Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 281

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 281 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 281); WS DHS oOOl - 234/84 281 Die bereits in der Praxis realisierte zusätzliche gynäkologische Untersuchung weiblicher Verhafteter dient vorrangig der Schwangerschaftsfeststellung. Wird bei einer Verhafteten eine Schwangerschaft festgestellt, hat sie nicht nur Anspruch auf ärztliche und gesund* heitsfordernde Betreuungsmaßnahmen (zum Beispiel regelmäßige ärztliche Untersuchungen entsprechend den gesetzlichen Festlegungen, vitaminreichere Verpflegung, verlängerter Aufenthalt im Freien und anderes), sie kann auch das ihr gesetzlich zustehende Recht auf Schwangerschaftsunterbrechung wahrnehmen, wenn sie es wünscht. Mit der vorgeschlagenen Festlegung würde eins weitere Vervollkommnung der gesundhei-tlichen Betreuung Verhafteter und des vorbeugenden Infektions- und Gesundheitsschutzes erreicht werden. Zugleich können medizinische Probleme im Zusammenhang mit der Aufnahme verhafteter Personen in die Untersuchungshaftanstalten des MfS weitgehend minimiert und damit die Ziele der Untersuchungshaft wirksamer realisiert werden. Obwohl nachgewiesenermaßen die BRD auch im Bereich der medizinischen Betreuung Verhafteter Nachholebedarf hat, hält dies staatliche Organe und Feindorganisationen der BRD nicht davon ab, den Untersu-chungshaftvollzug des MfS auch hinsichtlich der medizinischen Betreuung Verhafteter anzugreifen. (Vgl. Abschnitt 2. der Arbeit) 1 1 In~der BRD sind Bestrebungen im Gange, im Zusammenhang mit der Verabschiedung eines Untersuchungshaftvollzugsgesetzes, gegenwärtig geltendes Recht hinsichtlich der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung im Untersuchungshaftvollzug der BRD zu novellieren. In der Untersuchungshaftvollzugsordnung der BRD wird festgelegt, daß der Gefangene alsbald ärztlich untersucht wird (Nr. 16 Abs. 2 Untersuchungshaftvollzugsordnung der BRD). Diese Festlegung ist sehr inkonsequent und weit auslegbar, da keine genaue Frist festgelegt wurde. Deshalb fordert Baumann in dem von ihm vorge-legten. Entwurf eines Unte rsuchungshaft Vollzugsgesetzes : "Anschließend, (nach der Durchsuchung - die Autoren) spätestens innerhalb von 24 Stunden, wird der Gefangene ärztlich untersucht und dem Leiter der Anstalt oder der Anstaltsabteilung vorgestellt. Hierbei dürfen andere Personen nicht anwesend sein." Vgl. Baumann, D. § 5 Abs. 3, "Entwurf eines Untersuchungshaftvollzugsgesetzes", Tübingen 1981;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 281 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 281) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 281 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 281)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Untersuchungsorgan aufgabenbezogen anzuwenden. Komplizierter ist jedoch die Identitätsfeststellung bei Ausländern, über die kein Vergleichsmaterial vorliegt. Hier sind vor allem durch exakte erkennungsdienstliche Maßnahmen seitens der Linie Voraussetzungen zu schaffen, um die sich entwickelnden Sicherheitserfordernisse des Untersuchungshaftvollzuges und ihren Einfluß auf die Veränderung der politisch-operativen Lage in den kommenden Jahren rechtzeitig zu erkennen und ihnen in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die tschekistischen Fähigkeiten der Mitarbeiter und Leiter. In Abhängigkeit vom konkret zu bestimmenden Ziel ist es zeitlich und hinsichtlich des Einsatzes spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden zulässig und notwendig. Die erfordert methodisch korrektes Vorgehen. Die wichtigsten Maßnahmen und Denkoperationen dec Beweisführungsprozesses sind - parteiliche und objektive Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der hier zu untersuchenden Erscheinungsformen gesellschaftsschädlicher Verhaltensweisen Ougendlicher werden Jedoch Prüfungshandlungen sowie Befragungen auf verfassungsrechtlicher auf Grundlage des Gesetzes relativ häufig durchgeführt. Alle diesbezüglichen Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie sowie der Partner in der Zusammenarbeit und dem Zusammenwirken müssen bewußt unter dem Aspekt einer zielgerichteten Öffentlichkeitsarbeit gestaltet werden.

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