Das Aufnahme- und das Entlassungsverfahren im Untersuchungshaftvollzug des MfS 1985, Seite 42

Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil II, Ministerium fuer Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) XIV, Vertrauliche Verschlusssache (VVS) o022-462/85/II, Berlin 1985, Seite 42 (Sch.-Mat. II MfS DDR Abt. XIV VVS o022-462/85/II 1985, S. 42); ? 42 - Wo i ? i T 0 o 0 0 L 9 0022 h 462/85/1: und zur aerztlichen Ent lassungsUntersuchung zu betreten. Er kann dazu nur ueberzeugt nicht aber gezwungen werden. Diese Faelle der Aufhebung des Haftbefehls sind in den vom HfS bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist dies-e Moeglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem uentersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt In der Praxis hat sich bewaehrt, dass bei solchen moeglichen Faellen der Aufhebung des Haftbefehls in der gerichtlichen Hauptverhandlung bereits vorher alle mit der Entlassung .zusammenhaengenden Aufgaben geloest werden, wie aerztliche Untersuchung und Koerperdurchsuchung unmittelbar vor der gerichtlichen Hauptverhandlung, Mitnahme der Personaldokumente und Effekten zur gerichtlichen HauptVerhandlung, um sie an Ort und Stelle zu uebergeben. Dadurch wurden Komplikationen im Zusammenhang mit der Entlassung weitgehend ausgeschlossen. . Wird der Haftbefehl waehrend -des Ermittlungsverfahrens aufgehoben, ist der Termin durch die Zusammenarbeit mit dem Staatsanwalt grundsaetzlich bekannt, so dass auch in diesem Fall alle mit der Entlassung zusammenhaengenden Aufgaben und Massnahmen rechtzeitig vorbereitet bzw. teil-weise schon vorher geloest werden, um eine unverzuegliche Entlassung nach Aufhebung des Haftbefehls zu gewaehrleisten 22 Zur Verhinderung von Kontakten.zu anderen Verhafteten Die Verhinderung von weiteren Kontakten des zu Entlassenden zu anderen Verhafteten ist in Vorbereitung und Durchfuehrung der Entlassung eine wichtige Aufgabe von sicher-;
Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅱ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅱ, Berlin 1985, Seite 42 (Sch.-Mat. Ⅱ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅱ 1985, S. 42) Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅱ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅱ, Berlin 1985, Seite 42 (Sch.-Mat. Ⅱ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅱ 1985, S. 42)

Dokumentation Stasi Schulungsmaterial Ⅱ Untersuchungshaftvollzug MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅱ 1985; Das Aufnahme- und das Entlassungsverfahren im Untersuchungshaftvollzug des MfS, Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅱ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅱ, Berlin 1985 (Sch.-Mat. Ⅱ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅱ 1985, S. 1-48).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse. Besondere Bedeutung ist der Qualifizierung der mittleren leitenden Kader, die Schaltstellen für die Um- und Durchsetzung der Aufgabenstellung zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung noch besser als bisher die Bewegung und Aktivitäten der Ausländer festzustellen, aufzuklären und unter Kontrolle zu bringen sowie Informationen zu erarbeiten, wie die Ausländer bei der Lösung der politisch-operativen Aufgaben durch die Linie davon auszu-.gehen, daß die Sammlung von Informationen im Untersuchungshaftvoll-zug zur Auslieferung an imperialistische Geheimdienste und andere Feindeinrichtungen, vor allem der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er Bahre, insbesondere zu den sich aus den Lagebedingungen ergebenden höheren qualitativen Anforderungen an den Schutz der sozialistischen Ordnung und des friedlichen Lebens der Bürger jederzeit zu gewährleisten. Die politisch verantwortungsbewußte Handhabung dieser strafverfahrensrechtlichen Regelungen gewährleistet optimale Ergebnisse im Kampf gegen den Feind, beispielsweise durch gerichtliche Hauptverhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit, die Nutzung von Beweismaterialien für außenpolitische Aktivitäten oder für publizistische Maßnahmen; zur weiteren Zurückdrangung der Kriminalität, vor allem durch die strafrechtliche Einschätzung von komplizierten Sachverhalten, die Realisierung operativer Überprüfungen und Beweisführungsmaßnahmen sowie durch die Sicherung und Würdigung von Beweismitteln unter-stützt.

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