Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 351

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 351 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 351); VVS OHS oOOl - 234/84 У и V- iä і/ t 351 3.3.3. DieSiche rung Verhafteter bei Ermittlunqshandlunqen Die Sicherung von Ermittlungshandlungen, wie EreignisortrekonstAuktionen, Untersuchungsexperimenten und Gegenüberstellungen von Personen nimmt im Gesamtumfang der von der Linie XIV zu realisierenden Mai: nahmen des Untersuchungshaftvollzuges einen relativ geringen Umfang ein Im Zeitraum von 1978 - 1982 wurden in den Diensteinheiten der Linie XIV nur 35 Ermittlungshandlungen außerhalb der Untersuchungshaftanstalten abgesichert Sie stellen jedoch an die Vorbereitung uns Durchführung der Sicherung dieser Maßnahmen hohe Anforderungen, da sich insbesondere begünstigende Bedingungen für Fluchtvorhaben bei diesen Maßnahmen ergeben können. Die Oberführung von Verhafteten an den Ort des Geschehens erfolgt mit dem Ziel, bereits einmal Erlebtes gründlicher zu reproduzieren und durch konkrete Anhaltspunkte "vor Ort" Gedächtnisinhalte zu fördern, wie sie in der Vernehmung oder einer bloßen Beschreibung auf einer Skizze kaum erreichbar sind. Um diese Zielstellung zu erreichen bedarf es einer partiellen Bewegungsfrelheit des Verhafteten. Ihm ist in einem vertretbaren Ausmaß Bswegungs- und Handlungsfähigkeit einzuräumen, zum Beispiel zum Zeigen, zum Ablaufen, zum Graben, zum Einsatz von Tatwerkzeugen und zu ähnlichem. Rekonstruktionen mit Verhafteten sind so zu gestalten, daß sie nicht zu Fluchtversuchen provozieren. Dem Verhafteten sind bereits im vorbereitenden Stadium die Konsequenzen für eventuelle Fluchtversuche, das heißt, ein möglicher Schußwaffengebrauch, unmißverständlich zu verdeutlichen. Solche Faktoren, wie die Durchführung der Ermittlungshandlungen außerhalb der Unter-suchungshaftanstalt in teilweise kompliziert abzusichernden Geländeabschnitten oder Gebäuden, das Eintreten unvorhergesehener Situationen und Komplikationen, vor allem irn Zusammenhang mit dem Aufmerksamwerden der Öffentlichkeit und die Individualität der konkreten Maßnahmen, zum Beispiel bei Ereignisortrekonstruktionen und Untersuchungsexperimenten, stellen an die Entscheidungsfindung des verantwortlichen Leiters zur Gewährleistung der Sicherheit bei Ermittlungshandlungen hohe Maßstäbe;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 351 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 351) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 351 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 351)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Beantragung eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten jederzeit offiziell und entsprechend den Vorschriften der begründet werden kann. Da die im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Untersuchungshandlungen stellen an die Persönlichkeit des Untersuchungsführers in ihrer Gesamtheit hohe und verschiedenartige Anforderungen. Wie an anderer Stelle dieses Abschnittes bereits ausgeführt, sind für die Bestimmung der Haupt riehtunecn der weiteren Qualifizierung der Untersuchung gesellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Als integrierter Bestandteil der Gcsantstrategie und -aufgabcnstellung für die verbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie Untersuchung anspruchsvolle Aufgaben zu lösen sowie Verantwortungen wahrzunchnen. Die in Bearbeitung genommenen Ermittlungsverfahren sowie die Klärung von Vorkommnissen ind in enger Zusammenarbeit mit den anderen politisch-operativen Diensteinheiten umfassend zu nutzen, um auf der Grundlage der in der politisch-operativen Vorgangsbearbeitung erarbeiteten Feststellungen dazu beizutragen, die im Rahmen der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung zur verbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Dio rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dions toinheiten der Linie Untersuchung im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens ausgerichtet und an den konkreten Haupttätigkeiten und Realisierungsbedingungen der Arbeit des Untersuchungsführers orientiert sein.

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