Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 18

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 18 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 18); 18 Gesetzblatt Teil II Nr. 2 Ausgabetag: 18. Januar 1972 (2) Von den zuständigen staatlichen Organen, bei denen die Beschwerde eingereicht wurde, ist vor Weitergabe der Beschwerde dem Einreicher die Möglichkeit zu einer Aussprache zu geben. Dies ist nicht erforderlich, wenn bereits eine ausführliche Erläuterung erfolgte und neue Gesichtspunkte nicht vorgebracht werden. (3) Kann in Ausnahmefällen eine Entscheidung innerhalb der Frist nicht getroffen werden, ist rechtzeitig ein Zwischenbescheid unter Angabe der Gründe sowie des voraussichtlichen Abschlußtermins zu geben. (4) Entscheidungen über Beschwerden haben schriftlich zu ergehen, sind zu begründen und den Einreichern der Beschwerden auszuhändigen oder zuzusenden. §5 Die Beschwerde befreit nicht von der Verpflichtung zur termingerechten Zahlung festgesetzter Steuern und Abgaben. Uber einen Antrag des Einreichers der Beschwerde auf Stundung der Zahlung im Ausnahmefall entscheidet der Leiter der Abteilung Finanzen des Rates des Kreises bzw. der Bürgermeister oder das von ihm beauftragte Ratsmitglied des Rates der Stadt oder Gemeinde für die jeweils von ihnen festgesetzten Steuern und Abgaben. §6 Der Inhalt der Beschwerden und das Ergebnis ihrer Überprüfung und Entscheidung sowie die Ergebnisse der Nachprüfung von Entscheidungen durch die Beschwerdeausschüsse bei den örtlichen Volksvertretungen sind regelmäßig zu analysieren und für die Qualifizierung der staatlichen Leitungstätigkeit auszuwerten. §7 (1) Das Beschwerdeverfahren ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 6 % des Betrages, gegen dessen Festsetzung die Beschwerde gerichtet ist, mindestens jedoch 10 M. (2) Die Gebühr wird nicht erhoben, wenn der Beschwerde stattgegeben oder die Beschwerde vor der ergangenen Entscheidung zurückgenommen wird. Die Gebühr wird anteilig erhoben, wenn der Beschwerde teilweise stattgegeben wird. (3) Im übrigen gilt die Verordnung vom 28. Oktober 1955 über die staatlichen Verwaltungsgebühren (GBl. I Nr. 96 S. 787). §8 Diese Verordnung gilt nicht für Abgaben und Steuern (ausgenommen Lohnsteuer), die von den sozialistischen Produktionsgenossenschaften und den zwischengenossenschaftlichen Einrichtungen der Landwirtschaft, sowie für Abgaben, die von Mitgliedern der sozialistischen Produktionsgenossenschaften der Landwirtschaft zu entrichten sind. §9 Durchführungsbestimmungen erläßt der Minister der Finanzen. § 10 (1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1972 in Kraft. Sie ist für alle Steuerbescheide und sonstigen Bescheide in Steuer- und Abgabensachen anzuwenden. die ab diesem Zeitpunkt zugestellt werden. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: Verordnung vom 13. November 1952 über die Rechte der Bürger im Verfahren der Erhebung von Abgaben (Nachprüfungsverfahren der Abgabenverwaltung) (GBl. Nr. 161 S. 1211), Erste Durchführungsbestimmung vom 4. Juli 1953 zur Verordnung über die Rechte der Bürger im Verfahren der Erhebung von Abgaben (GBl. Nr. 86 S. 867), § 4 der Verordnung vom 18. Juli 1957 über die Erhebung der Hundesteuer (GBl. I Nr. 49 S. 385) und Abschnitt IX der Muster-Hundesteuerordnung hierzu, § 4 Abs. 3 der Verordnung vom 18. Juli 1957 über die Erhebung der Vergnügungsteuer (GBl. I Nr. 49 S. 381) in der Fassung der Zweiten Verordnung vom 27. Mai 1964 (GBl. II Nr. 60 S. 559) und Abschnitt XI der Muster-Vergnügungsteuerordnung hierzu, Ziff. 92 der Richtlinien vom 22. Dezember 1952 über die Besteuerung des Arbeitseinkommens (AStR) (Bekanntmachung GBl. Nr. 182 S. 1413), Ziffern 4 und 6 der Anlage 1 zur Verordnung vom 21. Dezember 1961 über die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten SVO (GBl. II Nr. 83 S. 533; Ber. GBl. II 1962 Nr. 1 S. 4), Ziffern 6 und 7 des Abschnittes G I der Anordnung Nr. 1 vom 9. Dezember 1955 über die Verwaltungsgebührentarife zur Verordnung über die staatlichen Verwaltungsgebühren (Sonderdruck Nr. 144 des Gesetzblattes). Berlin, den 4. Januar 1972 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Vorsitzender Der Minister der Finanzen I. V.:Kaminsky * Staatssekretär Bekanntmachung über die Bildung von Ministerien vom 3. Januar 1972 1. Mit Wirkung vom 1. Januar 1972 sind gebildet worden: das Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft das Ministerium für Glas- und Keramikindustrie. Das Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft übernimmt im Rahmen seiner Verantwortung die Aufgaben des bisherigen Amtes für Wasserwirtschaft.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zun subversiven Mißbrauch Jugendlicher auszuwerten und zu verallgemeinern. Dabei sind insbesondere weiterführende Erkenntnisse zur möglichst schadensverhütenden und die gesellschaftsgemäße Entwicklung Jugendlicher fördernde Verhinderung und Bekämpfung der subversiven Angriffe des Gegners herauszuarbeiten. Die Möglichkeiten der üntersuchungsarbeit sind umfassend zu nutzen, um die Verwirklichung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner wurde verzichtet, da gegenwärtig entsprechende Forschungsvorhaben bereits in Bearbeitung sind. Ebenso konnte auf eine umfassende kriminologische Analyse der Erscheinungsformen des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher bekämpft Vierden, die vom Gegner unter Ausnutzung progressiver Organisationen begangen werden. Dazu ist die Alternative des Absatzes die sich eine gegen die staatliche Ordnung der DDR. Bei der Aufklärung dieser politisch-operativ relevanten Erscheinungen und aktionsbezogener Straftaten, die Ausdruck des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher sind, zu gewährleisten, daß unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und den umfassenden Schutz und die Mehrung des sozialistischen Eigentums voll wahrzunehmen und geeignete Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen und deren Ergebnisse zu kontrollieren. Auch diese Maßnahmen sind zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit ist jedoch - wie an anderer Stelle deutlich gemacht wird - ein unverzichtbares Erfordernis an die Tätigkeit der Linie Untersuchung.

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