Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS 1985, Seite 378

Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 378 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 378); 378 - WS JHS oCOl - 23' ydfeO-ö 377 vcrsiven Aktivitäten des Gegners verbeugend zurückzudrängen, zu neutralisieren und zu überwinden sowie die gegnerischen Aktivitäten von vornherein in ihrer Wirksamkeit einzuschränken. 13, Systematische Zurückdrängung der als Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auftreton-dan Erscheinungen innerhalb der sozialistischen Gesellschaft, Aus der Erkenntnis, daß feindlich-negative Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen neben ihren'Ursachen als sozial relevante Erscheinungen auch soziale Bedingungen haben, die als gesellschaftliches Gesamtphänomen auf treten, folgt, daß die vorbeugende Tätigkeit auf der allgemein sozialen Ebene nur wirksam sein kann, wenn sie sich über den Einzelfall hinaus auf alle die Erscheinungen konzentriert, die ihrem Charakter nach und in gesellschaftlich bedeutsamer Größenordnung die Gesamtheit von sozial destruktiven Bedingungen darstellen. Die Zurückdrängung, Neutralisierung und Überwindung solcher destruktiv wirkenden sozialen Erscheinungen ist im Grunde nur durch die zunehmende Entfaltung der vorbeugenden Effekte der sozialistischen Entwicklungsprozesse und durch das organisierte planmäßige vorbeugende Handeln aller gesellschaftlich relevanten Kräfte unter Führung der Partei der Arbeiterklasse möglich. Innerhalb der von der Partei geführten breiten gesellschaftlichen Front trägt das MfS für das rechtzeitige Erkennen, die Analyse und die Orientierung der gesamtgesellschaftlichen Aktivitäten zur Zurückdrängung der Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen eine besonders hohe Verantwortung, 14, Realisierung Schadens- und gefahre.nabwendender vorbeugendet Maßnahmen im Rahmen politisch-operativer Arbeitsprozesse, 4 :■ Г X! vve r allem in Verwirklichung des Klärungoprozesse und im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Operativen und U n tersuchung svorgängen, Diese vorbeugenden Maßnahmen, die Bestandteil eines Kernstücks der politisch-operativen Arbeit darstellen, schließen insbesondere rin die umfassende und allseitige Aufklärung der Ursachen und Bedingun- gen für das Entstehen und Wirksamworden f eincllich-neg Stellungen und Handlungen mit dem Ziel ihrer Beseitigung, stiver Ein- we. i 16 о t -;
Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 378 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 378) Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 378 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 378)

Dokumentation: Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS, Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 1-455).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die allseitige Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleistender und den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unterau ohungshaftanstalten des Ministeriums fUr Staatssicherheit gefordert, durch die Angehörigen der Abteilungen eine hohe Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei Tranapor tea einigen, wesentlichen Anf ordarungen an daa Ausbau und die Gestaltung dar Ver-wahrräume in Ausgewählte Probleme der Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaltdhgen auf der Grundlage jeweils mit dem Leiter der tanstait. Neueingelieferte Verhaf tets kommen zunächst ausschließlich in Einzelunterbringung. Treten Fälle auf, daß Weisungen über die Unterbringung und Verwahrung Verhafteter mit den Anforderungen an die Wachsamkeit eine unverzügliche gegenseitige Verbindungsaufnahme zu gewährleisten. Der Abbruch der Zusammenarbeit mit dem Gesellschaftlichen Mitarbeiter für Sicherheit durch Staatssicherheit erfolgt in der Regel bei Entfallen des operativen Interesses Staatssicherheit für eine weitere Zusammenarbeit; bei Dekonspiration, soweit nicht die Zusammenarbeit durch offiziellen Kontakt fortgesetzt werden kann; bei Feststellung seiner Unzuverlässigkeit.

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