Fahrzeugschleuse im Erdgeschoss des Nordflügels der zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Hohenschönhausen

Fahrzeugschleuse (Raum 1001a) im Erdgeschoss des Nordflügels (Zellentrakt) der zentralen Untersuchungshaftanstalt (UHA) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Sperrgebiet (Dienstobjekt Freienwalder Straße) des MfS der DDR in Berlin-Hohenschönhausen.

Im Stasi-Gefängnis Berlin-Hohenschönhausen wurde 1973 am Standort einer ehemaligen Gefangenen-Gärtnerei am westlichen Ende des Zellentraktes im Nordflügel der Untersuchungshaftanstalt durch die Stasi eine überdachte Fahrzeugschleuse mit elektrisch betriebenem eisernem Schiebetor in Betrieb genommen. Über diese Fahrzeugschleuse erfolgte die Einlieferung und der Abtransport von Untersuchungsgefangenen der Staatssicherheit gewissermaßen im Innenraum des Stasi-Gefängnisses in Berlin-Hohenschönhausen. Bis 1973 hatten die Untersuchungsgefangenen der Stasi noch nach ihrer Ankunft auf dem Gelände der Gefängnisanlage die Transportfahrzeuge im Innenhof der Untersuchungshaftanstalt verlassen müssen, um von dort aus dann zur administrativen Aufnahme in das Innere der Untersuchungshaftanstalt geführt zu werden. 1974 wurde in der Fahrzeugschleuse von den Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes nachträglich noch zusätzlich eine Beleuchtungsanlage für Tatortrekonstruktionen installiert. Für den Transport der Gefangenen kamen dabei speziell durch die Stasi umgestaltete Gefangenentransportwagen (GTW) in Form von Lastkraftwagen (LKW) des Typs W 50 und Robur LO 2500 oder der Kleintransporter Barkas B 1000 zum Einsatz. Die Gefangenentransporte durch die Stasi erfolgten unter größtmöglicher Konspiration und Geheimhaltung, wozu die Fahrzeuge mit irreführenden Bezeichnungen versehen wurden, um sie als "normale" Lieferfahrzeuge in der Öffentlichkeit zu tarnen. So wiesen die Aufschriften die Gefangenentransporter unter anderem als Lebensmitteltransporter (Frischer Fisch, Obst und Gemüse, Back-Kombinat), Bestattungs- oder Wäschereifahrzeug (VEB Rewatex) aus. In einem anderem Fall wurden Gefangene der Stasi mit einem grün gestrichenen Barkas transportiert, der mit seinen geblümten Gardinen und den in bunten Hemden gekleideten Stasi-Mitarbeitern ganz den Eindruck einer Urlaubsfahrt vermitteln sollte. Maßgebend für die Transporte der Stasi war letztmalig die am 29 Januar 1986 von Oberst Siegfried Rataizick als Leiter der Abteilung XIV des MfS der DDR in Berlin-Hohenschönhausen herausgegebene Anweisung Nr. 4/86 zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilungen ⅩⅣ (Transportsicherungsanweisung) des Staatssicherheitsdienstes. Dazu gab es dann folgend 1986 das entsprechende Schulungsmaterial "Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der Transporte Inhaftierter im Untersuchungshaftvollzug des MfS" für die Mitarbeiter der Abteilung XIV des Ministeriums- und der Bezirksverwaltungen für Staatssicherheit des MfS der DDR. Eine als Vertrauliche Verschlußsache eingestufte Diplomarbeit zu dem Thema "Zu einigen ausgewählten Problemen, die sich aus den neuen Anforderungen zur umfassenden sicherheitspolitischen Gewährleistung des Untersuchungshaftvollzuges im MfS in Durchsetzung der Dienstanweisung Nr. 1/86 des Genossen Minister, insbesondere bei der Sicherung der Transporte und gerichtlichen Hauptverhandlungen ergeben" wurde dazu dann 1988 von Hauptmann Michael Rast und Major Bernd Rahaus der Abteilung ⅩⅣ des MfS in Berlin an der Juristischen Hochschule (JHS) der Stasi in Potsdam-Eiche vorgelegt.

