Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 328

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 328 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 328); VVS OHS oOOl - 234/84 328 sondern auch die wesentlichsten Veränderungen des Gesundheitszustandes nach der Aufnahmeuntersuchung zusammenzufassen, ihre Ursachen und Art und Umfang der fachärztlichen Behandlung zu dokumentieren. Es ist daher stets zu gewährleisten, daß die Entlassungsuntersuchung nicht routinemäßig, unter Zeitdruck oder sonstigen beeinträchtigenden Faktoren realisiert wird, sondern mit äußerster Sorgfalt auf der Grundlage der geltenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Insbesondere im nachhinein können die Dokumentationen über die ärztliche Entlassungsuntersuchung der Verhafteten/Verurteilten an Bedeutung gewinnen. Nicht zuletzt unter dem Aspekt, daß von aus der Untersuchungshaft des MfS entlassenen Personen unter anderem Vorwürfe, provokative Beschuldigungen, unberechtigte Schadenersatzansprüche oder Verleumdungen gegen die medizinische Betreuung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS vorg'ebracht werden können, die vom Gegner für seine gegen die Sicherheitsorgane der DDR gezielt vorgetragenen Angriffe aufgegriffen und zur Hetze und Verleumdung der DDR ausgenutzt werden. Exakte Dokumentationen über die vorgenommene medizinische Betreuung sind deshalb zur Entkräftung dieser Angriffe objektiv erferderlich. In abgestimmter Zusammenarbeit mit den zuständigen Angehörigen des Zentralen Medizinischen Dienstes und dar Medizinischen Dienste der BVfS ist deshalb zu sichern, daß das MfS stets in der Lage ist, allen potentiellen Angriffen des Gegners im Zusammenhang mit der medizinischen Betreuung der Verhafteten in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, die in der Regel durch Verfälschungen, Halb- und Unwahrheiten vorgetragen werden und dadurch Emotionen in der Öffentlichkeit hervorrufen, offensiv begegnen zu könne n. Zur Körperdurchsuchunq vor der Entlassung aus dem Untersuchungshaft-vollzuq Die Körperdurchsuchung Verhafteter/Verurtei 1ter unmittelbar vor dem Verlassen der Unter sue hu nqshaftanstalt ist eine notwendige Maßnahme, insbesondere zur Verhinderung von unkontrollierten Infоrmationssb-flüssen aus der Untersuchungshaftanstalt. Sie ist deshalb stets verantwortungsbewußt und sehr gewissenhaft organisatorisch vorzuberei-ten sowie mit der erforderlichen Planmäßigkeit, Intensität und Tiefgründigkeit durchzuführen.;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 328 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 328) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 328 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 328)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit MdI-Publikat ionsabteilung Pflichten und Befugnisse des Volkspolizisten zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Mdl-Publikationsabteilung Pflichten und Befugnisse des Volkspolizisten zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit MdI-Publikat ionsabteilung Pflichten und Befugnisse des Volkspolizisten zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Mdl-Publikationsabteilung Pflichten und Befugnisse des Volkspolizisten zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Am heutigen Tage wurde gegenüber dem Bürger Name Vorname Geburtsort wohnhaft tätig als Arbeitsstelle auf der Grundlage des des Gesetzes über die Aufgaben und Ugn isse der Deutschen Volkspolizei. dar bestimmt, daß die Angehörigen Staatssicherheit ermächtigt sind-die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Deshalb ergeben sich in bezug auf die Nutzung des Gesetzes zur Suche und Sicherung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen zwei zu beachtende Gesichtspunkte: Zum einen sind die Mitarbeiter Staatssicherheit auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und des Gesetzes vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu konzentrieren, da diese Handlungsmöglichkeiten den größten Raum in der offiziellen Tätigkeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Forderungen gemäß Satz und gemäß gestellt. Beide Befugnisse können grundsätzlich wie folgt voneinander abgegrenzt werden. Forderungen gemäß Satz sind auf die Durchsetzung rechtlicher Bestimmungen im Bereich der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Mdl-Publikationsabteilung Pflichten und Befugnisse des Volkspolizisten zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Mdl-Publikationsabteilung. Die Vernehmung von Zeugen und Beschuldigten Mdl-Publikat ionsabteilung.

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