Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1969, Seite 17

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1969, Seite 17 (GBl. DDR Ⅰ 1969, S. 17); Gesetzblatt Teil I Nr. 3 Ausgabetag: 21. April 1969 17 auszubauen. Durch die komplexe wissenschaftliche Aufgabenstellung und integrierte Forschung der Sektionen ist gleichzeitig die Weiterentwicklung der Wissenschaftsgebiete im Rahmen des Profils der Hochschule zu gewährleisten. Große Aufmerksamkeit muß der Schaffung einer leistungsfähigen inneren Organisation der Arbeit der Sektionen gewidmet werden, die, ausgehend von der wissenschaftlichen Aufgabenstellung, durch flexibel gebildete Arbeitsgruppen die Einheit von Forschung, Lehre und Erziehung gewährleistet. Vor allem kommt es darauf an, durch die Herstellung der vollen Arbeitsfähigkeit der Räte der Sektionen und durch eine hohe Qualität der Sektionsversamm-luhgen zu Grundfragen der Entwicklung der Sektionen die Mitarbeiter aktiv in die Lösung der Aufgaben einzubeziehen. Durch die vollständige und gemeinsame Nutzung der wissenschaftlichen Einrichtungen, Geräte und Ausrüstungen der Hochschule muß der optimale Einsatz aller materiellen Fonds zur Erzielung hoher Leistungen in Forschung und Lehre erreicht werden. Um den Erfordernissen der sozialistischen Großproduktion angemessene Forschungskapazitäten zu schaffen und das schnelle Einfließen der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse in Forschung und Lehre an allen Hochschuleinrichturfgen zu sichern, sind geeignete und leistungsfähige Arbeitsgemeinschaften und die Kooperation zwischen den Sektionen innerhalb der Hochschule sowie über die Hochschulgrenzen hinaus mit wissenschaftlichen Einrichtungen, unabhängig von der Unterstellung, zu entwickeln. Die Zusammenarbeit gleichartiger Sektionen verschiedener Hochschulen ist durch die Bestimmung von Leitsektionen zu fördern. Ihre Aufgabe besteht darin, die prognostische Arbeit auf dem jeweiligen Wissenschaftsgebiet zu vertiefen, einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch zur inhaltlichen und methodischen Entwicklung der Forschung durchzuführen, den Erfahrungsaustausch zur Gestaltung der Aus- und Weiterbildung zu -sichern sowie die Arbeiten zur inhaltlichen und methodischen Vervollkommnung der Aus- und Weiterbildung zu koordinieren. Darüber hinaus sollten sie entscheidende Aufgaben als Zentren der Weiterbildung von Hochschullehrern und wissenschaftlichen Kadern der Praxis übernehmen. Die wirtschaftsleitenden Organe, insbesondere die Industrieministerien, sichern, daß durch die Auswahl der Betriebe, Kombinate und WB als Vertragspartner da3 wissenschaftliche Potential der Sektigpeh -auf die für die Verwirklichung der strukturpolitischen Konzeption entscheidenden Vorhaben konzentriert werden kann und durch eine aus der Prognose abgeleitete, die spezifischen Aufgaben der Hochschule in Forschung und Lehre berücksichtigende Aufgabenstellung die Profilierung der Sektionen wirksam unterstützt wird. Das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen verallgemeinert die besten Beispiele für eine hocheffektive Tätigkeit der Sektionen in Forschung, Ausbildung und Erziehung sowie für die Arbeit von Leitsektionen. Die dabei gewonnenen Erfahrungen sind in entsprechenden Rahmenordnungen zu fixieren. Der medizinische Bereich der Universitäten wird von einem Direktor geleitet, dem Stellvertreter für die medizinische Betreuung, die Forschung, die Ausbildung und Erziehung sowie für Planung und Ökonomie zur Seite stehen. 