Die Vorbereitung der Beschuldigtenvernehmung und der Vernehmerplan 1982, Seite 39

Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-409/82, Berlin 1982, Seite 39 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-409/82 1982, S. 39);  WS MfS 00014-409/82 000136 Im Vernehmungsplan sind die Reihenfolge der Fragen, Vorhalte, Bevveismittelvorlagen, Belehrungen, Argumentationen und mögliche Verianten des Vernehmungsverlaufs festzulegen. Hier spielen vor allem vernehmungstaktische Erfordernisse eine Rolle. Es müssen aber auch die dargestellten Anforderungen an die Variabilität des Planes vor allem hier ihren Niederschlag finden. ' In der Untersuchungspraxis wird mit Einzel- und mit Komplexvernehmung splönen gearbeitet. Der Einzelvernehmungsplan umfaßt jeweils nur den Inhalt einer Vernehmung. Er kommt vorwiegend bei Beschuldigtenvernehmungen mit in sich abgeschlossenem Vernehmungsgegenstand, der in einer Vernehmung geklärt werden kann, zur Anwendung Im Komplexvernehmungsplan werden mehrere miteinander unmittelbar im Zusammenhang stehende Beschuldigtenvernehmungen geplant. Dos ist machbar bei einem umfangreichen Vernehmungsgegenstand, dessen Klärung mehrere Vernehmungen des Beschuldigten erfordert. Voraussetzung ist, daß auch in diesen Fällen der Individualität der Bcschuldigtenvernehmung entspro- . chen wird und die Planung konkret, detailliert und überschaubar erfolgt. In der Praxis begegnen wir mitunter noch "Fragespiegeln". Sie enthalten lediglich eine Aneinanderreihung verschiedener Fragen. Damit werden sie den dargestellten Anforderungen an den Vernehmungsplan nicht gerecht. Sogenannte Fragespiegel sind keine Vernehmungspläne. Der Vernehmungsplan ist für den Untersuchungsführer ein notwendiges Hilfsmittel. Mit ihm muß er in der Vernehmung arbeiten. Da.s st el lt Anforderungen an die Ausgestaltung des Planes. E-soll vor allem übersichtlich, überschaubar und handhabbar sein (Blattgröße und Umfang).;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-409/82, Berlin 1982, Seite 39 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-409/82 1982, S. 39) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-409/82, Berlin 1982, Seite 39 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-409/82 1982, S. 39)

Dokumentation: Die Vorbereitung der Beschuldigtenvernehmung und der Vernehmerplan, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-409/82, Berlin 1982 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-409/82 1982, S. 1-39).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges rechtzeitig erkannt und verhindert werden weitgehendst ausgeschaltet und auf ein Minimum reduziert werden. Reale Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch- operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Einsatzrichtung, der opera tiven Aufgabenstellung und den Einsatzbedingungen in unterschiedlichem Maße zu fordern und in der prak tischen operativen Arbeit herauszubilden. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit für einen bestimmten Beziehungspartner erwartet werden kann. Die Werbekandidaten sind durch die Werber zu Handlungen zu veranlassen, die eine bewußte operative Zusammenarbeit schrittweise vorbereiten. Es ist zu sichern, daß die sich daraus ergebenden Aufgaben exakt festgelegt werden und deren zielstrebige Lösung im Mittelpunkt der Anleitung und Kontrolle steht.

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