Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1961, Seite 103

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil I 1961, Seite 103 (GBl. DDR I 1961, S. 103); ?Gesetzblatt Teil I Nr. 8 Ausgabetag: 7. Juli 1961 103 7 Die mit der Ausarbeitung von Vorlagen beauftragten Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, des Rates der Stadt oder der staendigen und zeitweiligen Kommissionen stuetzen sich auf die Erfahrungen und die Mitwirkung bewaehrter Praktiker, Wissenschaftler, Spezialisten-, Mitarbeiter der Fachorgane sowie der beim Rat der Stadt bestehenden Beiraete und Kommissionen. Wichtige Beschlussentwuerfe werden vor ihrer Behandlung in der Stadtverordnetenversammlung mit den Einwohnern der Stadt beraten. Sie sind in enger Zusammenarbeit mit der Nationalen Front des demokratischen Deutschland, dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund, der Freien Deutschen Jugend und den anderen Massenorganisationen in Versammlungen, in der Presse und in anderen Formen mit den Einwohnern zu diskutieren. Die Vorschlaege und Anregungen sind auszuwerten. 6. Die Tagungsleitung der Stadtverordnetenversammlung wird in jeder Tagung fuer die naechstfolgende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung gewaehlt. Sie besteht aus 5 Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung. Staendiges Mitglied der Tagungsleitung ist der Oberbuergermeister. 7. Die Beschluesse der Stadtverordnetenversammlung sollen enthalten a) die Hauptaufgaben, die sich fuer die Stadt bei der Verwirklichung des Volkswirtschaftsplanes und der Beschluesse der hoeheren staatlichen Organe ergeben; b) die Massnahmen und wichtigsten Methoden zur Loesung der Hauptaufgaben. Sie sollen auf den fortgeschrittenen Erfahrungen und den Vorschlaegen der Einwohner beruhen; c) die wichtigsten Aufgaben fuer den Rat der Stadt und seine Fachorgane, Auftraege fuer die staendigen und zeitweiligen Kommissionen und fuer einzelne Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung. Sie sollen das Zusammenwirken der Fachorgane und der kreisgeleiteten Betriebe und Einrichtungen sichern; d) Festlegungen, welche gesellschaftlichen Kraefte mobilisiert werden und welche materiellen und finanziellen Mittel fuer die Durchfuehrung der Aufgaben erforderlich sind und wie sie bereitgestellt werden; e) Massnahmen fuer die zur Durchfuehrung der Beschluesse notwendige politisch-ideologische und fachliche Qualifizierung der Kader, fuer die Vermittlung fortgeschrittener Erfahrungen und fuer die Verstaerkung bestimmter Arbeitsabschnitte durch qualifizierte Kader; f) Hinweise an die Nationale Front des demokratischen Deutschland, den Freien Deutschen Gewerkschaftsbund, die Freie Deutsche Jugend und die anderen Massenorganisationen zu ihrer Mitarbeit; g) Empfehlungen fuer die zentralgeleiteten staatlichen Organe, zentral- und bezirksgeleiteten Betriebe und Einrichtungen, um ihre Mitwirkung bei der Durchfuehrung der Beschluesse zu sichern. Dabei ist von den ihnen gestellten staatlichen Aufgaben auszugehen; h) Termine fuer die Kontrolle der Durchfuehrung und Festlegungen, wie die .Stadtverordnetenversammlung die Kontrolle der Durchfuehrung organisiert und ausuebt. 3. Die Beschluesse der Stadtverordnetenversammlung sind nach jeder Tagung unverzueglich vom Vorsitzenden der Tagungsleitung und vom Oberbuergermeister auszufertigen. In der Regel sind die Beschluesse umgehend im Mitteilungsblatt, in der Presse, durch Stadt- und Betriebsfunkanlagen zu veroeffentlichen. 9. Bei der Durchfuehrung der Beschluesse der Stadtverordnetenversammlung ist die zur Vorbereitung der Tagung entwickelte Initiative der Bevoelkerung weiter zu entfalten. Das erfordert vor allem a) die gruendliche Auswertung der Tagung der Stadtverordnetenversammlung durch den Rat der Stadt, in der Regel unter Hinzuziehung der Vorsitzenden der staendigen Kommissionen und die Ausarbeitung konkreter Massnahmen zur Verwirklichung der gefassten Beschluesse durch den Rat, seine Fachorgane und die ihm unterstellten Betriebe und Einrichtungen; b) dass in enger Zusammenarbeit mit der Nationalen Front des demokratischen Deutschland, dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund, der Freien Deutschen Jugend und den anderen Massenorganisationen die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, Mitglieder und Mitarbeiter des Rates der Stadt in Betrieben, Produktionsgenossenschaften, Einrichtungen und Wohnbezirken alle wichtigen Beschluesse der Stadtverordnetenversammlung erlaeutern, um die Bevoelkerung fuer die Durchfuehrung der Beschluesse zu gewinnen. Der Rat der Stadt stellt den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung die erforderlichen Unterlagen und Informationen fuer ihre Taetigkeit und fuer die Rechenschaftslegung vor den Waehlern zur Verfuegung und organisiert die Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Or- ganisationen, insbesondere mit der Nationalen Front des demokratischen Deutschland, dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund und der Freien Deutschen Jugend; c) die unmittelbare Anleitung, Hilfe und Unter- * Stuetzung fuer die kreisgeleiteten Betriebe und Einrichtungen bei der Durchfuehrung der im Beschluss festgelegten Massnahmen. Die Mitglieder des Rates der Stadt, die staendigen Kommissionen, die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und Mitarbeiter der Fachorgane haben ihnen die fortgeschrittenen Erfahrungen zu vermitteln und fachkundige Hilfe bei ihrer Anwendung zu leisten; d) die Unterstuetzung des sozialistischen Wettbewerbes, de Erfahrungsaustausches und des Lein stungs vergleich es in und zwischen den Betrieben, Einrichtungen und Produktionsgenossenschaften durch den Rat der Stadt. Hierfuer sind die besten Neuerer der Produktion, Arbeiterforscher, Wissenschaftler, Spezialisten, Jugendlichen usw. zu gewinnen;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1961 (GBl. DDR Ⅰ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 25. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 13 vom 8. Dezember 1961 auf Seite 122. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1961 (GBl. DDR Ⅰ 1961, Nr. 1-13 v. 25.1.-8.12.1961, S. 1-122).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Summierung vieler politischoperativer Probleme in den Kreis- und objektdienststeilen muß es gelingen, eine von einem hohen Niveau der analystischen Tätigkeit und der Planung der politisch-operativen Arbeit gedankliche Vorbereitung und das vorausschauende Treffen von Entscheidungen über die konkreten politisch-operativen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich, den Einsatz der operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage ihrer objektiven und subjektiven Voraussetzungen Aufträge Staatssicherheit konspirativ erfüllen. Ihre operative Eignung resultiert aus realen Möglichkeiten zur Lösung operativer Aufgaben; spezifischen Leistungs- und Verhaltenseigenschaften; der Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners.

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