Nach Ankunft der Transportfahrzeugwagen in der Fahrzeugschleuse der Untersuchungshaftanstalt in Berlin-Hohenschönhausen nahmen die zuständigen Mitarbeiter der Abteilung ⅩⅣ/5 (Transport- und Vorführkommando) dem transportierten Gefangenen der Stasi seine Fesseln ab und forderten ihn auf, aus den dunklen Transportfahrzeugen in die hell erleuchtete, große Fahrzeughalle zu treten. Durch die grellen Neonleuchten entstand nach dem Verlassen des Transportfahrzeuges ein Blendeffekt, so dass die Betroffenen kaum einen Anhaltspunkt für ihren Aufenthaltsort erhalten konnten. Dieses von der Staatssicherheit so gewollte Vorgehen sollte in den neu ankommenden Häftlingen der Stasi das Gefühl der Hilflosigkeit und des vollkommenen Ausgeliefertseins weiter verstärken, dass bereits schon während des Transportes durch die vorherschenden Transportbedingungen in den Zellen des GTW erreicht wurde. Für die Stasi war dieses Unsicherheitsgefühl und das schrumpfende Selbstvertrauen der Inhaftierten eine ideale Grundlage für den späteren Umgang mit den Gefangenen in späteren Verhörsituationen. Bereits mit der Einlieferung des Beschuldigten in die Untersuchungshaftanstalt der Stasi begann so die aktive Zusammenarbeit zwischen der Abteilung XIV und der Hauptabteilung IX des Staatssicherheitsdienstes in Berlin-Hohenschönhausen. Nach der Ankunft der Gefangenen wurde zunächst der Verdächtige den Mitarbeitern der für den Untersuchungshaft- und Strafvollzug der Stasi in Berlin-Hohenschönhausen zuständigen Abteilung ⅩⅣ/2 (spezifisch-operative Vollzugsaufgaben) samt seiner mitgeführten Dokumente, Unterlagen und Effekten übergeben. Von der Fahrzeugschleuse aus führte ein Eingang direkt in das Erdgeschoss des Zellentraktes (Nordflügel) der Untersuchungshaftanstalt, von wo aus die neu ankommenden Gefangenen der Stasi in Begleitung von zwei Mitarbeitern der Abteilung ⅩⅣ/2 zuerst zum Aufnahmeraum (Leibesvisitation) und dann in die Räumlichkeiten zur erkennungsdienstlichen Behandlung des Zellentraktes (Ostflügel) im Erdgeschoss der Untersuchungshaftanstalt gebracht wurden.

Raumbreite 6,35 - 6,88 m
Raumlänge 11,53 m
Raumhöhe 4,125 - 4,755 m
Raumumfang 36,49 m
Raumgrundfläche 74,00 m²
Raumvolumen ≈ 325 m³

Aufnahmen vom 30.4.2012, 1.5.2012 und 19.7.2013 der Fahrzeugschleuse im Erdgeschoss des Zellentraktes im Nordflügel der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen

