Gemeinsame Anweisung zur Untersuchungshaft 1980, Blatt 6/1

Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] - vom 22. Mai 1980, Der Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik, Der Minister für Staatssicherheit (MfS), Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei (DVP), 22.5.1980, Blatt 6/1 (Gem. Anw. U-Haft DDR GStA MfS DVP 1980, Bl. 6/1); (3) Eb iat zu sichern, daß der Verhaftete außergewöhnliche oder unaufschiebbare Eingaben auch außerhalb der festgelegten Zeiten vortragen kann. (4) Soweit Eingaben die, Zuständigkeit anderer staatlicher Organe und Einrichtungen betreffen, sind diese unverzüglich im Ermittlungsverfahren an den Staatsanwalt und im gerichtlichen Verfahren an das Gericht weiterzuleiten. Dem Verhafteten ist die Weiterleitung mitzuteilen. 2. Der Verhaftete kann gegen die Verfügung von Disziplinär- und Sicherung smaßnahmen Beschwerde einlegen. Die Einlegung der Beschwerde muß innerhalb einer Woche nach Ausspruch der Maßnahme beim Staatsanwalt eingereicht werden. Über die Beschwerde ist innerhalb von fünf Tagen zu entscbeidenDie Einlegung der Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Der Staatsanwalt kann anordnen, daß die angefochtene Maßnahme ausgesetzt wird. 3. Dem Verhafteten dürfen auf Grund seiner Eingaben und Beschwerden keine Nachteile entstehen. ./O \ ' s Ja. Persönliche Verbindungen w 1. (1) Die Aufnahme des Brief- und Besuchsverkehrs ist von der Genehmigung des Staatsanwaltes bzw. des Gerichts abhängig. Neben den persönlichen Verbindungen mit ihren Ehegatten, Kindern, Eltern, Geschwistern und Großeltern sowie anderen nahestehenden Personen können persönliche Verbindungen weiterhin mit Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen gestattet werden. (2) Soweit vom Staatsanwalt bzw. vom Gericht keine andere 'Weisung erteilt wird, ist es Verhafteten gestattet, monatlich vier Briefe zu schreiben und zu erhalten sowie einmal für die Dauer von 30 Minuten den Besuch einer Person zu empfangen. 2. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat zu gewährleisten, daß die entsprechend den Festlegungen ein- und ausgehende Briefpost Uber das Untersuchungsorgan dem Staatsanwalt bzw. dem Gericht zur Prüfung und,Entscheidung vorgelegt wird. Über nicht Kopie AR 8;
Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] - vom 22. Mai 1980, Der Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik, Der Minister für Staatssicherheit (MfS), Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei (DVP), 22.5.1980, Blatt 6/1 (Gem. Anw. U-Haft DDR GStA MfS DVP 1980, Bl. 6/1) Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] - vom 22. Mai 1980, Der Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik, Der Minister für Staatssicherheit (MfS), Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei (DVP), 22.5.1980, Blatt 6/1 (Gem. Anw. U-Haft DDR GStA MfS DVP 1980, Bl. 6/1)

Dokumentation: Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] - vom 22. Mai 1980, Der Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik, Der Minister für Staatssicherheit (MfS), Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei (DVP), 22.5.1980 (Gem. Anw. U-Haft DDR GStA MfS DVP 1980, Bl. 1-14).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben in Vorbereitung der Werbung als Höhepunkt im Gewinnungsprozeß insbesondere zu sichern, daß die Werbung auf der Grundlage der zentralen Aufgabenstellung Staatssicherheit der verbindlichen Aufgabenstellung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Empfehlungen der Instrukteure die Durchsetzung einheitlicher Formen und Methoden beim Vollzug der Untersuchungshaft -zur Gewährleistung der Sicherheit in der Untersuchungshaft arrstalt ergeben. Die Komplexität der Aufgabe rungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung. Mit Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit in ihrer Gesamtheit zu verletzen und zu gefährden. Zur Durchsetzung ihrer Ziele wenden die imperialistischen Geheimdienste die verschiedenartigsten Mittel und Methoden an, um die innere Sicherheit und Ordnung Üntersuchungshaf tanstalten sowie einer Vieldanl von Erscheinungen von Provokationen In- haftierter aus s-cheinbar nichtigem Anlaß ergeben können. Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter während der Untersuchungshaft Diensteinheiten gemeinschaftlich unter BerücUcsi chtigun der von ihnen konkret zu lösenden Aufgaben verantwortlich. Durch regelmäßige Abaplrä.Oher.livischen dem Leiter des Unter-suchungsorgansj lind, dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt alle Festlegungen und Informationen, die sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, wie Fragen der Unterbringung des Verhafteten, den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die Gesetzlichkeit des Untersuchungshaftvollzuges. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin.

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