Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS 1985, Seite 379

Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 379 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 379); ~ 379 - VVS OHS oOOl BSTIJ 2371/вУ 0 37 8 gehenden Zurückdrängung oder Neutralisierung; da.s rechtzeitige Erkennen von objektiven und subjektiven Gefahrenmomenten für die innere Sicherheit und Stabilität und deren rechtzeitige Abwendung, Verhütung und Verhinderung; die Verhütung und Verhinderung von Schäden odor Gefahren größeren Ausmaßes in ökonomischer, politischer oder ideologischer Hinsicht bz',7. ihre weitgehende Eingrenzung. Grundlage und Voraussetzung für derartige vorbeugende Aktivitäten sind die Vielfalt der in der politisch-operativen Arbeit des MfS erzielten Erkenntnisse und Informationen über feindlich-negative Aktivitäten und Erscheinungsformen objektiver und subjektiver N-atur, Schadensund gafahrenabwondende vorbeugende Maßnahmen schließen dabei auch solche Bemühungen ein, von vornherein das Entstehen oder Ausweiten von Gefährdungssituationen zu verhüten oder zu verhindern, z. B„ durch Maßnahmen zur Erhöhung des Geheir.misschutzcs, .Beseitigung von Anknüpfungspunkten zum Mißbrauch der Außenwirtschaftsbeziehungen der j DDR durch kapitalistische Wirtschaftsunternehmen im Zusammenwirken i mit korrumpierten Kadern, die Ausräumung von Pflichtverletzungen in der sozialistischen Volkswirtschaft, die z. D, das Entstehen von Bränden, Störungen und Havarien ermöglichen. IS. Exakte, objektive und qualifizierte■Informationstätigkeit der Diensteinheiten dos MfS an die Partei der Arbeiterklasse „ Die Partei- und Staatsführung muß vor allem präzise über die aktuelle Lage, charakteristische Aktivitäten des Gegners, aufgedockte feindliche Pläne und Absichten, erkannte gegnerische Kräfte und Manöver, sich abzeichnende neue Schwerpunkte und Tendenzen für die Herausbildung feindlich-negativer Denk- und Verhaltensweisen, Unzulänglichkeiten bei der allscitigen Durchsetzung der Parteibeschlüsse ,. Nachlässigkeit in der polltisch-ideologischen Arbeit, überspitzte Maßnahmen, die dem Gegner in die Hände spielen könnten, eklatante Verstöße gegen die sozialistische Gesetzlichkeit und die Rechtssicherheit, festgestellte schwerwiegende Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Aktivitäten, die Stimmung der Bevölkerung, gravierende Vorkommnisse in Schwerpunktberoichcn in Kenntnis gesetzt werden sowie Vorschläge, zur Unterstützung offensiven Politik von Partei und Regierung und für Maßnahr en Beseitigung von Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen о e r zur Und;
Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 379 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 379) Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 379 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 379)

Dokumentation: Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS, Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 1-455).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Achtung und Wahrung der Würde des Menschen werden Aufgaben, grundsätzliche Arbeitsweise und die konkrete Gestaltung einzelner straf prozessualer Verdachtshinweisprüfungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit und veranschaulicht in beeindruckender Weise den wahrhaft demokratischen Charakter der Tätigkeit und des Vorgehens der Strafverfolgungsorgane in den sozialistischen Staaten, Die Notwendigkeit dieser Auseinandersetzung resultiert desweiteren aus der Tatsache, daß diese Personen im Operationsgebiet wohnhaft und keine Bürger sind. Somit sind die rechtlichen Möglichkeiten der eingeschränkt. Hinzu kommt,daß diese Personen in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Gegenüber Jugendlichen ist außer bei den im genannten Voraussetzungen das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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