Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 114

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 114 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 114); 114 Gesetzblatt Teil I Nr. 13 Ausgabetag: 11. März 1974 §3 §7 (1) Das Kreiswahlbüro hat in Vorbereitung der Wahl der Direktoren, Richter und Schöffen und der Mitglieder der Schiedskommissionen im Rahmen der vom Minister der Justiz vorgegebenen Zahlen die Anzahl der zu wählenden Schöffen festzulegen, die Parteien und Massenorganisationen zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Schöffen aufzufordern, die Ausschüsse der Nationalen Front zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Mitglieder der Schiedskommissionen sowie die Vorstände derjenigen Produktionsgenossenschaften, in denen Mitglieder der Schiedskommissionen zu wählen sind, zur Gewinnung der Kandidaten aufzufordern, die Wahl Vorschläge für die Schöffen und das Vörliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für ihre Wahl zu prüfen, die Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen zur öffentlichen Einsichtnahme auszulegen und die Bekanntmachung der Kandidaten in der Öffentlichkeit zu gewährleisten, Einwendungen der Bürger gegen Schöffenkandidaten zu prüfen und innerhalb einer Woche über diese zu entscheiden, zu Einwendungen der Bürger gegen die Kandidatur des Direktors oder des Richters umgehend Stellung zu nehmen und seine Stellungnahme über das Bezirkswahlbüro dem Minister der Justiz zur Entscheidung zuzuleiten, in Zusammenarbeit mit dem Kreisausschuß der Nationalen Front und dem Kreisvorstand des FDGB darauf hinzuwirken, daß die Kandidaten für die Funktion des Direktors, Richters, Schöffen und Mitglieds der Schiedskommission öffentlich auftreten und vorgestellt werden und die Wahl der Schöffen in Veranstaltungen zur Vorbereitung der Wahl zu den örtlichen Volksvertretungen erfolgt, die Teilnahme eines Beauftragten des Kreiswahlbüros an den Veranstaltungen zur Wahl der Schöffen zu sichern, die Wahlvorbereitung und -durchführung und das Wahlergebnis einzuschätzen sowie eine abschließende Gesamteinschätzung der. Wahldurchführung dem Bezirkswahlbüro mitzuteilen. (2) Das Kreiswahlbüro nimmt seine Tätigkeit bis zum 15. März 1974 auf. II. Wahl der Direktoren und Richter der Kreisgerichte (1) Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl sowie die Feststellung der Wahlergebnisse erfolgt unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Beschlusses des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 25. Februar 1974 über die Wahl der Direktoren, Richter und Schöffen der Kreisgerichte und der Mitglieder der Schiedskommissionen im Jahre 1974, der §§ 51 und 52 des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung nach der für die Beschlußfassung des Kreistages, der Stadtverordnetenversammlung oder Stadtbezirksversammlung geltenden Geschäftsordnung. (2) Die Bestätigungen über die Wahl sind vom Vorsitzenden des Rates des Kreises über das Bezirkswahlbüro dem Minister der Justiz zu übersenden. (3) Die Direktoren und Richter erhalten über ihre Wahl eine Urkunde. III. Wahl der Schöffen §8 Der Minister der Justiz legt die Anzahl der für die Kreisgerichte zu wählenden Schöffen in einer Anordnung fest. §9 Die Parteien und Massenorganisationen schlagen solche Bürger als Schöffen vor, die die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 63 des Gerichtsverfassungsgesetzes erfüllen und im Zuständigkeitsbereich des Kreisgerichts wohnen oder arbeiten. §10 t Die schriftlichen Wahlvorschläge haben folgende Angaben zu enthalten: Familienname/Vorname, Geburtsdatum und -ort, Wohnanschrift, jetzige berufliche Tätigkeit und Arbeitsstelle, die vorschlagende Partei oder Massenorganisation, die Zugehörigkeit zu einer Partei und zu Massenorganisationen, Mitgliedschaft in einer Konflikt- oder Schiedskommission; Abgeordneter einer örtlichen Volksvertretung, Begründung des Kandidatenvorschlages durch die vorschlagende Partei- oder Massenorganisation, die Bereitschaftserklärung des Kandidaten zur Wahl, die Bestätigung des Rates der Gemeinde, des Rates der Stadt oder des Rates des Stadtbezirkes über das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Wahl. §4 Der Minister der Justiz legt die Anzahl der für jedes Kreisgericht zu wählenden Richter in einer Anordnung fest. §5 Der Minister der Justiz reicht die Vorschläge für die Wahl der Direktoren und Richter der Kreisgerichte im Einvernehmen mit den Kreisausschüssen der Nationalen Front und, soweit es die Vorschläge für die Wahl der Richter der Kammern für Arbeitsrecht betrifft, im Einvernehmen mit den Kreisvorständen des FDGB beim Rat des Kreises, beim Rat der Stadt oder beim Rat des Stadtbezirkes ein. §6 (1) Die Wahl der Direktoren und Richter der Kreisgerichte erfolgt durch Abstimmung des Kreistages, der Stadtverordnetenversammlung oder der Stadtbezirksversammlung. (2) Der Direktor und die Richter sind unmittelbar nach ihrer Wahl durch den Kreistag, die Stadtverordnetenversammlung oder Stadtbezirksversammlung gemäß § 47 des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 17. April 1963 (GBl. I Nr. 4 S. 45) und der Ersten Durchführungsverordnung vom 8. Juni 1963 zum Gerichtsverfassungsgesetz (GBl. II Nr. 55 S. 385) zu verpflichten. § 11 (1) Die Wahlvorschläge sind dem Kreisausschuß der Nationalen Front und, soweit es sich um Vorschläge für die Wahl der Schöffen für Arbeitsrecht handelt, dem Kreisvorstand des FDGB zuzuleiten. (2) Der Kreisausschuß der Nationalen Front und der Kreisvorstand des FDGB leiten die Wahlvorschläge dem Kreiswahlbüro zur Überprüfung der gesetzlichen Wahlvoraussetzungen zu. Nach der Überprüfung werden die Wahlvorschläge an den Kreisausschuß der Nationalen Front und den Kreisvorstand des FDGB zurückgegeben. (3) Führte die Überprüfung der Wahlvorschläge zur Ablehnung von Kandidaten, hat der Kreisausschuß der Nationalen Front und der Kreisvorstand des FDGB neue Kandidaten zu benennen. Das gilt entsprechend, wenn Kandidaten auf Grund von Einwendungen der Bürger ausscheiden. §12 (1) Der Kreisausschuß der Nationalen Front und der Kreisvorstand des FDGB fassen die Wahlvorschläge in Vorschlagslisten zusammen und reichen sie bis zum 15. April 1974 beim Kreiswahlbüro ein. Die Vorschlagslisten haben die Angaben zur Person der Kandidaten (§ 10) zu enthalten.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchimgshaft Vom. Zur Durchführung der Untersuchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Diese Anweisung bestimmt das Ziel, die Prinzipien und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der ermächtigt, die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Die Notwendigkeit der Anwendung solcher Erfordernisse kann sich bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben - im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den UntersuchungshaftVollzug, wie Aufnahmeverfähren durch die Diensteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Außeneioherung den objekt-seitigen Teil der Objekt-Umweltbeziehungen. Zur effektiven Gestaltung der ist eng mit den territorial zuständigen Dieneteinheiten dee Staatssicherheit zueaamenzuarbeiten.

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