Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 515

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 515 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 515); 515 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik '.J-- Berlin, den 26. November 1974 Teil I Nr. 57 Tag Inhalt Seite \ 22. 8. 74 Verordnung über die öffentlichen Straßen Straßenverordnung 515 22.8.74 Erste Durchführungsbestimmung zur Straßen Verordnung 522 i 22.8.74 Zweite Durchführungsbestimmung zur Straßenverordnung Sperrordnung 527 Verordnung über die öffentlichen Straßen Straßenverordnung vom 22. August 1974 §1 Geltungsbereich Diese Verordnung gilt für Staatsorgane, wirtschaftsleitende Organe, Betriebe, Kombinate, Genossenschaften, Einrichtungen und Bürger. Sie regelt deren Aufgaben, Rechte, Pflichten und Verantwortung insbesondere als Rechtsträger, Eigentümer, Sondernutzer -oder Anlieger bei der Gewährleistung der Nutzung sowie bei der Entwicklung der öffentlichen Straßen. §2 Grundsätze (1) Das Ministerium für Verkehrswesen und die örtlichen Staatsorgane haben entsprechend den Erfordernissen des sozialistischen Staates sowie den wachsenden Verkehrsbedürfnissen der Volkswirtschaft und der Bevölkerung die einheitliche Entwicklung der öffentlichen Straßen zu sichern. Dabei haben sie insbesondere den Erfordernissen der Verkehrssicherheit Rechnung zu tragen, eine planmäßige Standortverteilung vorzunehmen sowie die materiellen und finanziellen Fonds auf die volkswirtschaftlichen und territorialen Schwerpunkte zu konzentrieren, die internationalen Erfordernisse, vor allem zwischen den Mitgliedsstaaten des RGW, umfassend zu berücksichtigen, den Erfordernissen der Landesverteidigung Rechnung zu tragen, t die Belange der sozialistischen Landeskultur, des Umweltschutzes sowie des Anwohnerschutzes zu wahren, zur weiteren Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen beizütragen, eine rationelle Bodennutzung zu gewährleisten und die dafür geltenden Rechtsvorschriften zu beachten. (2) Die Entwicklung der öffentlichen Straßen ist bei der langfristigen Planung, in den Generalverkehrs- und Generalbebauungsplänen, bei der Standortverteilung und Entwicklung der Produktivkräfte zu berücksichtigen. (3) Das Ministerium für Verkehrswesen und die örtlichen Staatsorgane haben zu sichern, daß die öffentliche Nutzung der Straßen gewährleistet wird. Sie nehmen darauf Einfluß, daß die sich hieraus ergebenden Erfordernisse in der Leitung und Planung der Rechtsträger und Eigentümer öffentlicher Straßen berücksichtigt werden. Sie haben die Initiative und Mitarbeit der Bevölkerung zu fördern und arbeiten eng mit den Ausschüssen der Nationalen Front und den gesellschaftlichen Organisationen zusammen. Im Einvernehmen mit den Gewerkschaftsleitungen der Betriebe und den örtlichen Räten können Werktätige zu Kontrollen über die Gewährleistung der öffentlichen Nutzung der Straßen eingesetzt werden. §3 öffentliche Straßen (1) öffentliche Straßen sind alle Straßen, Wege und Plätze einschließlich Parkplätze, die der öffentlichen Nutzung durch den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr dienen. Ihre Nutzung ist entsprechend der Zweckbestimmung der öffentlichen Straßen und ihrem Straßenbau- und verkehrstechnischen Zustand sowie im Rahmen der Rechtsvorschriften allen Verkehrsteilnehmern gestattet (öffentliche Nutzung). (2) Straßen, die ausschließlich der öffentlichen Nutzung dienen, werden entsprechend ihrer Verkehrsfunktion und -bedeu-,tung in folgende Straßenklassen eingeteilt: Autobahnen und Fernverkehrsstraßen Bezirksstraßen Kreisstraßen Stadt- und Gemeindestraßen. Sie befinden sich in Rechtsträgerschaft der zuständigen Staatsorgane. (3) öffentlich sind auch Straßen, die überwiegend den Interessen ihrer Rechtsträger oder Eigentümer und daneben der öffentlichen Nutzung dienen. Sie werden als betrieblichöffentliche Straßen bezeichnet.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung beim Ausbleiben des gewählten Verteidigers in der Haupt-ve rhandlung in: Neue Oustiz rtzberg Vorbeugung - Haupt riehtung des Kampfes gegen die Kriminalität in den sozialistischen Ländern in: Neue Oustiz Heus ipge. Der Beitrag der Rechtsanwaltschaft zur Festigung der Rechtssicherheit in: Neue Oustiz Hirschfelder Nochmals: Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung beim Ausbleiben des gewählten Verteidigers in der Haupt-ve rhandlung in: Neue Oustiz rtzberg Vorbeugung - Haupt riehtung des Kampfes gegen die Kriminalität in den sozialistischen Ländern in: Neue Oustiz Heus ipge. Der Beitrag der Rechtsanwaltschaft zur Festigung der Rechtssicherheit in: Neue Oustiz Hirschfelder Nochmals: Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. die Feststellung der Wahrheit als ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens. Sie ist notwendige Voraussetzung gerechter und gesetzlicher Entscheidungen. Die grundlegenden Aufgaben des Strafverfahrens sind in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen, seiner Freiheit und seiner Rechte und die Beschränkung der unumgänglichen Maßnahme auf die aus den Erfordernissen der Gefahren-äbwehr im Interesse der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hinreichend geklärt werden, darf keine diesbezügliche Handlung feindlich-negativer Kräfte latent bleiben. Zweitens wird dadurch bewirkt, daß intensive Ermittlungshandlungen und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen dann unterbleiben können, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, e,pschaftlichkeit und Gesetzlich!:eit als Schwerpunkte erwfesen - die sichiere Beherrschung der strafverf aürensr echtliclien. Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Annahmen, Vermutungen und Hoffnungen zahlen auch hier nicht. Deswegen werden die im Operativvorgang erarbeiteten Beweismittel verantwortungsbewußt und unvoreingenommen geprüft.

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