Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 113

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 113 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 113); 113 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik \ LolPg l pücziO I 1974 Berlin, den 11. März 1974 Teil I Nr. 13 Tag 1. 3. 74 26. 2. 74 Inhalt 1 Eingang Erledigt i Beschluß über die Umwandlung des Pädagogischen Instituts Köthen in eine Pädagogische Hochschule Anordnung über die Wahl der Direktoren, Richter und Schoflen der Kreisgerichte und der Mitglieder der Schiedskommissionen im Jahre 1974 Wahlordnung Hinweis auf Veröffentlichungen im Gesetzblatt-Sonderdruck „ST“ Seite 113 113 116 Beschluß über die Umwandlung des Pädagogischen Instituts Köthen in eine Pädagogische Hochschule vom 1. März 1974 1 Das Pädagogische Institut Köthen erhält den Status einer Pädagogischen Hochschule. Sie trägt die Bezeichnung Pädagogische Hochschule Köthen. 2. Die Pädagogische Hochschule Köthen ist eine juristische Person. Sie ist dem Minister für Volksbildung unterstellt. 3. Für die Pädagogische Hochschule Köthen gelten alle Rechtsvorschriften über das Hochschulwesen der Deutschen Demokratischen Republik. Der Minister für Volksbildung bestätigt das Statut. 4. Alle Bestimmungen zur Durchführung dieses Beschlusses .erlassen der Minister für Volksbildung und der Minister für Hoch- und Fachschulwesen gemeinsam. 5. Dieser Beschluß tritt am 1. September 1974 in Kraft. Berlin, den 1. März 1974 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Sindermann Vorsitzender Der Minister für Volksbildung M. Honecker Der Minister für Hoch- und Fachschulwesen I. V.: Bernhardt Staatssekretär Anordnung über die Wahl der Direktoren, Richter und Schöffen der Kreisgerichte und der Mitglieder der Schiedskommissionen im Jahre 1974 Wahlordnung vom 26. Februar 1974 Auf Grund des Beschlusses des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 25. Februär 1974 über die Wahl der Direktoren, Richter und Schöffen der Kreisgerichte und der Mitglieder der Schiedskommissionen im Jahre 1974 (GBl. I Nr. 11 S. 101) wird im Einvernehmen mit dem Präsidium des Nationalrates der Nationalen Front und dem Bundesvorstand des FDGB folgendes angeordnet: I. Aufgaben der Wahlbüros (1) Die Bezirks- und Kreiswahlbüros leiten auf der Grundlage der wahlgesetzlichen Bestimmungen und der vom zentralen Wahlausschuß herausgegebenen Wahlanleitung die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Direktoren, Richter und Schöffen der Kreisgerichte und der Mitglieder der Schiedskommissionen in ihrem Territorium. (2) Die Bezirks- und Kreiswahlbüros gewährleisten durch eine enge Zusammenarbeit mit den für die Leitung der Wahl zu den örtlichen Volksvertretungen verantwortlichen Organen eine weitgehende Verbindung der Vorbereitung und Durchführung der Wahl zu den örtlichen Volksvertretungen mit der Wahl der Direktoren, Richter und Schöffen der Kreisgerichte und der Mitglieder der Schiedskommissionen. §2 (1) Das Bezirkswahlbüro sichert, daß in den Kreisen die Gesetzlichkeit der Wahlvorbereitung und -durchführung gewahrt und die vorgegebenen Termine eingehalten werden. Es hat den zentralen Wahlausschuß über den Stand der Wahlvorbereitung zu informieren und ihm eine Gesamteinschätzung der Wahl zuzuleiten. (2) Das Bezirkswahlbüro nimmt seine Tätigkeit bis zum 15. März 1974 auf.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie zu prüfen, wie diesen Problemen vorbeugend und offensiv begegnet werden kann. Ein Teil der Beschwerden kann vermieden werden, wenn die innerdienstlichen Bestimmungen über den Vollzug der Unter- suchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bilden Bürger der und Westberlins sowie Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in der und Westberlin. Diese werden auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen zwischen der und der Vereinbarung zwischen der Regierung der und dem Senat von Westberlin über Erleichterungen und Verbesserungen des Reiseund Besucherverkehrs. Protokoll zwischen der Regierung der und der Regierung der über den Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen der und Berlin und den dazugehörigen veröffentlichten und vertraulichen Protokollvermerken für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit ergeben. Ich setze voraus, daß der Inhalt dieses Abkommens im wesentlichen bekannt ist. Im Verlaufe meiner Ausführungen werde ich aufbestimmte Regelungen noch näher eingehen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß qualifizierte Informationabeziehungen sowie wirksam Vor- und Nach- Sicherungen wesentliche Voraussetzungen für die Gewährleistung der Sicherheit der Vorführungen sind, die insbesondere zum rechtzeitigen Erkennen und Beseitigen von feindlich-negative Handlungen begünstigenden Umständen und Bedingungen sowie zur Durchsetzung anderer schadensverhütender Maßnahmen zu nutzen. Damit ist in den Verantwortungsbereichen wirksam zur Durchsetzung der Politik der Parteiund Staatsführung zu leisten. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben ihre Führungs- und Leitungstätigkeit auf die Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge zu konzentrieren und zu gewährleisten, daß die eingetretenen Störungen und die damii verbundenen höheren Gefahren für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges ohne Zeitverzug, entschlossen und mit den gesetzlich zulässigen Mitteln abgewendet werden.

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