Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1989, Seite 266

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1989, Seite 266 (GBl. DDR Ⅰ 1989, S. 266); 266 Gesetzblatt Teil I Nr. 25 Ausgabetag: 22. Dezember 1989 Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über eine Amnestie vom 6. Dezember 1989 1. Die Amnestie erstreckt sich auf Personen, die vor dem 6.12. 1989 wegen vorsätzlicher und fahrlässiger Vergehen rechtskräftig zu Strafen mit Freiheitsentzug verurteilt wurden, vor dem 6.12.1989 wegen Verbrechens zu Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren verurteilt wurden, vor dem 6.12.1989 wegen vorsätzlicher und fahrlässiger Vergehen zu einör Strafe mit Freiheitsentzug und wegen Verbrechens zu Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren verurteilt wurden, deren Rechtskraft erst nach dem 6.12.1989 eintritt. 2. Die Amnestie erstreckt sich nicht auf Personen, die wegen Sexualstraftaten Raub und Erpressung vorsätzlicher Tötungsdelikte, Körperverletzung mit Todesfolge und schwerer Körperverletzung Rowdytums verurteilt wurden. 3. Die zu Freiheitsentzug verurteilten Personen sind aus dem Strafvollzug zu entlassen. Strafen sind nicht zu vollstrecken, wenn der Vollzug noch nicht begonnen wurde. Personen, gegen die der Verdacht einer vor dem 6.12. 1989 begangenen strafbaren Handlung besteht, die aber vor dem 6.12.1989 noch nicht rechtskräftig verurteilt wurden, sind nach Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung zu amnestieren, sofern die in Ziffer 1 genannten Voraussetzungen vorliegen und nicht die in Ziffer 2 genannten Ausschließungsgründe gegeben sind. 4. Von der Amnestie werden folgende Zusatzstrafen und gerichtliche Maßnahmen zur Wiedereingliederung erfaßt: Aufenthaltsbeschränkung gern. §§ 51, 52 StGB Maßnahmen zur Wiedereingliederung gern. §§ 47, 48 und 249 Abs. 5 StGB. 5. Schadensersatzverpflichtungen werden von der Amnestie nicht berührt. 6. Werden amnestierte Personen innerhalb von 3 Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, ist die bisher nicht vollstreckte Strafe zusätzlich zu verwirklichen. 7. Die Entlassungen aus dem Strafvollzug werden in der Zeit vom 12.12.1989 bis 15, 2.1990 durchgeführt. 8. Die örtlichen Räte, Betriebe und Einrichtungen sowie die Vorstände der Genossenschaften haben auf der Grundlage des Gesetzes über die Wiedereingliederung der aus dem Strafvollzug entlassenen Bürger in das gesellschaftliche Leben vom 7. April 1977 (GBl. I Nr. 10 S. 98) die gleichberechtigte Eingliederung in den Arbeitsprozeß und die wohnungsmäßige Unterbringung zu sichern. 9. Der Generalstaatsanwalt der DDR hat in Zusammenarbeit mit den Leitern der zentralen Justiz- und Sicherheitsorgane die Durchführung der Amnestie zu gewährleisten und darüber dem Staatsrat zu berichten. Berlin, 6. Dezember 1989 Der amtierende Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik Prof. Dr. Gerlach Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. Eichler Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. Dezember 1989 In Ergänzung des Beschlusses des Staatsrates über eine Amnestie vom 27. Oktober 1989 (GBl. I Nr. 20/1989 S. 237) wird festgelegt, daß sich diese Amnestie auch auf Personen erstreckt, die vor dem 27. Oktober 1989 wegen Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung im Zusammenhang mit demonstrativen Ansammlungen zu einer Geldstrafe als Haupt- oder Zusatzstrafe verurteilt wurden und diese Strafe bezahlt haben. Diese Geldstrafen werden zurückerstattet. Berlin, 6. Dezember 1989 Der amtierende Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik Prof. Dr. Gerlach Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. EichlTTr Verordnung über den ambulanten Handel vom 7. Dezember 1989 Zur Durchführung des ambulanten Handels wird verordnet: §1 Geltungsbereich (1) Diese Verordnung regelt den ambulanten Handel mit Waren für die Versorgung der Bevölkerung durch Bürger in nebenberuflicher Erwerbstätigkeit und die Durchführung von Märkten. (2) Gehandelt werden können landwirtschaftliche Erzeugnisse, selbstgefertigte sowie durch Nutzung gebrauchte Konsumgüter, soweit sie dem üblichen Umfang des persönlichen Eigentums entsprechen. Ausgenommen sind durch Nutzung gebrauchte Konsumgüter gemäß Anlage zu dieser Verordnung. (3) Diese Verordnung gilt nicht für den Verkauf von Waren im Rahmen von geschlossenen Veranstaltungen der gesellschaftlichen Organisationen, Betriebe und Genossenschaften. §2 Ambulanter Handel (1) Der ambulante Handel kann ausgeübt werden von a) Bürgern der DDR mit ständigem Wohnsitz in der DDR, die eine Vollbeschäftigung im Arbeitsrechtsverhältnis oder als Mitglied einer sozialistischen Genossenschaft und die Zustimmung des Beschäftigungsbetriebes bzw. der Genossenschaft zur nebenberuflichen Erwerbstätigkeit nachweisen, b) Rentnern und Hausfrauen, c) ausländischen Bürgern, die ihren ständigen Wohnsitz in der DDR haben bzw. sich länger als 6 Monate in der DDR aufhalten. Voraussetzung ist, daß der Verkäufer das 18. Lebensjahr vollendet hat. (2) Für die Ausübung des ambulanten Handels ist eine Verkaufsgenehmigung erforderlich. Sie ist sortimentskonkret, schriftlich zu erteilen, ist nicht übertragbar, kann befristet werden und Auflagen enthalten; für den Verkauf durch Nutzung gebrauchter Konsumgüter ist sie stets zu befristen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen festgelegt, auch an Leiter anderer Diensteinheiten herausgegeben. Diese Leiter haben die erhaltene in ihrer Planvorgabe zu verarbeiten. Es wird nach längerfristigen Planorientierungen und Jahresplanorientierungen unterschieden. Planung der politisch-operativen Arbeit gedankliche Vorbereitung und das vorausschauende Treffen von Entscheidungen über die konkreten politisch-operativen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich, den Einsatz der operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage des Strafvollzugs- und Wiedereingliedaungsgesetzes sowie der Durchführungsbestimmung zu diseiGesetz erlassenen Ordnungs- und Verhaltensregeln. Die Leiter der Abteilungen haben die unmittelbare Durchsetzung der Ordntmgfuli auf. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der zuständigen operativen Diensteinheiten zur Sicherung der Durchführung notwendiger Überprüfungs- und Beweisführungsmaßnahmen zu Zugeführten und ihren Handlungen; die Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilungen Arbeitsgrup-pen der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit ihren Ubersiedlungsbestrebungen Straftaten begingen, erhöhte sich auf insgesamt ; davon nahmen rund Verbindung zu Feind-sentren auf und übermittelten teilweise Nachrichten.

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