. Übrigens wird die erwähnte Durchführungsverordnung auch eine weitere vielfach bemängelte Lücne der bisherigen Gesetzgebung schließen, indem sie die Besetzung der im Beschwerdever]ähren nach KliGes Nr. 1)5 zur Zeit ohne Laienbeisitzer tätigen Gerichte mit sachverständigen Beisitzern aus bäuerlichen Kreisen anordnet. Dr. Hans Nathan § 3 Ziff. 1 der Stundungsverordnung vom 3. Juli 1946. Keine Vertragshilfe mehr für Hypotheken und Grundschulden von Geld- und Kreditinstituten nach der Vertragshilfeverordnung vom 30. November 1939 RGBl. I S. 2329 . OLG Dresden, Beschl. vom 25. Mai 1949 3 W 61/49. Die Antragstellern ist Eigentümerin eines Grundstückes. Im Jahre 1942 nahm sie zur Abgeltung der Mietzinssteuer bei der Antragsgegner.n einer Sparund Kreditbank ein Darienn von 13 000 KM auf, zu dessen Sicherung unter dem 31. Dezember 1942 für die Antragsgegnerin eine Hypothek eingetragen wurde, die später in eine Grundschuld umgewandelt worden ist. Mit Schreiben vom 24. September 1948 kündigte die Antragsgegnerin die Grundschuld zum 31. Dezember 1948. Die Antragstellerin will infolge der Geldumwertung zur Zahlung nicht imstande sein. Sie stellte des- 34;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Die Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1950 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 (NJ DDR 1950, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1950, S. 1-516).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilung zu lösen: Gewährleistung einer engen und kameradschaftlichen Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und bei Erfordernis mit weiteren Diensteinheiten Staatssicherheit sowie das aufgabenbezogene politisch-operative Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei jedoch noch kontinuierlicher und einheitlicher nach Schwerpunkten ausgerichtet zu organisieren. In Zusammenarbeit mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt aus. Es ist vorbeugend zu verhindern, daß durch diese Täter Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der Bürger einzustellen Zugleich sind unsere Mitarbeiter zu einem äußerst wachsamen Verhalten in der Öffentlichkeit zu erziehen, Oetzt erst recht vorbildliche Arbeit zur abstrichlosen Durchsetzung der Beschlüsse der Partei und der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit unter den Aspekt ihrer für die vorbeugende Tätigkeit entscheidenden, orientierenden Rolle. Die Beschlüsse der Partei und der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit unter den Aspekt ihrer für die vorbeugende Tätigkeit entscheidenden, orientierenden Rolle. Die Beschlüsse der Partei und des Ministerrates der zur Verwirklichung der in den Zielprogrammen des und daraus abgeleiteten Abkommen sowie im Programm der Spezialisierung und Kooperation der Produktion zwischen der und der bis zu einer Tiefe von reicht und im wesentlichen den Handlungsraum der Grenzüberwachungs Organe der an der Staatsgrenze zur darstellt.

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