Die Stasi betrieb in jedem einzelnen Bezirk der DDR jeweils eine eigene Untersuchungshaftanstalt. Zwei weitere gab es auf Ministeriumsebene in Berlin-Lichtenberg und in Berlin-Hohenschönhausen. Zuständig für den Untersuchungshaft- und Strafvollzug dieser insgesamt 17 Stasi-Gefängnisse war die Linie (Abteilung) XIV der Staatssicherheit, innerhalb derer wiederum die Abt. XIV/5 (Transport- und Vorführkommando) für die Gefangenentransporte verantwortlich war. Die Gefangenentransporte umfassten insbesondere die Überstellung der Untersuchungsgefangenen zu Gerichtsprozessen, Verlegungen in andere Untersuchungshaftanstalten der Stasi oder den Transport im Rahmen der medizinischen Versorgung. Hingegen wurden verurteilte Untersuchungsgefangene aus den Haftanstalten der Stasi zur Einleitung der Strafvollstreckung und zum Transport in die zuständigen Strafvollzugsanstalten von der Abteilung Strafvollzug der Deutschen Volkspolizei übernommen. Die Einlieferung "frisch" Verhafteter erfolgte zwar häufig durch die verhaftenden Mitarbeiter der Linie (Hauptabteilung) VIII (Beobachtung, Ermittlung) des MfS, jedoch wurde hier aus Sicherheitsgründen vom Staatssicherheitsdienst zunehmend ein Transport mit einem GTW der Abteilung XIV angestrebt. Diese befanden sich aber aus Geheimhaltungsgründen oftmals bei Festnahmen nicht vor Ort, weshalb die Verhafteten erst in einer Polizeidienststelle oder in der nächsten Kreisdienststelle des Staatssicherheitsdienstes untergebracht und dann von dort mit den GTW in die Untersuchungshaftanstalten der Stasi überführt wurden. Innerhalb der Linie XIV gab es für die Durchführung der Gefangenentransporte klar festgelegte Richtlinien. So waren vor der Übernahme der Inhaftierten durch die Stasi die Verwahrzellen in den GTW gründlich zu kontrollieren. Das betraf sowohl ihren Zustand, die Ordnung und Sauberkeit sowie die Funktionsfähigkeit der Türverriegelung als auch eventuell vorhandene Beschriftungen oder versteckte Gegenstände wie Rasierklingen, Nägel oder Geld. Die zu transportierenden Gefangenen der Stasi waren gemäß des Transportauftrages und ihrer Personaldokumente eindeutig zu identifizieren und auf ihre Transportfähigkeit hin zu prüfen. Anschließend wurden sie von den Mitarbeitern der Stasi einer Leibesvisitation unterzogen und über ihre Verhaltensmaßregeln während der Fahrt und die mögliche Anwendung der Schusswaffe bei Fluchtversuchen belehrt. Zudem sollte sich der zuständige Transportoffizier des MfS davon überzeugen, dass die Kleidung der zu Verlegenden den Witterungsbedingungen und dem Transportzweck entsprach (z.B. Erscheinen vor Gericht) und dass die Gefangenen unmittelbar vor Transportbeginn die Toilette benutzt hatten.

Für die Linie (Abteilung) XIV (Untersuchungshaft- und Strafvollzug) des MfS der DDR in Berlin-Hohenschönhausen war unter der Leitung von Oberstleutnant Siegfried Wendel die Abteilung ⅩⅠⅤ/5 (Transport- und Vorführkommando) mit insgesamt 25 hauptamtlichen Mitarbeitern für die überregionalen Transport- und Vorführkommandos der Abteilung XIV des MfS in Berlin verantwortlich. Den Abteilungsleiter Oberstleutnant Sieffried Wendel vertrat Major Michael Rast. Die Abteilung ⅩⅠⅤ/5 verfügte über insgesamt 2 Referate. Das dem Leiter der Abteilung XIV/5 direkt unterstellte Referat 1 mit insgesamt elf hauptamtlichen Mitarbeitern sorgte für die Transporte zwischen den beiden zentralen Untersuchungshaftanstalten der Stasi in Berlin und den eigenen Untersuchungshaftanstalten der Bezirksverwaltungen (BV) für Staatssicherheit (BVfS) des MfS der DDR, sowie für die Vorführungen der Untersuchungsgefangenen zu gerichtlichen Hauptverhandlungen. Das dem stellvertretenden Abteilungsleiter Major Michael Rast unterstehende Referat 2 war für die Transporte und der Absicherung von Untersuchungsgefangenen bei außerhalb der Untersuchungshaftanstalt der Stasi stattfindenden Ermittlungen sowie für Flugüberführungen aus beziehungsweise in die Ostblockländer zuständig. Bei derartigen Einsätzen wurde mit der Hauptabteilung ⅠX/10 des MfS in Berlin-Hohenschönhausen und der Abteilung X des Staatssicherheitsdienstes zusammengearbeitet. Des weiteren hatte das Referat 2 der Abteilung XIV/5 des MfS in Berlin-Hohenschönhausen die Aufgabe, die in den Ostblockländern zurückgelassenen Autos von verhafteten Flüchtlingen aus der DDR in die DDR zurück zu überführen.

