Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 1328

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 1328 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 1328); 1328 Gesetzblatt Teil I Nr. 57 Ausgabetag: 4. September 1990 landwirtschaftlichen Nutzung zu rechnen. Der Tierbestand des einzelnen Zweiges wird nicht aufgeteilt. §2 Verbilligung für Kooperationen Eine Verbilligung für versteuertes Gasöl wird auch Betrieben der Tierproduktion ohne Bewirtschaftung eigener Flächen gewährt, soweit diese die Tierproduktion in Zusammenarbeit mit Betrieben der Pflanzenproduktion (Kooperation) betreiben und die Grenzen des Tierbestandes nach § 1, bezogen auf die von den zusammenarbeitenden Betrieben der Kooperation landwirtschaftlich genutzten Flächen, nicht überschritten werden. §3 Ausgleichsregelung (1) Betrieben der Landwirtschaft im Sinne von § 2 Abs. 1 "Nr. 1 und § 10 Nrtl des Gesetzes wird für den Gasölverbrauch beim Ausbringen von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie für die Beförderung für den eigenen Betrieb von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen und landwirtschaftlichen Betriebsmitteln mit anderen als den in § 1 Abs. 1 des Gesetzes genannten Fahrzeugen ein Ausgleich gewährt, soweit diese Fahrzeuge bereits vor dem 1. Januar 1991 zugelassen und zu den genannten Zwecken eingesetzt worden sind. (2) Der Ausgleich beträgt je 100 Liter Gasöl für die Zeit vom 1. Juli 1990 bis zum 31. Dezember 1991 41,15 DM vom 1. Januar 1992 bis zum 31. Dezember 1993 30,85 DM vom 1. Januar 1994 bis zum 31. Dezember 1995 20,55 DM. (3) Die §§ 6 bis 9 des Gesetzes gelten sinngemäß. ' §4 Übergangsregelung (1) Für das in den Monaten Juli, August, September 1990 verwendete Gasöl ist der Antrag auf Gewährung der Verbilligung bis zum 10. Oktober 1990 an das zuständige Amt für Landwirtschaft des Kreises zu stellen. (2) Das zuständige Amt erteilt dem Begünstigten bei fristgemäßem Antrag einen Bescheid für die Gewährung der Verbilligung für das III. Quartal 1990 bis zum 20. Oktober 1990. Der Begünstigte kann auf dieser Grundlage eine Forderung an den Haushalt ausweisen. Soweit der Betrieb dafür Kredit aufnimmt, werden ihm die bis 31. Dezember 1990 dafür entstehenden marktgerechten Zinsen aus dem Haushalt erstattet. (3) Der Verbilligungsbetrag ist bis zum 31. Januar 1991 aus dem Haushalt zu zahlen. (4) Wird die Übergangsregelung nicht in Anspruch genommen, gelten die Fristenregelungen gemäß § 7 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 des Gesetzes. §5 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und ist für das ab 1. Juli 1990 bezogene Gasöl anzuwenden. Berlin, den 31. August 1990 Der geschäftsführende Minister der Finanzen S k o w r o n Staatssekretär Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung über die Tätigkeit von Notaren in eigener Praxis vom 22. August 1990 Zur Änderung und Ergänzung der Verordnung vom 20. Juni 1990 über die Tätigkeit von Notaren in eigener Praxis (GBl. I Nr. 37 S. 475) wird folgendes verordnet: Erster Teil §1 § 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Dem Notar obliegen öffentliche Beurkundungen und Beglaubigungen nach Maßgabe der dafür in Rechtsvorschriften bestimmten Regelungen und sachlichen Zuständigkeit sowie die sonstige Betreuung der Beteiligten auf dem Gebiete vorsorgender Rechtspflege, insbesondere die Anfertigung von Urkundenentwürfen und die Beratung der Beteiligten.“ §2 § 4 erhält folgende Fassung: „Als Notar kann bestellt werden, wer a) Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik oder der Bundesrepublik Deutschland ist und auf dem Territorium der Deutschen Demokratischen Republik seinen ständigen Wohnsitz hat, b) ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität oder Hochschule der Deutschen Demokratischen Republik mit dem Staatsexamen abgeschlossen und einen zweijährigen Vorbereitungsdienst mit einer Staatsprüfung absolviert oder die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt hat, c) nach seiner Persönlichkeit und seinen Leistungen für das Amt eines Notars geeignet ist, d) über die räumlichen und sonstigen materiellen Bedingungen verfügt, die für die Ausübung der Amtstätigkeit erforderlich sind.“ §3 § 5 Abjs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Auf den Vorbereitungsdienst mit der Staatsprüfung kann auch verzichtet werden, wenn der Bewerber die Voraussetzungen nach § 4 erfüllt, 10 Jahre als Jurist gearbeitet hat und notarspezifische Kenntnisse nach weist.“ §4 § 6 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „ (1) Über die Bestellung von Notaren in eigener Praxis entscheidet auf schriftlichen Antrag der Minister der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik nach Anhörung des Präsidenten des Bezirksgerichts und der Notarkammer.“ §5 § 15 Abs. 2 Satz 2 erhält folgende Fassung: „ Die Präsidenten der Bezirksgerichte üben im Auftrag des ' Ministers der Justiz das Recht der Aufsicht in den Bezirken aus. “ §6 § 16 erhält folgende Fassung: „ Disziplinarverfahren § 16 (1) Ein Notar, der schuldhaft Amts- oder Verhaltenspflichten verletzt, ist disziplinarisch zur Verantwortung zu ziehen, wenn die Schwere der Pflichtverletzung dies erfordert. (2) Disziplinarmaßnahmen sind a) Verweis, b) Geldbuße bis zu 20 000 DM, c) Entfernung aus dem Amt. (3) Verweis und Geldbuße können durch Disziplinarverfü-gung des Präsidenten des Bezirksgerichts verhängt werden. Über die Entfernung aus dem Amt kann nur durch die Disziplinargerichte für Notare entschieden werden. (4) Einem Notar, der im dringenden Verdacht der schweren Verletzung einer Amts- oder Verhaltenspflicht steht, kann der Präsident des Bezirksgerichts bis zur Entscheidung über die disziplinarische Verantwortlichkeit die Amtsführung untersagen. “;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit im Zusammenhang mit dem Abschluß von Operativen Vorgängen gegen Spionage verdächtiger Personen Vertrauliche Verschlußsache - Lentzsch. Die qualifizierte Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und anderer operativer Diensteinheiten unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die sozialpsychologischen Determinationobedingungen für das Entstehen feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen. Die Wirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems im Rahmen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungensowoh bei großen Teilen der Bevölkerung als aucti bei speziell von ihm anvisierten Zielgruppen oder Einzelpersonen, besonders zum Zwecke der Inspirierung und Organisierung politischer Unter-gruadtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten. Die Untersuchungsergebnisse des Berichtszeitraumes widerspiegeln in hohem Maße die anhaltenden Bestrebungen;des Gegners zur Schaffung einer Inneren Opposition und zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit. Zur Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels Feststellungen zu weiteren Angriffen gegen die Staatsgrenze Angriffe gegen die Volkswirtschaft Angriffe gegen die Landesverteidigung Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie zur Aufklärung anderer politischioperativ bedeutsamer Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus, die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin ausgeübte berufliche Tätigkeiten als sogenannte Scheinarbeitsverhältnisse des amerikanischen Geheimdienstes zu deklarieren, wenn dazu weder operativ gesicherte noch anderweitige Überprüfungen vorliegen.

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