Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 63

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 63 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 63); Gesetzblatt. Teil I Nr. ö Ausgabetag: 4. Februar 1974 03 §9 (1) Die Vergabe von wissenschaftlichen und Wissenschaft.-lieh-teehnischen Ergebnissen der Fachschule zur Nutzung erfolgt: nach den geltenden R edits Vorschriften*. (2) Für Aufgaben gemäß § 1 Abs. 1 Buchst, b Ist die Nutzungsanordnung* nicht anzuwenden. Die Weitergabe der Forschungsergebnisse erfolgt ohne Beredinung eines Nut-zungsentgelts. (8) Die Erlöse aus Nutzungsentgelten sind hi Höhe von 90% nn die Finanzierungsduelle zurückzuführen, aus der die Erarbeitung des Ergebnisses finanziert worden ist, ' 10% dem einheitlichen Prämien-, Kultur- und Sozialfonds der Fachschule zuzuführen. 8 10 Die Berichterstattung über die Durchführung der For-schungsaufgnben an den Fachschulen erfolgt gemäß § tö Abs. 1 der FVO. Eine staatliche Berlditerstattung Wissenschaft und Technik der Fachschulen erfolgt nur, soweit Leistungen des Staatsplanes Wissenschaft und Technik zu erbringen sind. §11 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung ln ' Kraft. (2) Die Letter der staatlichen Organe, denen Fachschulen unterstehen, können in Durchsetzung dieser Anordnung nach Abstimmung mit dem Minister für Hoch- und Fachschulwesen spezifische Regelungen für ihren Bereidi erlassen. Berlin, den 21, Dezember 1973 Der Minister für Hoch- und Fachschulwesen Prof. Böhme Zur zeit gilt die Anordnung vom 4. November 1871 Uber die entgeltliche Nutzung wissenschaftlich-technischer Ergebnisse Innerhalb der Deutschen Demokratischen Republik - Nutzungsanordnung -(CtBl. II Nr. TO S. 641). Anordnung über die Bestätigung des Musterstatutes der Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe der Deutschen Demokratischen Republik , und des Statutes des Verbandes der Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe der Deutschen Demokratischen Republik . vom 16. Januar 1974 81 Die auf dein Verbandstag des Genossenschaftsverbandes der Banken für Handwerk und Gewerbe der Deutschen Demokratischen Republik beschlossene Umbenennung der Genossenschaftsbanken für Handwerk und Gewerbe in Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe der Deutschen Demokratischen Republik sowie des Genossenschaftsverbandes der Banken für Handwerk und Gewerbe der Deutschen Demokratischen Republik in Verband der Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe der Deutschen Demokratischen Republik wird bestätigt. 82 Die Anordnung vom 9. Februar 1970 über die Bestätigung des Musterstatutes der Genossenschaftsbanken für Handwerk und Gewerbe und des Statutes des Genossenschaftsverbandes der Banken für Handwerk und Gewerbe der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. H Nr. 19 S. 143) und die Anordnung vom 24. Juni 1970 über die Geschäftsbedingungen der Genossenschaftsbanken für Handwerk und Gewerbe (GDI. H Nr. (5t S. 451) behalten ihre Gültigkeit hei gleichzeitiger Änderung der Bezeichnung entsprechend gl, 8 3 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 10. Januar 1974 Der Präsident der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik I. V.: Ser Ick Vizepräsident * * * § ** Anordnung Nr. 2* über die Einführung und Anwendung einheitlicher datenverarbeitungsgerechter Primärdoku mente vom 22. Januar 1974 Zur weiteren Rationalisierung der Verwaitungsarbeit wird folgendes angeordnet: 8 1 (1) Auf dem Gebiet, von Rechnungsführung und Statistik sowie der Fertigungsorganisation sind von den whtschafts-leitenden Organen, Betrieben, Kombinaten, Einrichtungen und Genossenschaften einheitliche datenverarboitungsgerechte Primärdokumenle (nachstehend einheitliche Primärdokumente genannt) anzuwenden. (2) Einheitliche Primärdokumente, die in der Volkswirtschaft zirkulieren, sind unverändert anzuwenden. (3) Als einheitliche Primärdokumente gelten nur die, die von der Zentralstelle für Primärdokumentation bestätigt sind. § 2 Die Anwendung der einheitlichen Primärdokumente hat nach den von der Zentralstelle für Primärdokumentation erlassenen Ausfüllvorschrlften** zu erfolgen. § 3 (1) Die Einführung der einheitlichen Primärdokumente ist bis zum 31. Dezember 1975 abzusdilleßen. (2) In Ausnahmefällen sind Veränderungen für Zweige oder Bereiche nur auf der Grundlage der einheitlichen Pri-rnärdokumente zulässig. (3) Veränderungen gemäß Abs. 2 sowie die Wellerverwendung nicht einheitlicher Primärdokumente nach dem 1. Januar 1970 bedürfen der Zustimmung durch die zuständigen Ministerien und anderen zentralen Staatsorgane bzw. Räte der Bezirke sowie der Bestätigung durch die Zentralstelle für Primärdokumentation. Die Ministerien und anderen zentralen Staatsorgane stützen sich bei ihrer Entscheidung auf die Projektkoordinierung für EDV und die zentralen Arbeitskreise Rechnungsführung und Statistik. (4) Zustimmungen für Veränderungen gemäß Abs. 2 sind vor Beginn der Entwicklungsarbeiten einzuholen. Für bereits begonnene Entwicklungen sind die Zustimmungen bis zum 1. Juli 1974 zu beantragen. (5) Entwicklungen von Primärdokumenten, für die keine Zustimmung erteilt wird, sind einzustellen. Anordnung (Nr. 1) vom 8. Oktober 1980 (OBI. II Nr. HOB. 931) ** Zu beziehen beim Zentral-Versand Erfutt, SOI Erfurt, Fost-s oh ließt ach 890.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung im Dienstobjekt, In Spannungssituationen und zu besonderen Anlässen, die erhöhte Sicherungsmaßnahmen erforderlich machen, hat der Objektkommandant notwendige Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die lcrimineilen Menscherihändlerbanöen, einschließlich. Einschätzungen zu politischen, rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten, Kräften und Vorgängen in der anderen nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungshaftanstalt und bei allen Vollzugsmaßnahmen außerhalb derselben notwendig. Sie ist andererseits zugleich eine Hilfe gegenüber dem Verhafteten, um die mit dem Vollzug der Untersuchungshaft verbundene Belastungen. längere Wartezeiten bis zur Arztvorstellung oder bis zur Antwort auf vorgebrachte Beschwerden. Sie müssen für alle Leiter der Linie Anlaß sein, in enger Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten Staatssicherheit die möglichen feindlichen Aktivi- täten gegen die Hauptverhandlung herauszuarbeiten, um sie vorbeugend verhindern wirksam Zurückschlagen zu können.

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