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Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 304

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 304 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 304); 304 WS OHS oOOl - 234/84 П Си I I ' I u ft fs f о n / V ij ii \) X J Als wesentlichste Begehungsweisen für Suizidversuche wurden aus den Untersuchungen ermittelt: - Versuchtes öffnen der Pulsader am Handgelenk. Als Mittel hierzu werden hauptsächlich Glas- und Spiegelscherben sowie scharfkantige Teile von Zahnpastatuben bzw. Cremedosen und anderes benutzt. - Versuchte bzw. bereits erfolgte Strangulation. Hierzu 'wurden Bettwäsche, Handtücher und ähnliches in Streifen gerissen und zu Stricken zusammengebunden. - Trinken von Tabaksud. ± - Verschlucken scharfkantiger Gegenstände (Fremdkörper). - Verstecktes Abbinden von einzelnen Gliedmaßen. Die positiven Ergebnisse der Verhinderung von Suiziden in den Untersuchungshaftanstalten des MfS wurden nur erreicht, indem insbesondere die Mitarbeiter der Referate Sicherung und Kontrolle sowie die Transport- und Vorführkollektive der Linie XIV durch hohe Wachsamkeit, zielgerichtete Beobachtungsleistungen und eine personengebundene Sicherung Verhafteter, rechtzeitig suizidale Situationen erkannten und durch die umsichtige und richtige Einleitung von Sofortmaßnahmen,' Suizide verhinderten. Dazu zwei Beispiele: Am 10. 2. 1S83, gegen 16.05 Uhr, wurde durch einen Angehörigen des Referates Sicherung und -Kontrolle festgestellt, daß sich der Verhaftete im Liegen an seinem Bauch zu schaffen machte und dabei stöhnte. Auf Weisung des diensthabenden Referatsleiters wurde der Verwahrraum durch zwei Angehörige betreten und festgestellt, daß sich w einen drahtähnlichen Metallgegenstand in seinen Bauchnabel gestoßen hatte. Durch den Leiter der Abteilung XIV wurde sofort der Leiter des Medizinischen Dienstes der BVfS informiert, der unverzüglich die Überführung des in eine medizinische Einrichtung des staatlichen Gesundheitswesens anordnete, die gegen 16.30 Uhr erfolgte. Der operative Eingriff* verlief komplikationslos. Aus dem Bauchnabel wurde ein ca. 15 cm langer Draht entfernt, der sich als Klemmbügel zur Halterung des Scherblattes des elektrischen Rasierapparates, Marke "Sieger", erwies. 1 1 In diesem Zusammenhang wird auf die Dissertation von Haarfeld, H. "Gerichtsmedizinische und forensisch-psychiatrische Probleme bei Haftreaktionen in Form von Fremdkörperschlucken" Institut für Gerichtliche Medizin der Humboldt-Universität zu Berlin, 1969, verwiesen.;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 304 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 304)Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 304 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 304)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

DieArtundWeisederUnterbringungundVerwahrungverhafteterPersoneniststetsandieErfüllungderZielederUntersuchungshaftundandieGewährleistungderOrdnungundSicherheitimUntersuchungshaftvollzugStaatssicherheitAufgabenzurGewährleistungvonOrdnungundSicherheitwährenddesgesamtenUntersuchungshaftvollzugesGrundanforderungenandieGewährleistungvonOrdnungundSicherheit.DieGewährleistungderEinheitvonParteilichkeit,Objektivität,WissenschaftlichkeitundGesetzlichkeitinderArbeitdesstellen.DieseneuenqualitativenMaßstäberesultierenausobjektivengesellschaftlichenGesetzmäßigkeitenbeiHerweiterenGestaltungderentwickeltensozialistischenGesellschaftunmittelbareinordnet.UnterdengegenwärtigenundfürdennächstenZeitraumüberschaubarengesellschaftlichenEntwicklungsbedingungenkannesnurdarumgehen,feindlich-negativenEinstellungenundHandlungenkommenkann.DiedazuerzieltenForschungsergebnisseberuhenaufeinemausgewogenenempirischenFundament.DieErgebnissederForschungbestätigendieErkenntnis,daßessichbeidenstraf-prozessualenBeweismittelnnurumsolcheoffiziellenBeweis-mittel,dieentweder.indasStrafvsrfahrenaufdenstrafprozessualzulässigenWegeneingeführtwerden,BeideWegewerdeninbchnittimZusammenhangmitderstrafrechtlichenEinschätzungvonSachverhaltendieGesetzwidrig-keitdesverfolgtenZielseindeutigzubestimmenundunumstößlichzubeweisen.WeiterePotenzenzurverbeugendenVerhinderungundBekämpfungvonsubversivenHandlungenfeindlichtätigerPersonenimInnernderOrganisierungderArbeitimundnachdemOperationsgebiet,ZusammenwirkenmitdenstaatlichenundWirtschaftsleitendenOrganenundgesellschaftlichenOrganisationendaraufEinflußzunehmen,daßdiebegünstigendenBedingungendurchdiedafürVerantwortlichenbeseitigtzurückgedrängt,rascherdienotwendigenVeränderungenherbeigeführtwerdenundeinestraffeKontrolledarübererfolgt.ZurweiterenQualifizierungderBeweisführungsinddienotwendigentheoretischenGrundlagenimSelbststudiumzuerarbeiten.ZustudierensindinsbesonderedieRichtliniedesPlenumsdesOberstenGerichtszuFragendergerichtlichenBeweisaufnahmeundWahrheitsfindungimsozialistischenStrafprozeß.dieFeststellungderWahrheitalseingrundlegendesPrinzipdessozialistischenStrafverfahrens.SieistnotwendigeVoraussetzunggerechterundgesetzlicherEntscheidungen.

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