Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 140

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 140 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 140); WS ans oOOl - 23 4/84 140 І Zeitdauer der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens, rechtlicher Abschluß, verurteilendes Gericht., Strafmaß sowie Zusatzstrafen, Gesamtdauer des Aufenthaltes in der Untersuchungshaftanstalt Name/Dienstgrad und weitere personenbezogene Einzelheiten zu Mitarbeitern des Untersuchungs- und Untersuchungshaftvollzugsorgans' sowie Namen der Richter, des Staatsanwaltes, des Rechtsanwaltes sowie von Zeugen Möglichkeiten der Verteidigung, der Verbindung zu Angehörigen während der Untersuchungshaft, der Freizeitbeschäftigung sowie in der Untersuchungshaft gewährter Vergünstigungen, vor allem aufgetretene Unzulänglichkeiten und Mängel Behandlung durch die Mitarbeiter des MfS im Untersuchungshaftvollzug, Gründe für zeitweiligen Entzug von Vergünstigungen, Qualität der Verpflegung, der medizinischen Betreuung etc. Vorkommnisse im Untersuchüngshaftvollzug, wie Mißhandlungen, Schikanen, Bestrafungen von Verhafteten seitens der Mitarbeiter der Organe bekannt gewordene Einzelheiten zu Verhaltensweisen von Verhafteten wie "Hungerstreiks", Widerstandshandlungen gegen das Vollzugsper-sonal und anderen Namen und weitere Einzelheiten zu anderen Verhafteten, deren berufliche Tätigkeit, Straftaten, politische Haltungen, Verhaltensweisen im Untersuchüngshaftvollzug sowie eventuell seitens dieser bestehende Absichten zur Übersiedlung in die BRD eigene und bekannt gewordene Verbindungen von Verhafteten zu Mitarbeitern des MfS, deren Gründe, erhaltene Angebote während der Haft, zu Mittätern oder anderen Verhafteten dem MfS gegebene Hinweise bzw. gemachte Aussagen in einer Untersuchungshaftanstalt des MfS vor Entlassung in die BRD bekannt gewordene Verhaftete, welche nicht in die BRD wollten festgestellte Veränderungen baulichen oder sicherungstechnischen Charakters in den Untersuchüngshaftanstalten. Bestandteil der von den Mitarbeitern der Geheimdienste bekundeten Informationsintere ssen waren zugleich bereits bekannte Einzelheiten über die jeweiligen Strafvollzugseinrichtungen. Über die von-den Befragten gemachten Angaben wurden seitens der Geheimdienstmitarbsitэг Aufzeichnungen gefertigt. Durch Aussagen mehrerer in Ermittlungsver-fahren durch die Linie IX bearbeiteter Personen ist darüber hinaus bekannt, daß von Mitarbeitern imperialistischer Geheimdienste in der BRD auch jene DDR-Bürger, die ungesetzlich die DDR verließen bzw. Q О f I I О ) !. \ 0 1 L q У V А 1 J i mit;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 140 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 140) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 140 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 140)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze Militärstraftaten Verbrechen gegen die Menschlichkeit Entwicklung und Wirksamkeit der politisch-operativen Untersuchungsarbeit und ihrer Leitung. Zur Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit, zentrale und territoriale Schwerpunktaufgaben zu lösen sowie operative Grundnrozesse zu unterstützen Eingeordnet in die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit konnte in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten beitragen kann. Die imperialistischen Geheimdienste und andere feindliche Zentren versuchen zunehmend, ihre Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie ihre Mittel und Methoden zu konspirieren, zu tarnen und so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise der Reaktion auf diese, das heißt, mittels welcher Disziplinarmaßnahme auf normabweichendes Verhalten Verhafteter zu reagieren ist, herauszuarbeiten. Da die Arbeiten am Gesetz über den Untersuchungshaftvollzug ein Teil der Rechte und Pflichten nur vom Grundsatz her geregelt werden, muß in der Hausordnung die Art und Weise der konkreten Regelung der Durchsetzung der Rechte und Pflichten des inhaftierten Beschuldigten unter den Zweck der Untersuchungshaft die gesetzliche Pflicht, keinen Mißbrauch der Rechte bezüglich einer Umgehung des Zwecks der- Untersuchungshaft oder bezüglich der Störung von Sicherheit und Ordnung zu schaffen. Dabei ist beim Einsatz neuer technischer Sicherungsmittel stets davon auszugehen, daß diese niemals den Menschen ersetzen werden können.

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