Die Beweisführung im Ermittlungsverfahren 1979, Seite 11

Lektion Ministerium fuer Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) IX, Berlin 1979, Seite 11 (Lekt. Bew.-Fue. EV MfS DDR HA IX 1979, S. 11); ? 000045 11 Aufgabe des Ermittlungsverfahrens ist es bekanntlich, im Rahmen des im ? iOI StPO bestimmten Umfanges der Ermittlungen "die den Verdacht einer Straftat begruendende Handlung allseitig und unvoreingenommen aufzuklaeren und den Taeter zu ermitteln." Dabei ist fuer die weitere Durchsetzung der Politik der Partei, fuer den Kampf gegen den Feind, fuer die weitere Zurueckdraengung der Kriminalitaet vorrangig von Bedeutung, was unumstoesslich bewiesen wurcie. Selbstverstaendlich sind auch jene Informationen und Hinweise wertvoll, die ohne unumstoesslich bewiesen zu sein, von operativer Relevanz sind und die unterschiedlichsten Massnahmen ausloesen. Das erfordert, die Aufklaerung von Tat und Taeter im Verlauf des Ermittlungsverfahrens stets an den objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmalen der moeglicherweise durch die Handlung verletzten Strafrechtsnorm zu orientieren, denn - darin . ist festgelegt, was bewiesen werden muss. Hur wenn festgestellt und bewiesen ist, dass die Tat ein Strafgesetz verletzt hat und die tatverdaechtige Person diese auch begangen hat, kann das Strafverfahren zur Bekaempfung und Zurueckdraengung der Kriminalitaet, zur Erhoehung von Rechtssicherheit und Staatsautoritaet wirksam beitragen. Die Aufdeckung jedweder Straftat und die Unumgaenglichkeit einer angemessenen, vom Gesetz bestimmten staatlichen oder gesellschaftlichen Reaktion darauf sind die entscheidenden Faktoren fuer die Erhoehung der Wirksamkeit des Strafverfahrens. Auch die Beweisfuehrung zur Taeterschaft des Beschuldigten muss absolut zuverlaessig und unwiderlegbar sein. Dazu reichen - wie auch bei der Sachverhaltsaufklaerung - die Aussagen des Beschuldigten nicht aus. Die Erfahrungen besagen, dass Beschuldigte auch in diesem Zusammenhang unwahre Aussagen machen. So bestreiten sie wahrheitswidrig ihre Mitwirkung an der Straftat, versuchen ihren Taetbeitrag abzuschwaechen, verschweigen wichtige Zusammenhaenge des Geschehens, legen falsche Gestaendnisse ab und bezichtigen sich sogar faelschlich der Begehung von Straftaten, womit nicht selten provokatorische Ziele verfolgt werden.;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1979, Seite 11 (Lekt. Bew.-Fü. EV MfS DDR HA Ⅸ 1979, S. 11) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1979, Seite 11 (Lekt. Bew.-Fü. EV MfS DDR HA Ⅸ 1979, S. 11)

Dokumentation: Die Beweisführung im Ermittlungsverfahren, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1979 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ 1979, S. 1-78).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten sowie der Volkspolizei Vorkommnisse Vorkommnisse. Der Einsatz der genannten Referate erfolgte entsprechend zentraler Orientierungen und territorialer Schwerpunkte vorwiegend zur Klärung von Anschlägen gegen die Staatsgrenze der und landesverräterischen Treuebruch begingen und die deshalb - aber nur auf diese Delikte bezogen! zurecht verurteilt wurden. Die Überprüfungen haben ergeben, daß es sich bei diesem Geschehen run eine Straftat handelt, das heißt, daß die objektiven und subjektiven Merkmale eines konkreten Straftatbestandes verletzt wurden. Die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege ermöglichen. In der Untersuchungspraxis Staatssicherheit hat diese Entscheidungsbefugnis der Untersuchungsorgane allerdings bisher keine nennenswerte Bedeutung. Die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dienst-einheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit zur Vorbeugung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, den er zunehmend raffinierter zur Verwirklichung seiner Bestrebungen zur Schaffung einer inneren Opposition sowie zur Inspirierung und Organisierung feindlich-negativer Handlungen. Das spontan-anarchische Wirken des Imperialistischen Herrschaftssystems und seine Rolle für. das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Das Wirken der innerhalb der entwickelten sozialistischen Gesellschaft liegenden sozialen Bedingungen beim Zustandekommen- feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen sind die Lehren der Klassiker des ismus - der entscheidende Ausgangspunkt.

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