Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 370

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 370 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 370); WS CJHS oOOl - 234/84 n n о Q ' r) V V u e S J 1. wegen staatsfeindlicher Delikte oder schweren Straftaten der allgemeinen Kriminalität vorbestrafte Personen, 2. Ant rags teiler auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin, 3. Personen, die ausgeprägte, intensive Westkontakte unterhalten, 4 Reisekader für das NSW sowie Personen, die auf Grund ihres Alters oder gesetzlicher Bestimmungen die Möglichkeit haben, Reisen in das NSW zu unternehmen. 5. Personen, die 'aus anderen operativen Gründen für einen Einsatz in einer Untersuchungshaftanstalt des MfS ausscheiden. (zum Beispiel Personen, die operativ bearbeitet werden; Personen, di bereits in Objekten des MfS zum Einsatz kamen und die Geheimhaltungs bestimmungen verletzten; Personen, von denen nahestehende Bezugspersonen in der betreffenden UntersucHungshaftanstait inhaftiert sind) über die Objekt- oder territorial verantwort liehen Diensteinheiien ist zu erwirken,, daß die gesperrten Personen für Aufgaben an bzw in den Untersuchungshaftanstalcen des MfS nicht mehr zum Einsatz kommen Gleichfalls sollte mit diesen Diensteinheirpn vereinbart werden, daß bei Dienstleist urigen mit VViederholungscharakter stets der bestätigte Stamm von Arbeitskräften mit diesen spezifischen Aufgaben beauftragt wird. Bestätigte Personen des zivilen Bereiches sind bei ihrem Einsatz in der Untersuchungshaftanstalt zu registricren, zu belehren und während Ui res Aufenthaltes im Bereich der Untersuchungshaftanstalt ständig unter Kontrolle zu halten. Es ist von folgendem Grundsatz auszugehen, daß während der Anwesenheit dieser Personen im Objekt der Untersuchungshaftanstalt die Geheimhaltung konsequent gewährleistet ist, keine Kontaktaufnahmen zu Verhafteten zustande kommen und Einblicke in die Regimeverhältnisse der Untersuchungshaftanstait auf das unumgänglich notwendige Maß reduziert werden. Noch wirkungsvoller als bisher 'ist gleichfalls im Interesse erhöhter vorbeugender äußerer Sicherheit die operative Abvvehrarbeit unter den Anliegern/Anwohnern der Untersuchungshaftanstalten zu gewährleisten. Deshalb sind in enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie I.I, im Bereich des MfS mit der HA 11/21 vor allem jene Personen des genannten Bereiches aufzuklären und gegen diese;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 370 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 370) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 370 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 370)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen unter Beachtung der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der DDR. . ,.,. Es besteht ein gutes Ztisammenwirken mit der Bezirksstaatsanwaltschaft, Die ist ein grundlegendes Dokument für die Lösung der politisch-operativen Aufgaben sind. Der Informationsaustausch zwischen den Untersuchungsführern und dem Referat operati zug der Abteilung muß noch kontinuierlic werden. Er ist mit eine Voraussetzung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt, die Kea lisierung politisch-operativer Aufgaben nährend des Voll gesetzlichen Vorschriften über die Unterbringung und Verwahrung, insbesondere die Einhaltung der Trennungs-grundsätze. Die Art der Unterbringung und Verwahrung Verhafteter ist somit stets von der konkreten Situation in der Untersuchungshaftanstalt, dem Stand der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens, den vom Verhafteten ausgehenden Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie fürdie Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt erwachsen können. Verschiedene Täter zeigen bei der Begehung von Staatsverbrechen und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität gerecht werden. Dabei müssen sich der Untersuchungsführer und der verantwortliche Leiter immer bewußt sein, daß eine zu begutachtende. Komi pap Straftat oder Ausschnitte aus ihr in der Regel nicht zur direkten Bearbeitung feindlich-negativer Personen, und Personenkreise sowie zur Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet eingesetzt werden.

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