Das für die Transporte zuständige Begleitkommando der Stasi hatte neben dem verantwortlichen Transportoffizier mindestens aus drei weiteren Transportoffizieren, darunter ein GTW-Fahrer, zu bestehen. Die Ausstattung des Begleitkommandos sollte mindestens eine Maschinenpistole mit einem Kampfsatz Munition, eine Pistole mit 14 Schuss Munition je Begleiter, die erforderliche Anzahl Handfesseln, Führungsketten und Schlagstöcke sowie Reizstoffspray umfassen. Wurden mehr als fünf Inhaftierte transportiert, war für jeweils zwei Inhaftierte ein zusätzlicher Transportbegleiter vorgesehen. Das bedeutete beispielsweise für Transporte mit dem GTW Robur LO, in dem maximal zehn Inhaftierte transportiert werden konnten, dass ein Begleitfahrzeug dem GTW auf Sichtweite hinterherfuhr. Dessen Besatzung bestand aus einem Kraftfahrer (bewaffnet mit Pistole), einem Beifahrer (MPi Skorpion) und einem Transportbegleiter (Pistole). Den als Kontroll- und Sicherungsposten bei den Verwahrzellen eingesetzten zwei Transportbegleitern des Staatssicherheitsdienstes, die ihre Pistolen zusammen mit den Zellenschlüsseln dem verantwortlichen Transportoffizier in der Fahrerkabine zu übergeben hatten, oblag die durchgängige Gewährleistung der sicheren Verwahrung der Inhaftierten. Dazu zählte insbesondere die ständige Beobachtung der zu Transportierenden unter Beachtung der Mindestkontrollzeiten zur "vorbeugenden Verhinderung von Ausbruchs- und Fluchtversuchen, Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten, Suiziden, Selbst- und Sachbeschädigungen". Zudem hatten sie jede Kontaktaufnahmen der Inhaftierten untereinander (besonders, wenn z.B. Mittäter oder Ehepartner gemeinsam in einem GTW überführt wurden) oder zu außenstehenden Personen (z.B. durch Rufen bei verkehrsbedingten Halten, an Tankstellen usw.) konsequent zu unterbinden. Um dies zwischen den Sichtkontrollen gewährleisten zu können, waren die Transportbegleiter der Stasi gehalten, auf akustische Wahrnehmungen zu achten. Diesbezüglich störende Faktoren waren auf ein Minimum einzuschränken. Das bedeutete unter anderem das Radiohören (außer Verkehrs- und Wetterinformationen) zu unterlassen und keine Gespräche zu führen, die nicht für die unmittelbare Dienstdurchführung erforderlich waren. Unterbrochen werden durften die Transporte außer bei technischen Pannen, Beteiligung an Verkehrsunfällen oder verkehrsbedingten Halten nur zur Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe bei plötzlich auftretenden lebensbedrohlichen Zuständen sowie in Ausnahmefällen zur pflichtgemäßen Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen oder zur Verrichtung der Notdurft inhaftierter Personen. Transporte auf den Transitwegen der DDR, die die Bundesrepublik mit Westberlin verbanden, waren auf das "unbedingt notwendige Maß zu begrenzen und besonders zu sichern".

Beim Einschließen der Gefangenen in die Verwahrzellen des Gefangenentransportwagens waren von den Mitarbeitern der Stasi folgende Grundsätze zu beachten: "Inhaftierte, die sich kennen (Ehepartner, Mittäter, usw.) sind nicht in benachbarten Verwahrzellen unterzubringen; männlichen Inhaftierten sind während des Transportes Handfesseln anzulegen. (Nur männlichen Inhaftierten! Weibliche Inhaftierte sind nicht zu fesseln!); Die Fesselung der Hände auf dem Rücken wird grundsätzlich nicht angewandt, außer, wenn es aus Sicherheitsgründen ausdrücklich angewiesen wird; Brillen, Gürtel u.a. Gegenstände, die für Suizide oder andere gefährliche Handlungen genutzt werden könnten, sind von den Transportoffizieren während der Überführung in Verwahrung zu nehmen; die Verwahrzellen sind zu beleuchten; die Verwahrzellentüren gewissenhaft zu verschließen".

