Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1972, Seite 290

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1972, Seite 290 (GBl. DDR Ⅰ 1972, S. 290); 290 Gesetzblatt Teil I Nr. 20 Ausgabetag: 20. Dezember 1972 Beschluß der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik zum Entwurf des „Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen r und ihre. Organe in der Deutschen Demokratischen Republik“ vom 14. Dezember 1972 1. Die Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik nimmt den Entwurf des „Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik“ und die vom Ministerrat dazu gegebene Begründung zustimmend zur Kenntnis. 2. Der Gesetzentwurf wird dem Verfassungs- und Rechtsausschuß, dem Ausschuß für Industrie, Bauwesen und Verkehr, dem Ausschuß für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, dem Ausschuß für Handel und Versorgung, dem Ausschuß für Haushalt und Finanzen, dem Ausschuß für Arbeit und Sozialpolitik, dem Ausschuß für Gesundheitswesen, dem Ausschuß für Volksbildung, dem Ausschuß für Kultur, dem Jugendausschuß und dem Ausschuß für Eingaben der Bürger zur Beratung überwiesen. 3. Der Entwurf des Gesetzes wird den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen zur Beratung übergeben. Die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe gewährleisten die Teilnahme der Werktätigen an der Diskussion des Gesetzentwurfes. Vorschläge zum Gesetzentwurf können bis zum 31. März 1973 an den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik eingereicht werden. 4. Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik wird beauftragt, die Vorschläge zum Gesetzentwurf auszuwerten und den auf Grund dieser Vorschläge überarbeiteten Entwurf des Gesetzes der Volkskammer zur 2. Lesung vorzulegen. Vorstehender Beschluß wurde von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik in ihrer 7. Tagung am 14. Dezember 1972 gefaßt. Berlin, den 14. Dezember 1972 Gerald Gotting Präsident der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Konsularvertrages vom 25. Februar 1972 zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Polen vom 7. November 1972 Entsprechend § 2 des Gesetzes vom 19. Juli 1972 über den Konsularvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Polen vom 25. Februar 1972 (GBl. I Nr. 11 S. 173) wird hiermit bekanntgegeben, daß der Vertrag nach dem am 31. Oktober 1972 in Warschau erfolgten Austausch der Ratifikationsurkunden gemäß seinem Artikel 44 am 30. November 1972 in Kraft tritt. Berlin, den 7. November 1972 Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. Eichler Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 10a Berlin, Klosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin. Klosterstr. 47, Telefon: 209 36 22 - Veröffentlicht unter Llzenz-Nr. 1538 - Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin, Otto-Grotewohl-Straße 17, Telefon: 209 45 01 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post - Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 M, Teil II 1,80 M - Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M, bis zum Umfang von 48 Selten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696. Außerdem besteht Kaufmöglichkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 108 Berlin, Neustädtische Kirch- straße 15, Telefon: 229 22 23 Gesamtherstellung: Staatsdruökerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdrucäc) Index 31816;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1972 (GBl. DDR Ⅰ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 20 vom 20. Dezember 1972 auf Seite 290. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1972 (GBl. DDR Ⅰ 1972, Nr. 1-20 v. 5.1.-20.12.1972, S. 1-290).

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung entgegen. Er informiert den zuständigen Leiter der Untersuchungsabteilung über die Weisungen. Durchgeführte Überprüfungen der Untersuchungshaftanstalten und erteilte Weisungen des aufsichtsführenden Bezirksstaatsanwaltes sind protokollarisch zu erfassen und der Abteilung Staatssicherheit , eine Überführung des erkrankten Verhafteten in eine medizinische Einrichtung oder in ein Haftkrankenhaus zu organisieren. Der Transport und die Bewachung werden von der Abteilung in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges ist nicht zulässig. Verantwortung für den Vollzug. Für die Durchführung der Untersuchungshaft sind das Ministerium des Innern und Staatssicherheit zuständig.

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