Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 269

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 269 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 269); Gesetzblatt Teil I Nr. 14 Ausgabetag: 21. März 1975 269 Nr. Gegenstand Monatl. Gebühr M Nr. Gegenstand Monatl. Gebühr M 5.1. Leitungen innerhalb von Ortsnetzen 5.1.1. Posteigene Leitungen 5001 Nebenanschlußleitungen von der Vermittlungseinrichtung einer Nebenstellenanlage zu außenliegenden Nebenanschlüssen oder Zweitnebenstellenanlagen, je 100 m Luftlinie ,75 Zu Nr. 5001: 1. Nebenanschlußleitungen werden von derVermittlungseinrichtung bis zur Fernsprechstelle (Nebenanschluß) gemessen. 2. Nebenanschlußleitungen, die sich auf demselben Grundstück wie die Vermittlungseinrichtung der Nebenstellenanlage befinden und deren Herstellung durch die Zahlung der Einrichtungsgebühren abgegolten ist, sind gebührenfrei. 3. Das gilt auch für Nebenanschlußleitungen zu Nachbargrundstücken derselben Rechtsträger oder Besitzer, wenn die äußeren Grenzen der gemeinsam genutzten Grundstücke nicht überschritten werden. 5091 Zuschlag für Nebenanschlußleitungen gemäß Nr. 5001, die über den Bereich des Kabelverzweigers hinausgehen, an den die Vermittlungseinrichtung der Nebenstellenanlage angeschlossen ist, je Nebenanschlußleitung 30, Zu Nr. 5091: 1. Dem Bereich eines Kabelverzweigers wird der Nahbereich eines Hauptverteilers oder Leitungsverzweigers gleichgestellt. 2. Der Zuschlag wird nicht erhoben, wenn der Teilnehmer vor dem Einrichten einen Hauptanschluß beantragt hatte. 3. Bei Zeitanschlüssen wird der Zuschlag nicht erhoben. 5101 Querverbindungen (Leitungen von der Vermittlungseinrichtung einer Nebenstellenanlage zur Vermittlungseinrichtung einer anderen Nebenstellenanlage), je 100 m Luftlinie ,75 Zu Nr. 5101: 1. Querverbindungen werden von Vermittlungseinrichtung zu Ver-mittlupgseinrichtung gemessen. 2. Querverbindungen zwischen Vermittlungseinrichtungen von Nebenstellenanlagen desselben Rechtsträgers oder Benutzers, die sich auf benachbarten Grundstücken befinden und deren Herstellung durch die Zahlung der Einrichtungsgebühren abgegolten ist, sind gebührenfrei, wenn die äußeren Grenzen der gemeinsam genutzten Grundstücke nicht überschritten werden. 5191 Zuschlag für Querverbindungen gemäß Nr. 5101, deren Vermittlungseinrichtungen auf verschiedenen Grundstücken liegen, je Querverbindung 60, Die Bemerkung 2 zu Nr. 5101 gilt sinnentsprechend. Zu Nr. 5101 und 5191: Als verschiedene Grundstücke gelten alle Bodenflächen, die durch Mauern, Zäune oder anderes so gegeneinander abgeschlossen sind, daß sie getrennte wirtschaftliche Einheiten bilden. 5.1.2, Teilnehmsreigene Leitungen 5092 Nebenanschlußleitungen nach Zweitnebenstellenanlagen, die sich auf anderen Grundstücken als die Vermittlungseinrichtung der Nebenstellenanlage befinden, je Nebenanschlußleitung 15, 5192 Querverbindungen zwischen Nebenstellenanlagen, deren Vermittlungseinrichtungen sich auf verschiedenen Grundstücken befinden, je Querverbindung 30, Zu Nr. 5092 und 5192: 1. Als verschiedene Grundstücke gelten alle Bodenflächen, die durch Mauern, Zäune oder anderes so gegenseitig abgeschlossen sind, daß sie getrennte wirtschaftliche Einheiten bilden. Nachbargrundstücke desselben Rechtsträgers, Eigentümers oder Besitzers werden nicht als getrennte Grundstücke behandelt, wenn sie gemeinsam genutzt werden. Die Leitungen dürfen dabei die äußeren Grenzen der gemeinsam genutzten Grundstücke nicht überschreiten. 2. Teilnehmereigene Querverbindungen werden nicht mehr neu zugelassen. 5.2. Leitungen zwischen Ortsnetzen 5.2.1. Posteigene Leitungen Ausnahmenebenanschlußleitungen nach Ausnahmenebenanschlüssen oder Zweitnebenstellenanlagen wenn die Gespräche zwischen den Ortsnetzen, in denen die Vermittlungseinrichtung der Nebenstellenanlage und der Ausnahmenebenanschluß oder die Zweitnebenstellenanlage liegen, gebührenmäßig wie Ortsgespräche behandelt werden 5501 je 100 m Luftlinie -,75 5591 Zuschlag je Ausnahmenebenanschlußleitung 30, wenn die Gespräche zwischen den Ortsnetzen gebührenmäßig wie Ferngespräche behandelt werden, bei einer Entfernung zwischen den Ortsnetzen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

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