Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1968, Seite 355

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1968, Seite 355 (GBl. DDR Ⅰ 1968, S. 355); / ' /IS U.ßs 1511.68 *5.11. 68 Gesetz über die Versicherung der volkseigenen Wirtschaft Gesetz zur Änderung des Warenzeichengesetzes Bekanntmachung der Neufassung des Warenzeichengesetzes Warenzeichengesetz vom 17. Februar 1954 (GBl. S. 216) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Warenzcichengesetzes (GBl. I S. 357) / Gesetz über die Versicherung der volkseigenen Wirtschaft vom 15. November 1968 Das sozialistische Versicherungswesen der Deutschen Demokratischen Republik ist fest in die Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus einzuordnen und darauf zu richten, die Durchführung des ökonomischen Systems des Sozialismus in seiner Gesamtheit aktiv zu unterstützen. Bei der Weiterentwicklung der Versicherung der volkseigenen Wirtschaft sind die Versicherungsverhältnisse auf der Grundlage sozialistischer Geschäftsbeziehungen zwischen den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft und den sozialistischen Versicherungseinrichtungen in enger Zusammenarbeit mit den Staats- und Wirtschaftsorganen sowie den gesellschaftlichen Organisationen zu gestalten. §1 Geltungsbereich (1) Dieses'Gesetz gilt für die Versicherung der volkseigenen Betriebe, volkseigenen Kombinate, Vereinigungen Volkseigener Betriebe, volkseigenen Banken und Kreditinstitute, wirtschaftsleitenden Organe und staatlichen Einrichtungen, die nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten (nachstehend Betriebe genannt). (2) Die Versicherung der Betriebe erfolgt durch die Staatliche Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik und durch die Deutsche Auslands- und Rück-versicherungs-AG (nachstehend Versicherungseinrichtungen genannt). (3) Im Rahmen der Versicherung für die sozialistischen Betriebe der Landwirtschaft, Nahrungsgüterwirt- schaft und Forstwirtschaft regelt der Ministerrat die Versicherung auch für die volkseigenen Betriebe dieses Bereiches der Volkswirtschaft. §2 Aufgabe der Versicherung (1) Aufgabe des sozialistischen Versicherungswesens ist es, bei unvorhergesehen eintretenden Schadenereignissen zur Sicherung der Kontinuität des gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses durch den finanziellen Ausgleich der Schäden beizutragen und hierfür die erforderlichen finanziellen Reserven zu bilden. (2) Für die Betriebe sind Versicherungsbeziehungen zu schaffen, die der Durchsetzung der wirtschaftlichen Rechnungsführung in Übereinstimmung mit der Eigenverantwortung der Betriebe für ihren Reproduktionsprozeß dienen. Die Versicherungseinrichtungen haben die Betriebe sachkundig zu beraten, damit der für den Reproduktionsprozeß wirksamste Versicherungsschutz gewährleistet wird. §3 Schadenverhülung (1) Die Betriebe sind durch die Gestaltung der Versicherungsbedingungen am pfleglichen Umgang mit Volkseigentum und an der Durchsetzung der Bestimmungen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes sowie der sonstigen Ordnungs- und Sicherheitsbestimmungen ökonomisch zu interessieren.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1968 (GBl. DDR Ⅰ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 22. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 23 vom 16. Dezember 1968 auf Seite 390. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1968 (GBl. DDR Ⅰ 1968, Nr. 1-23 v. 22.1.-16.12.1968, S. 1-390).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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