Die inhaltlichen Anforderungen an die Erarbeitung der Sicherungskonzeption der Untersuchungshaftanstalt Ⅱ der Abteilung ⅩⅣ des Ministeriums für Staatssicherheit 1986, Seite 110

Diplomarbeit (Entwurf) Oberleutnant Peter Parke (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-98/86, Potsdam 1986, Seite 110 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS GVS o001-98/86 1986, S. 110); Pf -fD - die Kontrolle des ein- und ausgehenden Personen- und Fahr- zeugverkehrs an den dafür vorgeseienen Kontrollstellen, ' ' ./ ./ '\-7 N. 7/ 7 '7~ die Verhinderung des unberächtigtenTBetretens und Verlas sene der Objekte des MXS", vor allem des gewaltsamen Ein- dringens bzw. Verlassens derselben, das rechtzeitige" Erkennen und wirksame Verhindern von Handlungen fedridlich-negativer Kräfte, die zu Beeinträchtigungen der Sichertieit und Ordnung an bzw. in den Objekten des MfS führen können."1K Das,gilt im gleichen Maße für die UHA der Linie XXV, deren Äufiensicherung sieh\i stets nach,der Lage und Beschaffenheit des Dienstobjektes richtet und in der Regel durch Turm-, Einlaßkontroll- und Streifenposten realisiert wird. Grundsätzlich sind mit der Außensicherung folgende Forderungen zu erfüllen: - Die Objektumwehrungsmauer muß eine Höhe von 3,50 - 4,00 m besitzen, ausreichend beleuchtet sein, mit Drahtabspannungen und -abweisern (Übersteigeschütz) versehen und mit elektronischen Mauerkronen-jFassaden- oder Bodensicherungsanlagen ausgestattet sein. Unmittelbare Bereiche■an der Umwehrungsmauer sind als Sicherheits- bzw. Schußzonen auszugestalten. Bewährt haben sich des weiteren die Errichtung Von Postentürmen mit den :ientsprechenden Sieherungs- und nachfichtentechnischen Anlagen, die Installierung von elektromechanischen Toren sowie die Errichtung von Lichtschrankenanlagen in Abschnitte*!, an denen elektronische Antennenanlagen aus technischen Gründen nicht zur Anwendung kommen können. ' ’ -'v. ; ■ . , - Planmäßig ist die Forderung zu erfüllen,daß die UHA der L33±fce XIV auch bei der Außenabsicherung mit Fernbeobach- . tungsanlagen ausgestattet werden. Sie sind an ausgewähiten Schwepuhkten zu installieren (Ein- bzw. Ausgänge, {neuralgische Punkte u. ä. ), ' 1 / : v ■ V;' *7-7. ] ■ ~ . : -7 7 /: "r \ - Personen- und Kfz.-Ein- bzw. Ausgänge der UHA sind nach dem Schleusenprinzip zu gestalten. Es ist zu gewährleisten, daß’ stets nur eine Tür bzw. ein Tor geschlossen werden kann und entsprechende Alarm-, Sicherungsanlagen.~und Nachrichten-anlagen installiert werden. , - Der gesamte ein- und ,ausgehende Personen- und Fahrzeugverkehr Her UHA ist gewissenhaft auf der Grundlage der geltenden Befehle und Weisungen (Einlaßordnungen) zu kontrollieren. Personen urid Fahrzeuge dürfen das Objekt der UHA nur dann betreten bzw. befahren sowie verlassen, wenn die Rechtmäßig keit dieser Handlungen zweifelsfrei geklärt ist, d. h. die erforderlichen Dokumente und Genehmigungen vorliegen. ; T] Vergleiche Ordnung Nr. 6/82 zur "Organisierung und Durchführung des militärisch-operativen Wach- und Bicherungsdienstes iffl/'MfS" Rahmenwachdienstordnung WS- JflTS 0008-35/82, Abschnitt 1.1., S. 5 ' ,;
Diplomarbeit (Entwurf) Oberleutnant Peter Parke (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-98/86, Potsdam 1986, Seite 110 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS GVS o001-98/86 1986, S. 110) Diplomarbeit (Entwurf) Oberleutnant Peter Parke (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-98/86, Potsdam 1986, Seite 110 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS GVS o001-98/86 1986, S. 110)

Dokumentation: Die inhaltlichen Anforderungen an die Erarbeitung der Sicherungskonzeption der Untersuchungshaftanstalt Ⅱ der Abteilung ⅩⅣ des Ministeriums für Staatssicherheit, Diplomarbeit (Entwurf mit handschriftlichen Korrekturen) Oberleutnant Peter Parke (Abt. ⅩⅣ), 22. Hochschulfernstudienlehrgang, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-98/86, Potsdam 1986 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS GVS o001-98/86 1986, S. 1-112).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft die Wahrnehmung ihrer Rechte entsprechend den Bestimmungen dieser Anweisung gesichert. Dem Verhafteten ist zu gewährleisten: die Wahrnehmung seiner strafprozessualen Rechte, insbesondere das Recht auf Verteidigung des Angeklagten zu gewährleisten. Durch eine vorausschauende, vorbeugende, politisch-operative Arbeit ist zu verhindern, daß feindliche Kräfte Inhaftierte gewaltsam befreien, sie zu Falschaussagen veranlassen können oder anderweitig die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung zu gewährleisten. Festlegungen über die Zusammensetzung des Vorführ- und Transportkommandos. Die Zusammensetzung des Transportkommandos hat unter Anwendung der im Vortrag. Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der Transporte Inhaftierter im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit . baut auf den darin vermittelten Kenntnissen auf und führt diese unter speziellem Gesichtspunkt weiter.

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