Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 354

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 354 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 354); 354 Gesetzblatt Teil II Nr. 30 Ausgabetag: 3. Juni 1972 Demokratischen Republik beziehungsweise des Bundesministers für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland geleitet. 3. Die Kommission tritt auf Ersuchen eines der beiden Abkommenspartner zusammen. 4. Einzelheiten des Verfahrens werden durch die Kommission festgelegt. 5. Kann die Kommission eine ihr zur Behandlung vorgelegte Meinungsverschiedenheit nicht regeln, wird diese Frage von beiden Seiten ihren Regierungen unterbreitet, die sie auf dem Verhandlungswege beilegen. Artikel 20 Auf Transportmittel, die noch nicht unter Verschluß genommen worden sind, obwohl sie verschlußsicher eingerichtet und unter Verschluß genommen werden können, finden die Bestimmungen des Artikels 7 keine Anwendung. Artikel 21 Dieses Abkommen tritt gleichzeitig mit dem Abkommen-zwischen den Regierungen der Französischen Republik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika vom 3. September 1971 in Kraft und bleibt zusammen mit ihm in Kraft. Geschehen in Bonn am 17. Dezember 1971 in zwei Urschriften in deutscher Sprache. Für die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Michael Kohl Anlage I. Der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen der Bundesrepublik Deutschland wird die Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik informieren über 1. die nach Artikel 6 Ziffer 2 ermächtigten Unternehmen sowie die dazu erlassenen Verwaltungsanweisungen ; 2. die Muster der in Artikel 6 Ziffer 3 und 4 vorgesehenen Verschlüsse, der amtlichen Stempel und der Zollverschlußanerkenntnisse. Die Muster werden vor Aufnahme des Transitverkehrs auf der Grundlage dieses Abkommens rechtzeitig bekanntgegeben. Die Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik wird von jeder beabsichtigten Änderung der Verschlüsse, Stempel oder Zollverschlußanerkenntnisse der Bundesrepublik Deutschland rechtzeitig unterrichtet. II. Die Grenzkontrollstellen der Bundesrepublik Deutschland werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf achten, daß bereits vorher angelegte Verschlüsse unversehrt sind. III. Die Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik unterrichtet den Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen der Bundesrepublik Deutschland über die bei Inkrafttreten dieses Abkommens gültigen Bedingungen für das Mitführen und den Transit bestimmter Gegenstände sowie lebender Tiere. Die Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik wird den Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen der Bundesrepublik Deutschland über künftig notwendig werdende Änderungen rechtzeitig unterrichten; sie werden mit Geist und Buchstaben des Transitabkommens übereinstimmen. Zehnte Durchführungsbestimmung* zum Paß-Gesetz der Deutschen Demokratischen Republik vom 3. Juni 1972 Gemäß § 10 des Paß-Gesetzes der Deutschen Demokratischen Republik vom 15. September 1954 (GBl. Nr. 81 S. 786) wird im Einvernehmen mit dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten zur Änderung der Fünften Durchführungsbestimmung vom 11. Juni- 1968 zum Paß-Gesetz der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. II Nr. 58 S. 331) folgendes bestimmt: §1 § 1 erhält folgende Fassung: „§1 Der Paß- und Visapflicht** unterliegen 1. der Reiseverkehr zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland, 2. der Reiseverkehr zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und Westberlin, 3. der Transitverkehr von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland durch die Deutsche Demokratische Republik, 4. der Transitverkehr von Personen mit ständigem Wohnsitz in Westberlin durch die Deutsche Demokratische Republik.“ §2 §2 erhält folgende Fassung: .,§2 (1) Bürger der Deutschen Demokratischen Republik benötigen für Reisen nach der Bundesrepublik Deutschland einen Paß der Deutschen Demokratischen Republik mit einem Ausreisevisum. (2) Bürger der Deutschen Demokratischen Republik benötigen für Reisen nach Westberlin einen Paß der Deutschen Demokratischen Republik mit einem Ausreisevisum. (3) Für die Ausstellung der Pässe und die Erteilung der Visa sind die dazu ermächtigten Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zuständig.“ §3 § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Bürger nichtsozialistischer Staaten sowie Staatenlose, die ihren Wohnsitz in der Deutschen Demokratischen Republik haben, benötigen für Reisen nach Westberlin ein Aus- und Wiedereinreisevisum.“ * 9. DB vom 20. Dezember 1971 (GBl. II Nr. 81 S. 721) für Personen mit ständigem Wohnsitz in Westberlin gilt der Westberliner Personalausweis Für die Regierung der Bundesrepublik Deutschland Egon Bahr;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Ooiergrundtäiigkeii Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung Über den Vollzug der Untersuchungshaft und die SeMto lelatung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit im gesamten Verantwortungsbereich, vorrangig zur Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche und zur zielgerichteten Bearbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte, und der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet geht übereinstimmend hervor, daß es trotz der seit dem zentralen Führungsseminar unternommenen Anstrengungen und erreichten Fortschritte nach wie vor ernste Mängel und Schwächen in der Arbeit mit den Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei sowie - die Strafprozeßordnung , besonders die, zu besitzen. lach der theoretischen Ausbildung erfolgt die praktische Einarbeitung.

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