Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 331

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 331 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 331); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1968 Berlin, den 11. Juni 1968 Teil II Nr. 58 Tag Inhalt Seite 11.6.68 Fünfte Durchführungsbestimmung zum Paß-Gesetz der Deutschen Demokratischen Republik 331 11. 6. 68 Anordnung über das Verbot von Transporten mit Druckerzeugnissen der neonazistischen „NPD“ oder anderen neonazistischen Materialien im Güterverkehr durch das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik 332 11. 6. 68 Anordnung über die Änderung des verbindlichen Mindestumtausches für Besucher, die zum privaten Aufenthalt aus Westdeutschland, den anderen nichtsozialistischen Staaten und Westberlin in die Deutsche Demokratische Republik einreisen 332 11.6. 68 Anordnung über die Erhebung einer Steuerausgleichsabgabe für Beförderungsleistungen westdeutscher und Westberliner Unternehmen auf Straßen und Wasserstraßen der Deutschen Demokratischen Republik 333 Fünfte Durchführungsbestimmung* 11 * zum Paß-Gesetz der Deutschen Demokratischen Republik vom 11. Juni 1968 Auf Grund des § 10 des Paß-Gesetzes der Deutschen Demokratischen Republik vom 15. September 1954 (GBl. S. 786) wird im Einvernehmen mit dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten folgendes bestimmt: §1 Der Paß- und Visapflicht unterliegen 1. der Reiseverkehr zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der westdeutschen Bundesrepublik 2. der Reiseverkehr zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der selbständigen politischen Einheit Westberlin 3. der Transitverkehr von Bürgern der westdeutschen Bundesrepublik durch die Deutsche Demokratische Republik 4. der Transitverkehr von Bürgern der selbständigen politischen Einheit Westberlin durch die Deutsche Demokratische Republik. §2 (1) Bürger der Deutschen Demokratischen Republik benötigen für Reisen nach der westdeutschen Bundesrepublik einen Reisepaß der Deutschen Demokratischen Republik mit einem Ausreisevisum. (2) Bürger der Deutschen Demokratischen Republik benötigen für Reisen nach der selbständigen politischen Einheit Westberlin einen Reisepaß der Deutschen Demokratischen Republik mit einem Sichtvermerk. 4. DB vom 1. Dezember 1966 (GBl. H S. 855) (3) Für die Ausstellung der Reisepässe und die Erteilung der Visa und Sichtvermerke sind die dazu ermächtigten Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zuständig. §3 (1) Bürger nichtsozialistischer Staaten sowie Staatenlose, die ihren Wohnsitz in der Deutschen Demokratischen Republik haben, benötigen für Reisen nach der selbständigen politischen Einheit Westberlin ein Aus-und Wiedereinreisevisum. (2) Für die Erteilung von Visa und die Ausstellung von Fremdenpässen für Bürger, die keinen gültigen Heimatpaß besitzen, sind die dazu ermächtigten Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zuständig. §4 (1) Bürger der westdeutschen Bundesrepublik benötigen zur Einreise in die Deutsche Demokratische Republik einen gültigen Reisepaß und ein Einreisevisum und zur Ausreise aus der Deutschen Demokratischen Republik ein Ausreisevisum. (2) Das Einreisevisum für Bürger der westdeutschen Bundesrepublik mit Wohnsitz in der westdeutschen Bundesrepublik wird an den Grenzübergangsstellen der Deutschen Demokratischen Republik auf Vorlage eines Berechtigungsscheines zum Empfang eines Visums erteilt. Diese Berechtigungsscheine sind von den in der Deutschen Demokratischen Republik wohnhaften Verwandten bzw. den einladenden Stellen bei den dafür zuständigen staatlichen Organen zu beantragen. Das Ausreisevisum wird von den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei erteilt. (3) Für die Einreise von Bürgern der westdeutschen Bundesrepublik zum Tagesaufenthalt in der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik ist die Vorlage eines gültigen Reisepasses erforderlich. Die Tagesaufenthaltsgenehmigung wird an den zuständigen Grenzübergangsstellen erteilt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens, die immer auch die Entscheidung einschließen muß, welche konkrete Straftat der das Ermittlungsverfahren begründendeVerdacht betrifft. Aus der Bestimmung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Verdachtshinweise Liegen Hinweise auf den Verdacht einer Straftat vor, haben der Staatsanwalt und das Untersuchungsorgan zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Hinweise auf den Verdacht einer Straftat begründen, und daß die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Der Verdacht einer Straftat ist gegeben, wenn überprüfte Informationen über ein tatsächliches Geschehen die gerechtfertigte Vermutung zulassen, daß es sich bei diesem Geschehen run eine Straftat handelt, das heißt, daß die objektiven und subjektiven Merkmale eines konkreten Straftatbestandes verletzt wurden. Die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen -wurde. Schwerpunkt bildeten hierbei Ermittlungsverfahren wegen Stral taten gemäß Strafgesetzbuch und gemäß sowie Ermittlungsverfahren wegen Straftat! gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenzen Militärstraftaten Straftaten mit Waffen, Munition und Sprengmitteln Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von und Aberkennung der staatsbürgerlichen Rechte für Oahre. Die Angeklagten waren im Herbst Lodz arbeitsteilig durch ihren.

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