Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 512

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 512 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 512); 512 Gesetzblatt Teil I Nr. 50 Ausgabetag: 6. November 1973 bescheid unter Angabe der Gründe sowie des voraussichtlichen Abschlußtermins zu geben. (5) Entscheidungen über Beschwerden haben schriftlich zu ergehen, sind zu begründen und dem Einreicher der Beschwerde auszuhändigen oder zuzusenden. §19 Schlußbestimmungen (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig werden die von den zuständigen Ministern und Leitern der anderen zentralen Staatsorgane erlassenen Prüfungsordnungen für die Meisterausbildung mit Ausnahme für die vor dem 1. September 1973 begonnene Ausbildung sowie die die Meister betreffenden Festlegungen in der Anordnung vom 15. November 1960 über die Prüfung für Externe an den Fachschulen Externerprüfungsordnung (GBl. II Nr. 47 S. 503) außer Kraft gesetzt. Berlin, den 18. Oktober 1973 Der Staatssekretär für Berufsbildung Weide mann Anordnung über die Tätigkeit, den Einsatz und die Zulassung der Markscheider Markscheideranordnung vom 19. Oktober 1973 Das bergmännische Rißwerk stellt als ein Träger wichtiger betrieblicher Daten für die Bergbausicherheit, einschließlich der öffentlichen Sicherheit, die Planung, Durchführung und Kontrolle der bergbaulichen Arbeiten, für den technisch richtigen Abbau der mineralischen Rohstoffe und die territoriale Einordnung der bergbaulichen Arbeiten ein wichtiges bergmännisches Arbeitsinstrument und Beweisdokument dar. Die Bedeutung des bergmännischen Rißwerkes erfordert es, daß die damit im Zusammenhang stehenden und die weiteren markscheiderischen Arbeiten unter Anleitung und Kontrolle besonders geeigneter Kader durchgeführt werden, die von der Obersten Bergbehörde beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik zugelassen sind. Die Tätigkeit der Markscheider dient der Gewährleistung und Erhöhung der Bergbausicherheit. Auf Grund des § 12 Abs. 7 der Verordnung vom 14. Januar 1970 über das Statut der Obersten Bergbehörde beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. II Nr. 11 S. 57) wird dazu im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe und den Zentralvorständen der Industriegewerkschaften Bergbau-Energie und Wismut folgendes angeordnet: I. Allgemeine Bestimmungen §1 (1) Die Berufsbezeichnung Markscheider darf nur führen, wer von der Obersten Bergbehörde als Markscheider zugelassen ist. (2) Die Zulassung als Markscheider berechtigt zur Anleitung und Kontrolle von markscheiderischen Arbeiten sowie zur Beurkundung des bergmännischen Rißwerkes und weiterer in dieser Anordnung genannten markscheiderischen Arbeitsergebnisse. II. Rechte und Pflichten §2 (1) Der Markscheider hat die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm oder unter seiner Anleitung und Kontrolle erzielten und in den Rechtsvorschriften der Bergbausicherheit oder durch bergbehördliche Anweisungen und Verfügungen geforderten markscheiderischen Arbeitsergebnisse urschriftlich zu beurkunden. (2) Der Markscheider hat insbesondere a) das bergmännische Rißwerk nach dessen Anfertigung und zu den bergbehördlich oder betrieblich festgelegten Nachtragungsterminen, b) Auszüge, Vervielfältigungen, Zweitausfertigungen und Kopien des bergmännischen Rißwerkes, c) Karten, Risse und Pläne für Sonderzwecke, d) markscheiderische Messungen, Berechnungen, Gutachten, Stellungnahmen und Kontrollergebnisse urschriftlich zu beurkunden. (3) Die markscheiderischen Arbeitsergebnisse gemäß Abs. 2 Buchstaben b bis d sind nur dann zu beurkunden, wenn sie wichtige Dokumente oder Bestandteil wichtiger Dokumente für die Bergbausicherheit, die territoriale Einordnung der bergbaulichen Arbeiten und Anlagen sowie für die Betriebsführung darstellen. (4) Zu den wichtigen Dokumenten gemäß Abs. 3 gehören insbesondere: a) Anzeigen von bergbaulichen Arbeiten, b) technische Betriebspläne und Betriebsplannachträge, c) Anträge auf Festsetzung, Änderung oder Aufhebung von Bergbauschutzgebieten und Lagerstätteninteressengebieten, d) Unterlagen zur Abstimmung mit den örtlichen Staatsorganen über die Wiederurbarmachung bergbaulich genutzter Bodenflächen sowie über Untersuchungs- und V erwahrungsarbeiten, e) Untersuchungsberichte über Vorkommnisse und Bergschäden, f) Vorausberechnungen und Erfassung der durch Abbaueinwirkung verursachten Gebirgsbewegungen über und unter Tage und ihrer Auswirkungen auf die Grubenbaue und die Tagesoberfläche, g) Bemessungsgrundlagen für Sicherheitspfeiler und Schutzzonen, h) bergschadenkundliche Analysen und deren Dokumentationen, i) bergbauliche Stellungnahmen, k) Vorratsberechnungen und Vorratsbewegungen, einschließlich Meldungen über Vorrats Verluste, l) Ergebnisse und Berichte im Rahmen der markscheide-rischen Betriebskontrolle. (5) Auf dem Titelblatt und auf den betreffenden Bestandteilen sowie auf Auszügen, Vervielfältigungen, Zweitausfertigungen und Kopien des bergmännischen Rißwerkes Ist der Nach tragungsstand der Darstellungen mit Angabe von Monat;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit in einer Reihe von Fällen erfolgte ungesetzliche GrenzÜbertritte aufgeklärt, in deren Ergebnis neben Fahndung gegen die geflüchteten Täter auch Ermittlungsverfahren egen Beihilfe zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Einsatz der und der Arbeit mit operativen Legenden und Kombinationen den zweckmäßigen Einsatz aller anderen, dem Staatssicherheit zur Verfügung stehenden Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu erreichen, stellen besondere Anforderungen an die allgemein soziale Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen.

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