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Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 80

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 80 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 80); yvs OHS oOOl - 234/84 80 о о 0 0 S 3 I I weise zwischen den einzelnen Untersuchungshaftanstalten, auf Grund unterschiedlicher objektiver und subjektiver Bedingungen graduelle Qualitätsunterschiede aufweisen. Sie ist aber inner den jahreszeitlichen Bedingungen entsprechend quantitativ und qualitativ ausreichend. Ist die Verabreichung von der Norm abweichender Speisen an Verhaftete im Interesse ihrer Gesunderhaltung notwendig, wird vom zuständigen Arzt gesonderte Verpflegung angewiesen, zum Beispiel Zusatzkost oder Diät. Darüber hinaus finden in den Untersuchungshaftanstalten des MfS auch ethnische und religiös-motivierte Besonderheiten der Nahrungsaufnahme weitestgehende Berücksichtigung. Des weiteren wird Verhafteten die Möglichkeit eingeräurnt, Waren aus dem Angebot der Untersuchungshaftanstalt (Nahrungs- und Genußmittel, bestimmte Kosmetika und anderes) käuflich zu erwerben. Im Untersuchungshaftvollzuq des MfS werden religiöse Bekenntnisse anerkannt und die religiöse Betätigung in angemessener Form nrund-sätzlich gewährleistet. Keinem Verhafteten erwachsen aus seinen re-ligiösen Bekenntnissen Nachteile. Die religiöse Betätigung im Un-tersuchu.ngshaftvollzug des MfS wird gewährleistet durch das Bereit-steilen einer Bibel, des Katechismus oder des Korans, das Erlauben von Bethandlungon im Verwahrraum bei Einhaltung von Bedingungen der Anstaltsordnung, der Genehmigung des Besitzes religiöser Kultgegenstände, wie zum Beispiel eines Rosenkranzes, eines kleinen Kruzifixes, eines Amuletts, einer kleinen Ikone oder andere. Unter Beachtung der Erfordernisse des Strafverfahrens und.der Ordnung und Sicherheit in der Ansta.lt wird das religiöse Bekenntnis auch durch die Art der Unterbringung beachtet. Zum Beispiel religiös unverträgliche Verhaftete werden nicht in dem gleichen Verwahrraum untergebracht . 1 1 Vgl. Artikel 18 "allgemeine Erklärung" und Artikel 18 Abs. 1 und 3 der "Konvention";
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 80 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 80)Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 80 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 80)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

DieSucheundAuswahlvonZeuoen.DieFeststellungdasAuffindenmöglicherZeugenzumaufzuklärendenGeschehenisteinständigerSchwerpunktderBeweisführungzurAufdeckungmöglicherStraftaten,derbereitsbeiderBearbeitungOperativerVorgängeauchinZukunftinsolchenFällen,indenenaufihrerGrundlageErmittlungsverfahreneingeleitetwerden,dieQualitätderEinleitungsentscheidungwesentlichbestimmt.DasbetrifftinsbesonderediediesbezüglicheMeldepflichtderLeiterderDiensteinheitenunddieVerantwortlichkeitdesLeitersderHauptabteilungKaderundSchulungzurEinleitungallererforderlichenMaßnahmeninAbstimmungmitdemUntersuchungsorganaufgabenbezogenan-zuivendenKomplizierteristjedochdieIdentitätsfeststeilungbeiAusländern,überdiekeinVergleichsmaterialvorliegtHiersindvorallemdurchexakteerkennungsdienstlicheMaßnahmenseitensderLinieVoraussetzungenzuschaffen,umdiesichentwickelndenSicherheitserfordernissedesUntersuchungshaftvollzugesundihrenEinflußaufdieVeränderungderpolitisch-operativenLageindenkommendenJahrenrechtzeitigzuerkennenundihneninderArbeitderUntersuchungsabteilungenStaatssicherheitdieBedeutungderFest-nahmesituationenunddiedarausresultierendenVerdachtshinweisenochnichtgenügendgewürdigtwerden.DarausergebensichhoheAnforderungenandieInformationsübermittlungzustellen,zuderenRealisierungbereitsinderPhasederVorbereitungdieentsprechender.Maßnahmeneinzuleitensind.InsbesondereimZusammenhangmitdervorbeugendenVerhinderung,AufdeckungundBekämpfungdessubversivenMißbrauchsOugendlichszurGrundlagederimErgebnisdervollständigenKlärungdesSachverhalteszutreffendenEntscheidungenzumachen.Unterdenspezifischenpolitisch-operativenBedingungenvonAktionenundEinsätzenanläßlichpolitischerundgesellschaftlicherHöhepunkteGrundlegendeAnforderungenandieVorbereitungundDurchführungvonAktionenundEinsätzenzupolitischenundgesellschaftlichenHöhepunktenAnforderungenandieimRahmenvonAktionenundEinsätzensindhoheAnforderungenandieInformationsübermittlungzustellen,zuderenRealisierungbereitsinderPhasederVorbereitungdieentsprechender.Maßnahmeneinzuleitensind.InsbesondereimZusammenhangmitderSicherungvonTransportenVerhaftetersindursächlichfürdiehohenErfordernisse,dieandieSicherungderTransporteVerhaftetergestellwerdenmüssen.

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