Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 141

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 141 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 141); WS DHS oOOl - 23 4/84 ftЛfllii U U У X І JL .141 staatlicher Genehmigung in die BRD übersiedelten und von denen Angehörige, Verwandte oder Bekannte in der DDR durch das MfS verhaftet worden waren bzw. sich noch in Haft befanden, im Rahmen des "Notaufnahmeverfahrens" zielgerichtet zum Untersuchungshaftvollzug im MfS ausgefragt wurden. Die Geheimdienste können bei Vorliegen besonderer Interessen auch die Möglichkeit nutzen, über verhaftete Agenten nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft bzw. dem Strafvollzug sowie durch den Einsatz von Agenten zur Abschöpfung von Personen, die als Angehörige Kontakte zu Verhafteten im Untersuchungshaftvoilzug des MfS naben, zu Informationen über den Untersuc.hungshaf tvoilzug im MfS gelangen. So war die in Berlin (West) ais Lehrerin tätige und vom Landesamt für Verfassungsschutz. (LfV) Berlin (West) als Agentin geworbene 'zur Sammlung politischer und wirtschaftlicher Informa- :ionen der DDR eingesetzt ren in der Hauptstadt der Neben ihren DDR, Berlin, Ehemann bezog sie auch ih- wohnhaften Bruder, anderem ihren zuvor DDR wohnhaften Vater nach St rafvollzuges abgeschöpf US an- ein, Im Aufträge des LfV hatte sie unter der Strafhaft entlassenen und in der zelheiten des Untersuchungshaft- und Als danach ihr Brude г nd dessen Ehefrau durch das MfS ver- haftet worden waren, nahm die auftragsgemäß Verbindung zu deren Angehörige auf, wertete nach den Geheimdienst interessierenden Gesichtspunkten die zwischen diesen und den Verhafteten geführte Korrespondenz aus und übermittelte die so gewonnenen Informationen dem LfV. Nach der Entlassung des Ehepaares stellte die zu diesem auftragsgemäß Verbindung her und schöpfte das Ehepaar intensiv über Einzelheiten des Untersuchungshaftvollzuges für das LfV ab, wobei im Mittelpunkt des geheimdienstlichen Interesses Informationen entsprechend der bereits dargelegten Inhalte standen.1 Die Analyse des Inhaltes der von Mitarbeitern der Geheimdienste gestellten Fragen läßt vier Hauptrichtungen des Informationsbedarfs über Einzelheiten des'Untersuchungshaftvollzuges des MfS erkennen: 1. Arbeitsmethoden operativer Diensteinheiten des MfS zur Feststellung der Straftat, die insbesondere vom Untersuchungsorgan des MfS angewandten Mittel und Methoden zur Aufklärung der Straftat ein- 1 Untersuchungsvo.rgang der HA IX/1 gegen Koslowski/1empline г;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 141 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 141) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 141 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 141)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Auswahl der Sachverständigen stets zu beachten, daß die auszuwählende Person nicht selbst an der Straftat beteiligt ist oder als möglicher Verantwortlicher für im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Entscheidungen über den Abschluß des Ermittlungsverfahrens - sind in Übereinstimmung mit den grundlegenden Zielstellungen der Hechtsverwirklichung zu treffen.

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