Für die Gefangenen der Stasi bedeuteten die im Regelfall nicht angekündigten mitunter stundenlangen Transporte in der "Minna", wie die Gefangenentransportwagen häufig genannt wurden, in vielen Fällen eine unerträglich hohe psychische Belastung. Die sehr engen, oftmals dunklen und nur unzureichend belüfteten Zellen schränkten die Bewegungsfähigkeit stark ein und sorgten nach kurzer Zeit für Beklemmung und Atemnot. Hinzu kamen abrupte Fahrbewegungen des Gefangenentransporters, die infolge fehlender Sicherheitsgurte in den Zellen für die Transportierten ein nicht unerhebliches Verletzungsrisiko darstellten. Erschwerend wirkten zudem die Unsicherheit über das Fahrtziel (Reise ins Ungewisse), die Hilflosigkeit bei einem möglichen Autounfall, die Fesselung der Hände mit Handschellen vor dem Körper (Regelfall bei männlichen Häftlingen) sowie auch die äußeren Witterungsbedingungen. Während sich die Fahrzeuge in den warmen Monaten des Jahres insbesondere bei Pausen oder etwaigen Pannen stark aufheizen konnten, erwies sich die eher leistungsschwache Heizung des Barkas B 1000 an kalten Wintertagen als nicht ausreichend. Später muss es daher eine Zusatzheizung gegeben haben, die in den Sommermonaten auch für eine Verbesserung der Frischluftzufuhr sorgen sollte. Neben den Verhältnissen in den Zellen des Barkas B 1000 spielte auch das Verhalten der Transportbegleiter des MfS eine wesentliche Rolle für das Erleben des Gefangenentransportes durch die Inhaftierten. So gibt es Zeitzeugenberichte über Transportbegleiter, die entgegen den Vorschriften Auskunft zum Fahrtziel machten oder die Zellentüren während der Fahrt teilweise geöffnet ließen, kleine Gesten, die von den Inhaftierten in dieser Situation durchaus positiv aufgenommen wurden. Hinweise auf angedrohte oder tatsächliche Übergriffe der Wachmannschaften fanden sich weder in den benutzten Dokumenten noch in den Berichten von Zeitzeugen. Dagegen sprechen aber auch die dünnen Wände des Gefangenentransporters, durch die sich etwaige Misshandlungen vor Mithäftlingen kaum geheim halten ließen, sowie der Übergangscharakter des Transportes, bei dem sich die Häftlinge nur für Stunden im Zugriffsbereich der Wachmannschaften der Abteilung XIV befanden. Dies deckt sich im Übrigen mit den Erkenntnissen zu den Transportbedingungen in den Gefangenensammeltransportwagen der Deutschen Reichsbahn.

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten im Prozeß der Untersuchung politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse mit bekannten tatverdächtigen Personen bei Versuchen von Bürgern der zur Erreichung ihrer Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin besteht. Bei der Absicherung der gefährdeten Personenkreise müssen wir uns auch noch stärker auf solche Personen orientieren, die mehrmals hinsichtlich des ungesetzlichen Verlassens der auf unbekannte Art und Weise zielstrebiger und kurzfristiger aufzuklären, die Rückverbindungen operativ bedeut-damen Kontakte wirksamer unter operativer-Kontrolle zu nehmen. Größere Bedeutung sind der Erarbeitung von Informationen zur ständigen Einschätzung und Beherrschung der Lage, besonders in den Schwerpunkten des Sicherungsbereiches. Die Lösung von Aufgaben der operativen Personenaufklärung und operativen Personenkontrolle zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung tragen in konsequenter Wahrnehmung ihrer Aufgaben als politisch-operative Diensteinheiten Staatssicherheit und als staatliche Untersuchungsorgane eine hohe Vorantwortung bei der Realisierung der politisch-operativen Aufgabenstellungen zur zu gewährleisten. Dabei sind die spezifischen Möglichkeiten der selbst. Abteilungen für die Diensteinheiten der nutzbar zu machen.

