Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 79

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 79 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 79); VVS OHS oOOl - 234/84 1 3 31 и 00007Э 79 i I Vollzug des MfS verfügt über ein System der ärztlichen Betreuung und sonstigen medizinischen Versorgung Verhafteter von der Aufnahme und Entlassungsuntersuchung bis zur stationären medizinischen Behandlung im Haftkrankenhaus des ZMD im MfS, Verhafteten Ausländern wird die gleiche kostenlose medizinische Ver sorgung und Betreuung zuteil wie verhafteten DDR-Bürgern, Nicht nur die vorbildliche medizinische Versorgung und gesundheitliche Betreuung Verhafteter in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, sondern die gesamte humane Vollzugsgestaltung der Untersuchungshaft ist darauf ausgerichtet, die physische und psychische Gesunderhaltung der Beschuldigten bzw. Angeklagten, als einer wesentlichen Voraussetzung der Gewährleistung seines Rechtes auf Verteidigung und Mitwirkung im Strafverfahren, zu erholten. Er ist dadurch in der Lage, seine Pflicht und zugleich sein Recht auf persönliche Anwesenheit in der gerichtlichen Haupt Verhandlung,und die damit im Zusammenhang stehenden Möglichkeiten zu seiner Verteidigung voll wahrzunehmen. Bestandteil der Gesundheitsfürsorge für Verhaftete ist auch der tägliche Aufenthalt im Freien, der in den Untersuchungshaftanstalten des MfS grundsätzlich gewährleistet ist. Da Verhaftete im Untersuchungshaft Vollzug in geschlossenen Verwahrräumen untergebracht sind reduziert sich ihre körperliche Bewegung auf ein Minimum. Aus diese Tatsache erhöht sich die Notwendigkeit des täglichen Aufenthaltes im Freien zur Gesunderhaltung Verhafteter, weil die Verweigerung de: Aufenthaltes im Freien zu einem Komplex gesundheitlicher Schäden führen könnte. Zur Gesunderhaltung gehört ebenso eine gesunde Ernährung. Die Verpflegung der Verhafteten in den Untersuchungshaftanstalten des MfS erfolgt entsprechend den gesetzlichen und anderen rechtlichen sowie ernährungswissenschaftlichen Anforderungen. Sie steht unter ständiger ärztlicher Kontrolle. Damit1 geht die Praxis der Verpflegung der Verhafteten in den Untersuchungshaftanstalten des MfS weit über die Empfehlungen entsprechend der UNO-Dokumente hinaus. Sie kann zeit- l' VgT. Artikel 21 (1) "Standard-Minimalregeln";
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 79 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 79) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 79 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 79)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die ZisLe der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet,. - die Ordnung und Sicherheit in der tersuchungshaftanstalt sowie insbesondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbundene. Durch eine konsequent Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft dient der Gewährleistung und Sicherung des Strafverfahrens. Der Untersuchungshaftvollzug im Ministerium für Staatssicherheit wird in den Untersuchungshaftanstalten der Linie die effektivsten Resultate in der Unterbringung und sicheren Verwahrung Verhafteter dort erreicht, wo ein intensiver Informationsaustausch zwischen den Leitern der Diensteinheiten der Linie zu er folgen; Verhafteten ist die Hausordnung außerhalb der Nachtruhe jederzeit zugänglich zu machen. Unterbringung und Verwahrung. Für die Verhafteten ist die zur Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft müssen dabei durchgesetzt und die Anforderungen, die sich aus den Haftgründen, der Persönlichkeit des Verhafteten und den Erfоrdernissen der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges durch die Suche, Sicherstellung und Dokumentierung von Gegenständen, Mitteln. Die Körperdurehsuenung wird im entkleideten Zustand der Verhafteten durchgeführt.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X