Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums für Staatssicherheit zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter während der Untersuchungshaft 1978, Blatt 16

Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Alfons Lützelberger (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-519/78, Potsdam 1978, Blatt 16 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-519/78 1978, Bl. 16); - Blatt 16 WS JHS 001-519/78 - Verweigerung der körperlichen Durchsuchung bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit Beschimpfungen und Verleumdungen der Kontroll- und Sicherungskräfte sowie der operativen Mitarbeiter des Untersuchungshaft voll zuges Ä frv v:- Verweigerung des Aufenthalts im"'Breien und der Zu-führung zur Vejgftfl: V;.' tsv V - zielgerichtete und bewußte Mißachtung der Ordnung und Sauberkeit durch systematische Verwahrlosung der Verwahrräume und ähnlichem. Daraus resultiert für den politisch-operativen Kontroll-und Sicherungsdienst in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums für Staatssicherheit die Aufgabenstellung, die politisch-operativen Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen vorwiegend auf das vorbeugende Peststellen und Verhindern von Provokationen Inhaftierter zu richten, welche sowohl die Sicherheit und Ordnung in jeder Hinsicht verletzen als auch den reibungslosen Ablauf des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges gefährden. 2.1. Die Kontrolle und Beaufsichtigung Inhaftierter während des politisch-operativen Untersuchungshaftvoll-zuges Kopie BStü AR 8 Zur Gewährleistung und Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung sowie zur Vorbeugung und Verhinderung pro-;
Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Alfons Lützelberger (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-519/78, Potsdam 1978, Blatt 16 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-519/78 1978, Bl. 16) Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Alfons Lützelberger (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-519/78, Potsdam 1978, Blatt 16 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-519/78 1978, Bl. 16)

Dokumentation: Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums für Staatssicherheit zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter während der Untersuchungshaft, Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Alfons Lützelberger (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-519/78, Potsdam 1978 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-519/78 1978, Bl. 1-52).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliohe Ordnung und Sicherheit hervorruf. Die kann mündlich, telefonisch, schriftlich, durch Symbole sowie offen oder anonym pseudonym erfolgen. liegt häufig im Zusammenhang mit der Sicherung von Transporten Verhafteter sind ursächlich für die hohen Erfordernisse, die an die Sicherung der Transporte Verhafteter gestellt werden müssen. Sie charakterisieren gleichzeitig die hohen Anforderungen, die sich für die mittleren leitenden Kader der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der Gestaltung des taktischen Vorgehens bei der Führung der Beschuldigtenvernehmung vielseitig nutzbar. Es ist eine wesentliche Aufgabe, in Ermittlungsverfahren zielgerichtet solche Möglichkeiten für die Führung der Beschuldigtenvernehmung. Erfahrungen der Untersuchungsarbeit belegen, daß Fehleinschätzungen in Verbindung mit falschen Beschuldigtenaussagen stets auf Verletzung dieses Grundsatzes zurückzuführen sind. Es ist deshalb notwendig, die Konsequenzen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Frageund Antwortspiegel zur Person und persönlichen Problemen, Frageund Antwortspiegel zu täglichen Problemen in der Einkaufsscheine, Mitteilung über bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen.

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