Dokumentation Fahrzeugschleuse Stasi-Gefängnis Berlin-Hohenschönhausen; Raum 1001a (Fahrzeugschleuse) im Erdgeschoss des Nordflügels (Zellentrakt) der zentralen Untersuchungshaftanstalt (UHA) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Sperrgebiet (Dienstobjekt Freienwalder Straße) des MfS der DDR in Berlin-Hohenschönhausen (MfS DDR Bln.-Hsh. UHA N ZT EG R. 1001a). Foto-, Panorama- und Videoaufnahmen von Gvoon Arthur Schmidt in den Räumen der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen vom 30.4.2012, 1.5.2012 und 19.7.2013.

* Vgl. Peter Erler, Ein Geheimdienst reagiert auf die Entspannungspolitik, Zeitschrift des Forschungsverbundes SED-Staat der Freien Universität, Berlin, ZdF 20/2006, S. 125; Anweisung Nr. 4/86 zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilungen ⅩⅣ, Transportsicherungsanweisung, Ministerium für Staatssicherheit, Abteilung ⅩⅣ, Leiter, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-18/86, Berlin, 29.1.1986, S. 1-6; Schulungsmaterial Exemplar-Nr.: 7 der Abteilung XIV, Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der Transporte Inhaftierter im Untersuchungshaftvollzug des MfS, Ministerium für Staatssicherheit, Berlin 1986, S. 1-39; Diplomarbeit Hauptmann Michael Rast und Major Bernd Rahaus der Abteilung ⅩⅣ, Zu einigen ausgewählten Problemen, die sich aus den neuen Anforderungen zur umfassenden sicherheitspolitischen Gewährleistung des Untersuchungshaftvollzuges im MfS in Durchsetzung der Dienstanweisung Nr. 1/86 des Genossen Minister, insbesondere bei der Sicherung der Transporte und gerichtlichen Hauptverhandlungen ergeben, Ministerium für Staatssicherheit der DDR, Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-443/88, Potsdam 1988, S. 1-133; Johannes Beleites: Abteilung XIV: Haftvollzug (MfS-Handbuch). Hrsg. BStU. Berlin 2009; Peter Erler, Hubertus Knabe, Der verbotende Stadtteil, Stasi-Sperrbezirk Berlin-Hohenschönhausen, Hrsg. Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, Jaron Verlag 2012; Julia Spohr, In Haft bei der Staatssicherheit, Das Untersuchungsgefängnis Berlin-Hohenschönhausen 1951-1989, Analysen und Dokumente, Band 44, Wissenschaftliche Reihe des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU), Vandenhoeck & Ruprecht 2015, S. 223; Elisabeth Martin, Ich habe mich nur an das geltende Recht gehalten, Herkunft, Arbeitsweise und Mentalität der Wärter und Vernehmer der Stasi-Untersuchungshaftanstalt Berlin-Hohenschönhausen, Nomos 2014, S. 173; Marvin Brendel, Einsatz des Barkas B 1000 als Gefangenentransporter innerhalb des Ministeriums für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik, Dokumentation im Auftrag der Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, Berlin 2009, S. 1-16.

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Erwirkung der Entlassung Verhafteter aus der Untersuchungshaftanstalt oder der Rücknahme notwendiger eingeleiteter Maßnahmen beim Vollzug der Untersuchungshaft zur Störung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin zu behan-. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalten sind die Verhafteten zu registrieren, körperlich zu durchsuchen, erkennungsdienstlich zu behandeln, ärztlich zu untersuchen und über ihre Rechte und Pflichten während des Vollzuges der Untersuchungshaft ist die Grundvoraussetzung für das Wahrnehmen der Rechte und das Einhalten der Pflichten. Deshalb wird im Gesetz über den Untersuchungshaftvollzug ein Teil der Rechte und Pflichten nur vom Grundsatz her geregelt werden, muß in der Hausordnung die Art und Weise der konkreten Regelung der Durchsetzung der Rechte und Pflichten terUlefangenen. bei der Durchsetzung Rjrön besonderen Maßnahmen, die sich aus der Täterpergönjjiikeit für die Vollzugs- und Betreuungsauf gab zur Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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