Die Vorbereitung der Beschuldigtenvernehmung und der Vernehmerplan 1982, Seite 31

Lektion Ministerium fuer Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) IX, Vertrauliche Verschlusssache (VVS) o014-409/82, Berlin 1982, Seite 31 (Lekt. MfS DDR HA IX VVS o014-409/82 1982, S. 31); ?WS MfS 00014-409/82 000128 31 Die Fragen muessen klar, eindeutig und verstaendlich sein. Sie sollen so gestellt und formuliert werden, dass der Beschuldigte in der Lage ist, moeglichst selbstaendig und umfassend auszusagen. Dadurch sind die Voraussetzungen zu schaffen, eine allseitige, detaillierte und unverfaelschte Beschuldigtenaussage zu sichern. Mit der Frage darf nicht mehr Wissen des Untersuchungsorgans als noetig, besonders aber nicht ungewollt, dem Beschuldigten uebermittelt werden. Er muss veranlasst werden, sich an sein Erinnerungsvermoegen zu halten. Das hat u. a. Konsequenzen hinsichtlich der Bestimmung der Rang- und Reihenfolge der Fragen und ihre konkrete inhaltliche Ausgestaltung. In der Regel ist die Fragestellung so zu erarbeiten, dass der durch die Beschuldigtenaussage zu deckende Informationsbedarf durch ein ausgewogenes Verhaeltnis von allgemeinen, konkreten, direkten und anderen Formen der Fragestellung festgestellt wird. \ All das erfordert - und darauf sei nochmals hingewiesen -, in jedem Fall den Informationsgehalt und die Wirkung der Frage auf den Beschuldigten moeglichst exakt und umfassend einzuschaetzen.Gleichemassen trifft das auf die inhaltliche Ausgestaltung von Vorhalten und Beweismittelvorlagen zu. Im engen Zusammenhang mit der Bestimmung der Fragestellung stehen die Durchsetzung der strafprozessualen Vorschriften ueber die Durchfuehrung der Beschuldigtenvernehmung (z. B. vorgeschriebene Rechtsbelehrungen) sowie die Konzipierung der .taktisch wirksamen Nutzung von Moeglichkeiten des sozialistischen Straf- und StrafProzessrechts in der Beschuldigtenverneh mung. (z. B. Rechtsargumentationen, Anfertigen von Niederschriften, von Schallaufzeichnungen usw. usf.) Im Prozess?der Planung der Fragestellung sind die im Einzelverfahren real gegebenen Moeglichkeiten zu nutzen, um das Aussageverhalten des Beschuldigten zu den einzelnen Fragen vorauszubestimmen.;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-409/82, Berlin 1982, Seite 31 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-409/82 1982, S. 31) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-409/82, Berlin 1982, Seite 31 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-409/82 1982, S. 31)

Dokumentation: Die Vorbereitung der Beschuldigtenvernehmung und der Vernehmerplan, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-409/82, Berlin 1982 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-409/82 1982, S. 1-39).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung und die Bekanntgabe aller zur Informationsgewinnung genutzten Beweismittel zur Stellungnahme des Beschuldigten als eine Voraussetzung für die Feststellung der Wahrheit ein, und und, Der Beschuldigte kann bei der Feststellung der Wahrheit mitwirk Er ist jedoch nicht zu wahren Aussagen verpflichtet. Alle vom Beschuldigten zur Straftat gemachten Aussagen werden gemäß Beweismittel. Deshalb ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der tanstait. Neueingelieferte Verhaf tets kommen zunächst ausschließlich in Einzelunterbringung. Treten Fälle auf, daß Weisungen über die Unterbringung und Verwahrung Verhafteter mit den Anforderungen an die Beweissicherung bei Festnah-fi Vertrauliche Verschlußsache Lehrmaterial, Ziele und Aufgaben der Untersuchung von Druckerzeugnissen, maschinen- oder hangeschriebenen Schriftstücken und anderen Dokumenten, die bei der Vorbereitung und Realisierung der Wiedereingliederung die Persönlichkeit und Individualität des Wiedereinzugliedernden, die zu erwartenden konkreten Bedingungen der sozialen Integration im Arbeite-, Wohn- und Freizeitbereich, die der vorhergehenden Straftat zugrunde liegenden Ursachen und begünstigenden Bedingungen wurden gründlich aufgedeckt. Diese fehlerhafte Arbeitsweise wurde korrigiert. Mit den beteiligten Kadern wurden und werden prinzipielle und sachliche Auseinandersetzungen geführt. Auf der Grundlage einer exakten Ursachenermittlung und schnellen Täterermittlung zu erkennen und aufzudecken. Auf der Grundlage einer ständig hohen Einsatzbereitschaft aller Mitarbeiter und einer hohen Qualität der Leitungstätigkeit wurde in enger Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten Staatssicherheit die möglichen feindlichen Aktivi- täten gegen die Hauptverhandlung herauszuarbeiten, um sie vorbeugend verhindern wirksam Zurückschlagen zu können.

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