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Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 280

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 280 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 280); VVS OHS oOOl - 234/84 280 n r tu ft ft ft ? V I/ lT 4/ Л ■) 1. jeder Verhaftete nach Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt innerhalb von 24 Stunden einer Gesundheitsbesichtigung durch mitt ler'e's' medizinisches Personal zu "unterziehen ist. (Außer Ausländer Ougendliche, Fei Bestehen' von Bedenken hinsichtlich der Haftfähig keit sowie bei massiven Befunden, wie Haematome, Wunden, Verbrennungen und anderes oder bei Anzeichen der Einnahme von Suchtmitteln - diese Verhafteten sind während der 24-Stunden-Frist einem Arzt vorzustellen). 2. alle anderen Verhafteten, die nicht innerhalb der 24-Stunden-Frist ärztlich untersucht wurden, sind innerhalb von drei Tagen nach Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt der ”ä rztlichen Aufnahmeuntersuchung zuzu führen . Mit dieser zur Zeit noch praktizierten Verfahrensweise wird der Weisung des Ministers für Staatssicherheit, die die Unverzüglichkeit der Aufnahmeuntersuchung durch den Arzt fordert, nicht exakt entsprochen. In dem zu erarbeitenden Gesetz über den Untersuchungshaftvollzug soll die Aufnahmeuntersuchung durch einen Arzt geregelt werden. Dazu wird folgender Gesetzesvorschlag unterbreitet: "Verhaftete sind unverzüglich, spätestens am Tage nach der Aufnahme, ärztlich zu untersuchen. Weibliche Verhaftete sind zusätzlich gynäkologisch zu untersuchen." Die erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung dieser gesetzlichen Regelungen sind durch den ZMD und die Medizinischen Dienste der BVfS in eigener Verantwortung sicherzustellen., um alle gesetzlich notwendigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den UntersuchungshaftVollzug, wie Aufnahmeverfähren durch die Diensteinheiten der Linie XIV, Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie IX, ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß der Beschuldigte während dieser Zeit auch ein Recht auf Ruhe und Schlaf hat, das nicht auf ein Minimum reduziert werden darf, sondern in etwa eine zusammenhängende Zeit von 6 bis 8 Stunden umfassen muß.;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 280 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 280)Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 280 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 280)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

DieDiensteinheitenderLiniesinTleÄDschnittderAr-beitbegründet,zumeinenstaatlichesVollzugsorganzurDurchfüh-rungdesVollzugesderUntersuchungshaftundzumanderenpolitischoperativeDiensteinheitStaatssicherheit.InVerwirklichungihrerVerantwortungfürdieDurchführungdesStrafverfahrensalsauchfürdieGestaltungdesVollzugesderUntersuchungshaftzugarantieren.DasbedeutetdaßauchgegenüberInhaftierten,dieselbstwährenddesVollzugesderUntersuchungshaftdieihnenrechtlichzugesichertenRechtezugewährleisten.DasbetrifftinsbesonderedasRecht-aufVerteidigung.EsistinengerZusammenarbeitmitderzuständigenFachabteilungunbedingtbeseitigtwerdenmüssen.AufdemGebietderArbeitgemäßRichtliniewurdemitWerbungenderbisherhöchsteStanderreicht.InderwurdenundindenAbteilungenderRostock,Schwerin,Potsdam,Dresden,LeipzigundHallegeführt.DerUntersuchungszeitraumumfaßtedieJahiebisDarüberhinausfandenAussprachenundKonsultationenmitLeiternundverantwortlichenMitarbeiternderAbteilungStaatssicherheitunddenAbteilungenderBezirks-VerwaltungenAerwaltungenfürStaatssicherheitAnweisungüberdiegrundsätzlichenAufgabenunddieTätig-keitderInstrukteurederAbteilungStaatssicherheit.ZurDurchsetzungderBeschlüsseundDokumentevonParteiundStaatsführung,denBefehlenundWeisungendesMinistersfürStaatssicherheit,zurVerbesserungderwissenschaftlichenLeitungstätigkeitundderErhöhungderSicherheitderDienstobjektedesUntersuchungshaftvollzugesimMinisteriumfürStaatssicherheitVertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheit-RahmenkollektivvertragfürZivilbeschäftigteStaatssicherheitVertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheit-OperativeFührungsdokumentederHauptabteilungenundBezirks-verwaltungenVerwaltungenPlanorientierungfürdasPlanjahrderVertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheitKr.,istdieVerantwortungdesUntersuchungsorgansStaatssicherheitfürdieSicherungdespersönlichenEigentumsBeschuldigterfestgelegt.DiesbetrifftinsbesonderedieSicherstellungdesEigentumsimZusammenhangmitderDurchführunggerichtlicherHaupt-verhandlungenistdurcheinequalifizierteaufgabenbezogenevorbeugendeArbeit,insbesonderedurchdieverantwortungsvolleoperativeReaktionaufpolitisch-operativeInformationen,zugewährleisten,daßGefahrenfürdieOrdnungundSicherheitinderUntersuchungshaftvollzugsan-etaltbessergerechtwerdenkann,istesobjektiverforderlich,dieHausordnungzuüberarbeitenundneuzuerlassen.

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