Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 355

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 355 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 355); Gesetzblatt Teil II Nr. 30 Ausgabetag: 3. Juni 1972 355 §4 § 4 erhält folgende Fassung: .,§ 4 (1) Bürger der Bundesrepublik Deutschland benötigen zur Einreise in die Deutsche Demokratische Republik einen gültigen Paß und ein Einreisevisum und zur Ausreise aus der Deutschen Demokratischen Republik ein Ausreisevisum. (2) Das Einreisevisum für Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland wird an den Grenzübergangsstellen der Deutschen Demokratischen Republik oder bei den in dritten Ländern bestehenden Auslandsvertretungen der Deutschen Demokratischen Republik bei Vorlage eines Berechtigungsscheines oder einer anderen Bestätigung erteilt. Berechtigungsscheine können von den in der Deutschen Demokratischen Republik wohnhaften Verwandten, soweit sie dies wünschen, bzw. den einladenden Stellen bei den dafür zuständigen staatlichen Organen beantragt werden. Das Ausreisevisum wird von den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei erteilt. (3) Für den Tagesaufenthalt von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland in der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik ist die Vorlage eines gültigen Passes erforderlich. Das Visum für den Tagesaufenthalt wird an den zuständigen Grenzübergangsstellen erteilt“ §5 § 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Bürger der Bundesrepublik Deutschland, die im Transitverkehr von der Bundesrepublik Deutschland nach Westberlin und umgekehrt reisen, benötigen einen gültigen Paß und ein Transitvisum.“ §6 § 6 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Personen mit ständigem Wohnsitz in Westberlin, die im Transitverkehr von Westberlin nach der Bundesrepublik Deutschland und umgekehrt reisen, benötigen einen gültigen Westberliner Personalausweis oder ein anderes ordnungsgemäß vom Westberliner Senat ausgestelltes Dokument und ein Transitvisum.“ §7' § 7 erhält folgende Fassung: „§7 (1) Personen mit ständigem Wohnsitz in Westberlin benötigen für die Einreise in die Deutsche Demokratische Republik einen gültigen Westberliner Personalausweis oder ein anderes ordnungsgemäß vom Westberliner Senat ausgestelltes Dokument und ein Einreisevisum und zur Ausreise aus der Deutschen Demokratischen Republik ein Ausreisevisum. (2) Das Einreisevisum für Personen mit ständigem Wohnsitz in Westberlin wird an den Grenzübergangsstellen der Deutschen Demokratischen Republik oder bei den in dritten Ländern bestehenden Auslandsvertretungen der Deutschen Demokratischen Republik bei Vorlage eines Berechtigungsscheines oder einer anderen Bestätigung erteilt. Personen mit ständigem Wohnsitz in Westberlin wird das Visum auf einer Anlage erteilt. Berechtigungsscheine können von den in der Deutschen Demokratischen Republik wohnhaften Bürgern, soweit sie dies wünschen, bzw. den einladenden Stellen bei den dafür zuständigen Stellen beantragt werden. Personen mit ständigem Wohnsitz in Westberlin, die als Tourist einreisen wollen, beantragen die Berechtigungsscheine bei den dafür zuständigen Stellen. (3) Bei einem Aufenthalt von Personen mit ständigem Wohnsitz in Westberlin bis zu zwei Tagen wird das Ausreisevisum bei der Einreise an den Grenzübergangsstellen der Deutschen Demokratischen Republik und bei einem Aufenthalt von mehr als zwei Tagen von den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei erteilt.“ §8 (1) Im § 8 Abs. 1 ist Buchst, c zu streichen. (2) §8 Abs. 1 Buchst, e erhält folgende Fassung: ,,e) Einreisevisum für einen Tag 5, DM für mehr als einen Tag 15, DM.“ §9 (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt am 4. Juni 1972 in Kraft. (2) Nach dem bisher geltenden Verfahren ausgestellte Reisegenehmigungen berechtigen bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit zum Grenzübertritt. Berlin, den 3. Juni 1972 Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Dickel Anordnung Nr. 5* über die Erfüllung der Meldepflicht vom 3. Juni 1972 Gemäß den §§ 2 und 30 der Meldeordnung vom 15. Juli 1965 (GBl. II Nr. 109 S. 781) wird zur Änderung der Anordnung vom 21. Juni 1968 über die Erfüllung der Meldepflicht (GBl. II Nr. 65 S. 431) folgendes angeordnet : §1 § 1 erhält folgende Fassung: „§1 Bürger von Staaten, mit denen die Deutsche Demokratische Republik Befreiung von der Einreisevisapflicht vereinbart hat, Bürger der Bundesrepublik Deutschland, die mit einem gültigen Paß der Bundesrepublik Deutschland ui)d einem Einreisevisum in die Deutsche Demokratische Republik sowie Personen mit ständigem Wohnsitz in Westberlin, die mit einem gültigen Westberliner Personalausweis oder einem anderen ordnungsgemäß vom Westberliner Senat ausgestellten Dokument und einem Einreisevisum in die Deutsche Demokratische Republik einreisen, können ihre Meldepflicht nach § 10 der Meldeordnung bei der für den Aufenthaltsort zuständigen Meldestelle der Deutschen Volkspolizei erfüllen.“ * Anordnung Nr. 4 vom 20. Dezember 1971 (GBl. n Nr. 81 S. 722);
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 355 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 355) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 355 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 355)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik gerichtet sind. Zur Sicherstellung dieser Hauptaufgaben sind in den zuständigen Diensteinheiten folgende spezifische operative Mobilmachungsmaßnahmen zu planen und vorzubereiten: die schnelle Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel im Verteidigungszustand die Entfaltung der Führungs- und Organisationsstruktur im Verteidigungszustand und die Herstellung der Arbeitsbereitschaft der operativen Ausweichführungsstellen die personelle und materielle Ergänzung Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten bestimmt. Grundlage der Planung und Organisation der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben; die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts; Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Probleme bei Ougendlichen zwischen und Oahren; Anforderungen zur weiteren Erhöhung- der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Zeugenvernehmungen bewußt darauf hinzuvvirken, daß dem Zeugen wahrheitsgemäße Darstellung der für das Strafverfehren deut samen Feststellungen ermöglicht und erleichtert wird.

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