4. Die den Universitäten und Hochschulen sowie ihren Sektionen übertragenen Aufgaben erfordern eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Organen der Staatsmacht und den Hochschulen. Die Bezirks- und Kreistage bzw. Stadtverordnetenversammlungen und ihre Organe nehmen auf die politisch-ideologische und geistig-kulturelle Entwicklung an den Hochschulen Einfluß. Sie unterstützen den Ausbau und die Modernisierung der Hochschulen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben befassen sie sich regelmäßig mit . den Problemen der politisch-ideologischen, geistig-kulturellen und ökonomischen Entwicklung an den in ihrem Verantwortungsbereich liegenden Hochschulen. Ihre Vertreter arbeiten in den Gesellschaftlichen Räten der Universitäten und Hochschulen mit. In den Prognosen der gesellschaftlichen Entwicklung und Perspektivplänen der Bezirke ist die Entwicklung der höchsten Bildungsstätten auszuweisen und sind die im jeweiligen Territorium zu erbringenden Leistungen für die Entwicklung der Hochschulen zu bilanzieren. Das gilt insbesondere für Maßnahmen zur Erweiterung der Kapazitäten der Universitäten und Hochschulen sowie zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Hochschulangehörigen. Der Aufbau bzw. die Erweiterung von Studentenwohnheimen ist in den örtlichen Wohnungsbaubilanzen zu bilanzieren. Die Universitäten und Hochschulen tragen maßgeblich zur Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens im Territorium bei. Sie unterstützen die örtlichen Organe bei der wissenschaftlich begründeten Führungstätigkeit. Sie verwirklichen ihre Aufgaben durch die Teilnahme der Hochschulangehörigen an der Ausarbeitung der Prognose und des Perspektivplanes, die Mitarbeit in den örtlichen Volksvertretungen, ihren Aktivs und Kommissionen sowie die Mitwirkung in den Gremien der Nationalen Front und der gesellschaftlichen Organisationen. Als Zentren der wissenschaftlichen Arbeit und der geistig-kulturellen Entwicklung tragen sie zugleich eine hohe Verantwortung für die Entfaltung des geistig-kulturellen Lebens im Territorium und die Wissenschaftspropaganda. Sie nehmen diese Aufgaben durch die wissenschaftliche Tätigkeit, durch Weiterbildungsveranstaltungen, durch propagandistische Tätigkeit auf dem Gebiet der Gesellschaftswissenschaften, insbesondere des Marxismus-Leninismus, durch populärwissenschaftliche Arbeit und durch die Entwicklung der kulturellen Massenarbeit, der Körperkultur und des Sports in engem Zusammenwirken mit den gesellschaftlichen Organisationen wahr. In Zusammenarbeit mit den Organen der Volksbildung und den Ämtern für Arbeit und Berufsberatung fördern sie den Zugang der Jugend zum Hochschulstudium. Zwischen den Universitäten und Hochschulen und den örtlichen Organen sind durch vertragliche Vereinbarungen alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1969, Seite 17 (GBl. DDR Ⅰ 1969, S. 17) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1969, Seite 17 (GBl. DDR Ⅰ 1969, S. 17)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1969 (GBl. DDR Ⅰ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 20. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 16 vom 22. Dezember 1969 auf Seite 270. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1969 (GBl. DDR Ⅰ 1969, Nr. 1-16 v. 20.1.-22.12.1969, S. 1-270).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Begehung der Straftat. der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der unterschiedlichen Qualität des Kriteriums der Unumgänglichkeit einerseits und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes seinen Ausdruck. Die Unumgänglichkeit der Untersuchungshaft ist in der gesetzliche Voraussetzung für die Anordnung der Untersuchungshaft gebietet es, die Haftgründe nicht nur nach formellen rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen, sondern stets auch vom materiellen Gehalt der Straftat und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß scheinbar nicht gegeben sind, haben die Untersuchungsorgane Staatssicherheit unter sorgfältiger Abwägung aller festgestellten Umstände insbesondere gegenüber Jugendlichen verantwortungsbewußt zu prüfen, ob die Beschwerde sachlich gerechtfertigt ist. Trifft dies zu, so ist der Beschwerde unverzüglich abzuhelfen, indem der Beschwerdegrund beseitigt und die Gesetzlichkeit wieder hergestellt wird. In diesen Fällen ist äußerst gewissenhaft zu prüfen, wie weiter zu verfahren ist, denn nicht selten versuchen Beschuldigte, sich mit bestimmten Aussagen interessant zu machen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X