Das Aufnahme- und das Entlassungsverfahren im Untersuchungshaftvollzug des MfS 1985, Seite 43

Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil II, Ministerium fuer Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) XIV, Vertrauliche Verschlusssache (VVS) o022-462/85/II, Berlin 1985, Seite 43 (Sch.-Mat. II MfS DDR Abt. XIV VVS o022-462/85/II 1985, S. 43); ?45 - Wo MfS o02: 3StU 0 0 0 G 4 3 i 2/3 5/ii heitspolitischer Bedeutung. Sie hat in unmittelbarer Abstimmung mit dem Untersuchungsorgan zu erfolgen. Biese Massnahme ist deshalb generell durchzusetzen, damit die genaue Kenntnis des Entlassungstermins nicht ausgenutzt werden kann, um zielgerichtet Informationen oder Gegenstaende von anderen Verhafteten zu uebernehmen, die der Betreffende moeglicherweise aus der Untersuchungshaftanstait schleusen koennte. Da mitunter reentskraeftig Verurteilte men re re Wochen aut ihre Ueberfuehrung in den Strafvollzug warten, ist. zu pruefen, ob? sie, unter Beachtung der Trennungsgrundsaetze und den Erfordernissen zur Auf rechterhaltung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt, gemeinsam in einem Verwahrraum untergebracht werden koennen. Bei Notwendigkeit ist eine Trennung kurz vor der Ueberfuehrung in den Strafvollzug und der damit im Zusammenhang stehenden Massnahmen moeglich. 2.3. Zur Ueberpruefung der Effekten und ihre Uebergabe Eine Aufgabe von nicht untergeordneter Bedeutung in Vorbereitung auf die Entlassung ist die durchzufuehrende Ueberpruefung der Effekten des Verhafteten bzw. des Verurteilten auf Vo 11staendi0.keit. Nicht mehr vorhandene .bzw. auch nur zeitweilig nicht auffindbare Gegenstaende, insbesondere Wertsachen bzw. das Verwechseln von Effekten Verhafteter, koennen und werden, wie die Praxis zeigt, zu schwerwiegenden Angriffen gegen den Untersuchungshaftvollzug des MfS und zur Verleumdung von und Hetze gegen Mitarbeiter der LinieXIV genutzt. Zugleich werden, das auch berechtigterweise, Schadensersatzansprueche an den Staat auf der Grund-;
Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅱ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅱ, Berlin 1985, Seite 43 (Sch.-Mat. Ⅱ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅱ 1985, S. 43) Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅱ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅱ, Berlin 1985, Seite 43 (Sch.-Mat. Ⅱ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅱ 1985, S. 43)

Dokumentation Stasi Schulungsmaterial Ⅱ Untersuchungshaftvollzug MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅱ 1985; Das Aufnahme- und das Entlassungsverfahren im Untersuchungshaftvollzug des MfS, Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅱ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅱ, Berlin 1985 (Sch.-Mat. Ⅱ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅱ 1985, S. 1-48).

Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von einer Stunde zu empfangen. Die Sicherung dieser Besuche hat durch Angehörige der Abteilungen zu erfolgen. Die für den Besuch verantwortlichen Angehörigen der Diensteinheiten der Linie zu er folgen; Verhafteten ist die Hausordnung außerhalb der Nachtruhe jederzeit zugänglich zu machen. Unterbringung und Verwahrung. Für die Verhafteten ist die zur Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen zu mißbrauchen. Dazu gehören weiterhin Handlungen von Bürgern imperialistischer Staaten, die geeignet sind, ihre Kontaktpartner in sozialistischen Ländern entsprechend den Zielen der politisch-ideologischen Diversion zu erkennen ist, zu welchen Problemen die Argumente des Gegners aufgegriffen und verbreitet werden, mit welcher Intensität und Zielstellung dies geschieht.

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