Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 143

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 143 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 143); VVS OHS oOOl - 234/84 143 . BGtU j 600143 i Sie kooperieren zun Zwecke der Gewinnung und des Austausches von Informationen und deren subversiven Verwertung Das erfolgt über das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen und die Geheimdienste Aufgrund des durch den Gegner etablierten Systems der nachrichtendienstlichen Befragung und Abschöpfung der betreffenden Personen sowie der Schwerpunkte der Informationssammlung muß gefolgert werden, daß der Zentralen Erfassungsstelle der Länderjustizverwaltungen Salzgitter die erforderlichen Info rma tionen über den Untersuchungshaftvollzug des MfS zur Durchführung ihrer völkerrechtswidrigen Aktivitäten im wesentlichen vom Bundesamt für Verfassungsschutz bzw. vom Landesamt für Verfassungsschutz in Berlin (West) direkt zur Verfügung gestellt werden und diese auch im weiteren die Zentrale Erfassungsstelle der Länderjustizverwaltungen Salzgitter unterstützen. So wurden einem ehemals in der DDR Verhafteten seitens der Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Gießen ohne konkrete Vorhalte vorgeworfen, gegenüber dem Untersuchungsorgan des MfS zwei Bürger belastet zu haben. Da er diesbezüglich keine Aussagen tätigen konnte, war er nachfolgend noch in drei Fällen im zuständigen Polizeipräsidium seines Wohnortes von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu diesem Problem, aber aucr weiterhin zu Einzelheiten des Untersuchungshaftvollzuges des MfS analog der bereits in Gießen erfolgten Befragungen gehört worden. Abschließend war er von den Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutz darauf hingewiesen worden, daß er bei Bekanntwer- den neuer Einzelheiten mit der Einleitung weiterer Maßnahmen nen müsse .-L ■e cn- Ein weiterer ehemals in der DDR Verhafteter, welcher einem Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Notaufnahmelager Gießen Angaben über eine angebliche Gewaltanwendung des Sicherungspersonals gegenüber einem Verhafteten in einer Untersuchungshaftanstalt gemacht hatte, wurde daraufhin von diesem zu allen damit im Zusammenhang stehenden Fakten nach einer Vorlage befragt. Über die Befragung wurde ein schriftliches Protokoll gefertigt. Der Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz hatte da- ? nach die Bemerkung gemacht,daß dies etwas für "Salzgitter" wäre.' lOPK "Schlosser" der HA VII/3 2 Untersuchungsvorgang der Abteilung IX Rostock gegen Reh, Peter;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 143 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 143) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 143 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 143)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie fürdie Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt erwachsen können. Verschiedene Täter zeigen bei der Begehung von Staatsverbrechen und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität durch die zuständige Diensteinheit Staatssicherheit erforderlichenfalls übernommen werden. Das erfordert auf der Grundlage dienstlicher Bestimmungen ein entsprechendes Zusammenwirken mit den Diensteinheiten der Linie und im Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deutschen Volkspolizei -und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher, Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner im Gesamtsystem der politischen und politisch-operativen Maßnahmen ermöglicht in jeden Einzelfall der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Probleme bei Ougendlichen zwischen und Oahren; Anforderungen zur weiteren Erhöhung- der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher in der Regel mit Sachverhalten konfrontiert wird, die die Anwendung sozialistischen Rechts in seiner ganzen Breite verlangen.

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