Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner 1983, Seite 187

Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 187 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 187); - 187 - WS OHS oOOl - 257/83 beschränkt, in denen weitere Beweismittel vorhanden sind, die im Zusammenhang mit den bezeichneten Schreiben verwendet werden können,1 Da3 Oberste Gericht hat hierzu ebenfalls einen bedeutsamen Grundsatz aufgestellt. In einem Strafverfahren wurde u, a, nachgewiesen, daß ein Täter andere Personen in Aufwiegelungsabsicht gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung dazu aufforderte, 3ich durch Eingaben an staatliche Organe gegen das "System zur Wehr zu setzen". Diese Äußerung wurde vom Prozeßgericht als relevantes Handeln im Sinne des § 106 StGB gewerteti Dagegen richtete eich die Entscheidung dee Obersten Gerichtes, in der hervorgehoben wurde: "Die Wahrnehmung dieses Rechtes oder die Aufforderung hierzu i3t, auch wenn staatsfeindliche Absichten damit verfolgt werden, objektiv nicht geeignet, derartige Ziele zu verwirklichen, und stellt demzufolge keine 2 staatsfeindliche Hetze dar," In diesem Zusammenhang ist immer davon auszugehen, daß ein Handeln, sei ез ln mündlicher oder schriftlicher Form, welches den Boden des Eingabengesetzes nicht verläßt, im Regelfall keine schädigenden Auswirkungen für die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung hat. Strafrechtswidrig wird die Handlung jedoch dann, wenn die "Eingabe" in der Öffentlichkeit verbreitet wird, um andere Регзопеп zum Beispiel zur Unterschriftsleistung zu veranlassen. Abgesehen von ordnungsrechtlichen Möglichkeiten der Bekämpfung sowie der Anwendung der entsprechenden Alternativen des § 219 StGB, auf die bereits im Verlaufe der Arbeit eingegangen wurde, bietet der Tatbestand der Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit (§ 214 StGB) Potenzen einer wirksamen Bekämpfung eines derartigen Vorgehens, 1 2 1 Vgl, E, Mielke: Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung", GVS 008 -12/82 2 Urteil des Obersten Gerichts Ib-Senat in der Strafsache gegen Holger Coors, Entscheidungssammlung 1976 (Rerrht. tel) S. 66 ff Kopie;
Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 187 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 187) Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 187 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 187)

Dokumentation: Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner, Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Magdeburg), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 1-273).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Probleme bei Ougendlichen zwischen und Oahren; Anforderungen zur weiteren Erhöhung- der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher, Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage Erkennungsdienstliche Erfassung Alle Inhaftierten sind unverzüglich zu fotografieren und erkennungsdienstlich zu erfassen. Es sind jeweils Sätze des teiligen Täterlichtbildes anzufertigen. Das daktyloskopische Material ist der Abteilung Staatssicherheit Berlin er faßt ist. Ausgenommen sind hiervon Verlegungen in das jfaft-kankenhaus des Aii Staatssicherheit , Vorführungen zu Verhandlungen, Begutachtungen oder Besuchen der Strafgefangenen. Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte.

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