Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 312

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 312 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 312); yvs OHS о00.1 - 234/84 312 ft ft- Я i a У b V i & Werden Verhaftete außerhalb ihrer Verwahrräume geführt, besteht la tent die Gefahr, daß sie unerlaubte Kontakte zu Mittätern, Ehepart nern und anderen Verhafteten in mündlicher oder schriftlicher Form aufnehmen können. Bekannte Begehungsweisen sind vor allem laute Fragestellungen an Sicherungs- und Kont rollкräfte, husten, räuspern und in extremen Fällen- lautes Rufen von Namen, Mitteilungen und.anderes, bei Führungen zu Vernehmungen, zum Aufenthalt im Freien und weiteren Führungen, um sich bemerkbar zu machen. Schriftliche Kontakte, vor allem durch Weiterleitung von Kassibern, werden insbesondere unter Nutzung von Verstecken bei Maßnahmen außerhalb der Verwahrräume, wie zum Beispiel während des Aufenthaltes im Freien, beim Duschen oder in Warteräumen im Bereich der medizinischen Betreuung unternommen, Eine weitere Gefahr für die Ordnung und Sicherheit ergibt sich auch aus Situationen während der Führung Verhafteter, in denen es Verhafteten aufgrund besonderer Umstände gelingt, sich in den Besitz unerlaubter Gegenstände zu bringen oder Handlungen zu begehen, die die Ziele des Ermittlungsverfahrens oder die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt beeinträchtigen können. Begünstigt wird dies in der Regel durch routinehaftes Handeln der Mitarbeiter der Linie XIV, ungenügendes Eingestelltsein auf mögliche Gefahren und Störungen, die von Verhafteten objektiv ausgehen, oder mangelnde Aufmerksamkeit bzw. Wachsamkeit. Weil in einer Reihe von Untersu-chungshaftenstalten des MfS oft über Bahre keine ernsthaften Vorkomm nisse mit Verhafteten auftraten, geht trotz intensiver Erziehung der Mitarbeiter bei einzelnen die Aufmerksamkeit und Wachsamkeit systematisch zurück bzw, verloren. Sie handeln nur noch routinehaft bei Führungen von Verhafteten außerhalb der Verwahrräume. Hierin liegen die größten Gefahren und zugleich auch vermeidbaren Ursachen für Störungen der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvoll zug. Nur dadurch war es in einigen Fallen möglich, daß sich Verhaftete vorsätzlich Treppen hinabstürzten, zufällige Sichtkontakte von Verhafteten verschiedener Verwahrräume zustande kamen. Verhaftete in den Besitz von unerlaubten Gegenständen bei den Vernehmungen, der medizinischen oder erkennungsdienstlichen Behandlung gelangten, die sie zu Suizidversuchen, Provokationen oder Ausbruchsversuchen benutzen wollten. Um das noch wirksamer zu verhindern, ist es erforo'er-;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 312 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 312) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 312 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 312)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuehungshaft nicht erfüllt. Inhaftierten dürfen nur Beschränkungen auf erlegt werden, die für die Durchführung der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen mit den Chefs der und den Leitern der auf der Grundlage dieses Schreibens und unter Beachtung des Schreibens des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit der. Die Erfahrungen des Kampfes gegen den Feind bestätigten immer wieder aufs neue, daß die konsequente Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein. Der muß bei Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung die Möglichkeit von Befragungen mit dem Beschuldigten zu geben. Genossen. Es ist erforderlich, die Ereignis- und Tatortuntersuchung weiter zu vervollkommnen.

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