Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 303

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 303 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 303); VVS OHS oOOl - 234/84 i 303 f А fl ft 4/ V V V ij 0 LI Aufschlußreich ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, daß die.se Gefährdung in der ersten Phase der Untersuchungshaft am größten ist Die Suizidgefahr besteht jedoch für die gesamte Dauer der Untersuchungshaft, wie die Ergebnisse der Untersuchung beweisen. Die Mitarbeiter des Untersuchungshaftvollzuges der Linie XIV sind deshalb in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst zu befähigen, mögliche Anzeichen für suizidale Handlungen Verhafteter rechtzeitig zu erkennen. Schwerpunkte liegen dabei nicht in einer behandlungsorien tierten Suizidprophylaxe, sondern in der Unterweisung der Mitarbeiter über Hintergründe, Ursachen und auslösende Faktoren suizidaler Handlungen sowie in der Befähigung zum richtigen Verhalten gegenüber suizidgefährdeten Verhafteten. Dabei zeigt die Praxis, daß der Entzug möglicher Suizidmittel, das Anlegen von Handfesseln oder der Fesselungsjacke, die Verwahrung mit anderen Verhafteten in Gemeinschaf t sunte rbringu ng oder verkürzte Kontrollen Gefährdeter zwar wirksame Mittel zur kurzfristigen Verhinderung des Vorhabens sind, sie sind jedoch nicht oder nur begrenzt geeignet, Einfluß auf die Psyche des Gefährdeten zur Zurückdrängung des Entschlusses zum Suizid zu nehmen. Hier ist es vorrangige Aufgabe des Untersuchungsorgans und des Medizinischen Dienstes, Ursachen und Anlässe für suizidale Entschlußfassungen zu klären und auf den Verhafteten einzuwirken, den Entschluß zum Suizid endgültig und dauerhaft aufzugeben. In der Forschung konnten vor allem folgende Faktoren, die für eine erhöhte Suizidgefährdung Verhafteter von operativer Relevanz sind, herausgearbeitet werden: frühere Selbsttötungsversuche; direkte ode indirekte Selbsttötungsdrohungen; Alkohol- und Drogenabhängigkeit; Verlust zwischenmenschlicher Beziehungen; schwere Schuld- und Versagensgefühle; ängstlich agitiertes Gepräge mit Selbstanklagen; Affekt- und Aggressionsstauungen sowie mögliche konkrete Vorbereitungshandlungen, zum Beispiel Zerreißen von Bettlaken oder -bezögen und anderes.;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 303 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 303) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 303 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 303)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage von durchzuführenden Klärungen von Sachverhalten ist davon auszugehen, daß eine derartige Auskunftspflicht besteht und keine Auskunftsverweigerungsrechte im Gesetz normiert sind. Der von der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz können nicht die dem Strafverfahren vorbehaltenen Ermittlungshandlungen ersetzt werden, und die an strafprozessuale Ermittlungshandlungen gebundenen Entscheidungen dürfen nicht auf den Maßnahmen beruhen, die im Rahmen der operativen Bearbeitung erlangten Ergebnisse zur Gestaltung eines Anlasses im Sinne des genutzt werden. Die ursprüngliche Form der dem Staatssicherheit bekanntgewordenen Verdachtshinweise ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen Staatssicherheit , Feststellung und Enttarnung von Kundschaftern im Operationsgebiet sowie inoffizieller Kräfte, Mittel und Methoden, um daraus Ansatzpunkte für gezielte subversive Angriffe gegen Staatssicherheit zu erlangen, Aufklärung und Bearbeitung von Spezialeinheiten imperialistischer Armeen in der BRD. Es kommt dabei besonders auf die Aufklärung und Verhinderung der subversiven, gegen die und andere sozialistische Länder gerichteten Pläne, Absichten und Aktivitäten beitragen kann. Die imperialistischen Geheimdienste und andere feindliche Zentren versuchen zunehmend, ihre Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie ihre Mittel und Methoden zu konspirieren, zu tarnen und so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise ihrer Erlangung zu gewährleisten. Schutz der Quellen hat grundsätzlich gegenüber allen staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen sowie gesellschaftlichen Organisationen zu erfolgen.

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