Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 486

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 486 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 486); 486 ' Gesetzblatt Teil I Nr. 26 Ausgabetag: 21. Juli 1982 gung erforderlich ist, ist Wassernutzungsentgelt zu entrichten. Die Berechnung von Wassernutzungsentgelt erfolgt auf der Grundlage der Rechtsvorschriften!. (2) Bei nicht genehmigter Wasserentnahme, bei Überschreitung der genehmigten Entnahmemenge oder Verlustmenge wird für die nicht genehmigte Menge eine Sanktion in Höhe von 50% zum Wassernutzungsentgelt durch Bescheid der Staatlichen Gewässeraufsicht erhoben. Die Sanktion ist nicht planbar und nicht kalkulierbar und ist in die Selbstkosten aufzunehmen. (3) Die Entrichtung von Wassernutzungsentgelt begründet keinen Anspruch auf die genehmigte Menge oder eine bestimmte Beschaffenheit des entnommenen Wassers. §5 (1) Die Gewässernutzer haben die entnommenen Wassermengen und die eingeleiteten Abwassermengen zu messen, die Wasserverluste zu errechnen und die Ergebnisse jtrüf-fähig aufzuzeichnen. Sofern der Gewässernutzer in begründeten Ausnahmefällen noch nicht in der Lage ist, die erforderlichen Messungen vorzunehmen, werden die Mengen auf der Grundlage technischer Dokumentationen ermittelt. (2) Die Aufzeichnungen des Gewässernutzers sind Berechnungsgrundlage für das Wassernutzungsentgelt. Sie sind auf Verlangen der Staatlichen Gewässeraufsicht der Wasserwirtschaftsdirektion zur Einsichtnahme vorzulegen, die berechtigt ist, Angaben des Gewässernutzers bis zu 2 Jahren rückwirkend zu prüfen. (3) Der Gewässernutzer hat das von ihm zu entrichtende Wassernutzungsentgelt selbst zu errechnen. Bis spätestens 31. Januar eines jeden Kalenderjahres hat der Gewässernutzer der Staatlichen Gewässeraufsicht der Wasserwirtschaftsdirektion unaufgefordert eine Erklärung1 2 in zweifacher Ausfertigung abzugeben. Berechnungsgrundlage ist die im vorangegangenen Kalenderjahr entnommene Menge. (4) Das Wassernutzungsentgelt ist bis zum 31. März des laufenden Kalenderjahres zu entrichten. Übersteigt das Wassernutzungsentgelt für einen Gewässernutzer 50 000 M je Jahr, so hat dieser in der Erklärung vierteljährlich Abschlagszahlungen festzulegen. Zahlungstermin ist jeweils der 15. im zweiten Monat des Quartals. (5) Ist die Erklärung eines Gewässernutzers unrichtig oder wird keine Erklärung abgegeben, wird der zu entrichtende Betrag durch Bescheid der Staatlichen Gewässeraufsicht der Wasserwirtschaftsdirektion festgelegt. Die Regelung des Abs. 4 über Abschlagszahlungen ist anzuwenden. (6) Die Pflicht zur Entrichtung des Wassernutzungsentgeltes endet mit Aufhebung der Genehmigung einer Wasserentnahme gemäß § 18 des Wassergesetzes. Fälligkeit, Vollstreckung, Verjährung §6 (1) Abwassergeld, Wassernutzungsentgelt und die Sanktion gemäß § 4 Abs. 2 sind finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem Staatshaushalt. (2) Der in einem Bescheid gemäß § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 2 oder § 5 Abs. 5 festgesetzte Betrag ist innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Bescheides oder der endgültigen Entscheidung über eine Beschwerde zu entrichten. Bei Verzug sind die 1 Z. Z. gilt die Anordnung Nr. Pr. 344 vom 8. Mai 1980 über die Was-semutzungsentgelte für Oberflächen- und Grundwasser (Sonderdruck Nr. 1052 des Gesetzblattes). 2 Vordrucke sind beim zuständigen Vordruckleitverlag anzufordem. Rechtsvorschriften3 über Zuschläge zu Abführungen an den Staatshaushalt entsprechend anzuwenden. §7 Abwassergeld, Wassernutzungsentgelt und die Sanktion gemäß §4 Abs. 2 sind vollstreckbar. Die Vollstreckung gegen Schuldner im Bereich der sozialistischen Wirtschaft ist nach Aufforderung der Wasserwirtschaftsdirektion durch Abbuchung der Forderung vom Konto des Schuldners vorzunehmen. Die Vollstreckung gegen Schuldner außerhalb des Bereiches der sozialistischen Wirtschaft richtet sich nach den hierfür geltenden Rechtsvorschriften4. §8 Die Forderungen auf Abwassergeld, Wassernutzungsentgelt und die Sanktion gemäß § 4 Abs. 2 verjähren in 1 Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt am ersten Tag des Monats, der auf den Tag folgt, an dem die Erklärung bei der Staatlichen Ge-wässeraüfsicht der Wasserwirtschaftsdirektion eingegangen ist oder der Bescheid erteilt wurde. §9 Beschwerderegelungen (1) Bescheide gemäß § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 2 und § 5 Abs. 5 haben schriftlich zu ergehen und eine Rechtsmittelbelehrung zu enthalten. Sie sind den Betroffenen durch Aushändigung oder Zusendung bekanntzugeben. (2) Gegen die im Abs. 1 genannten Bescheide kann Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. Das Beschwerdeverfahren richtet sich nach § 45 Absätze 2, 3, 5 und 6 des Wassergesetzes. Schlußbestimmungen §10 Für die Erhebung von Abwassergeld und Wassernutzungsentgelt im Bereich des Ministeriums für Nationale Verteidigung gelten gesonderte Regelungen. §11 Diese Durchführungsverordnung tritt am 1. Oktober 1982 in Kraft. Berlin, den 2. Juli 1982 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik I. V.: W. Kroliko wski Erster Stellvertreter des Vorsitzenden Der Minister für Umweltschutz und Wasserwirtschaft Dr. Reichelt 3 Z. Z. gilt die Verordnung vom 19. Januar 1961 über die Erhebung von Zuschlägen und Stundungszinsen für Steuern, Verbrauchsabgaben, Beiträge zur Sozialpflichtversicherung und andere Abführungen - Zuschlagsverordnung (GBl. II Nr. 9 S. 39). 4 z. Z. gilt die Verordnung vom 6. Dezember 1968 über die Vollstrek-kung wegen Geldforderungen der Staatsorgane und staatlichen Einrichtungen (GBl. II 1969 Nr. 6 S. 61).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze gewinnt weiter an Bedeutung. Daraus resultiert zugleich auch die weitere Erhöhung der Ver antwortung aller Leiter und Mitarbeiter der Grenzgebiet und im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten, die Teilvorgänge bearbeiten, zu sichern, daß alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen koordiniert und exakt durchgeführt und die dazu notwendigen Informationsbeziehungen realisiert werden. Organisation des Zusammenwirkens mit den territorialen Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere der Linie im operativen Grenzsicherungssystem sowie - der systematischen und zielstrebigen Aufklärung des grenz- nahen Operationsgebietes mit dem Ziel der Schaffung einer eindeutigen Beweislage, auf deren Grundlage dann VerdächtigenbefTagungen oder gar vorläufige Festnahmen auf frischer Tat erfolgen können, genutzt werden.

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