Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 775

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 775 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 775); v- 775 - 000206 vvs ohs oöi - mit dem Ziel der Erkennung eines dem Untersuchungsorgan bekannten Mitarbeiters eines Geheimdienstes, einer kriminellen Menschenhändlerbande, einer sonstigen Feindzentrale bzw. von Mittätern oder anderen bereits inhaftierten oder verurteilten Personen; In der Untersuchungspraxis werden Bildvorlagen gegenüber Verdächtigen, Beschuldigten und Zeugen vorwiegend mit dieser Zielstellung vorgenommen. Das Ziel besteht in diesen Fällen meist nicht vorrangig in der Identifizierung der bereits bekannten Auftraggeber, Mittäter usw,, sondern in der Überprüfung der Aussagen von Beschuldigten und anderen Personen über angebliche Beziehungen zu Geheimdiensten und anderen Feindzentralen bzw. über die Beteiligung an bestimmten Ationen/St raf taten. Die IVieder-erkennung der betreffenden Person wird ein bevyeiserheb-licher Hinweis für die Wahrheit der auf ciese 'Person bezogene Beschuldigtenaussage. Das Ziel kann allerdings in best immi öffleften auch darin bestehen, durch die Identifizierung 'dasbereits bekannten Angehörigen einer Feindorganisatiama.cfiese Organisation zu bestimmen, die dem Verdacht ige n/Beschuld igten mit- unter unbekannt gebliebein kann. Wir wollen uns an die 5 l\V läge zum Zwecke der Le ausschließlich auf die Bildvor- izierun.e bereite bekannter Vordöcnti qer beschränken. Di)ßse Unternuchungehandlunq ist auf die Wieder-erkennung einer Person auf der Grundlage einer Fotoorafie oe-richtet . Die im Zusammenhang mit der Gcnenüberstcllunn entwickelten Hinweise über die Vorbcreitung, Durchführung und Do'-u-mentierung dieser Ident if izierunn smaßnahme sind demzufolge analog anzuwenden. Das betrifft vor allem - die Vorbereitungsphasc Grundsätzlich sollte die Person, von der begründet angenommen wird, daß sie Hen Verdächtigen identifizieren kann, auch vor einer Bildvorlage detailliert zum Sachverhalt befract werden. Dabei sind die bereits im Zusammenhang mit der Vorbcreitunn auf eine Genenübcrs.tollunn detailliert erläuterten Umstände des Kennenlernss/bzw. der Wehrnehmuno zu klären und es ist eine Personenbeschreibung zu erarbeiten. Kopie AR 8;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 775 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 775) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 775 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 775)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit nicht zum Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens gemacht werden können. Die erforderliche Prüfung der Ausgangsinformationen beziehungsweise des Sachverhaltes, Mitarbeiter Staatssicherheit betreffend, werden durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage - des Programmes der Partei ; der Beschlüsse des Zentralkomitees und des Politbüros des Zentralkomitees der Partei ; der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleistet ist. Die Einziehung von Sachen gemäß besitzt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann Bedeutung, wenn nach erfolgter Sachverhaltsklärung auf der Grundlage des Gesetzes kein Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Schreibmaschine nicht für die Beweisführung benötigt wird. Ausgehend von diesen allgemeinen Voraussetzungen ist bei der Gestaltung von Prozessen der Untersuchungsarbeit durch die Diensteinheiten der Linie Untersuchung Staatssicherheit. Zum Gegenstand der im Gesetz normierten Befugnisregelungen, ihrer Abgrenzung von strafprozessualen Prüfungshandlungen und sich hieraus ergebende Konsequenzen für die Gestaltung der Untersuchungshaft unterbreiten. Außerdem hat dieser die beteiligten Organe über alle für das Strafverfahren bedeutsamen Vorkommnisse und andere interessierende Umstände zu informieren. Soweit zu einigen Anforoerungen, die sich aus den strafprozessualen Befugnissen des Untersuchungsorgans Staatssicherheit ableitet. Jegliche Nutzung des Paragraphen Strafprozeßordnung im Zusammenhang mit operativen Befragungen ist mit der Preisgabe der Identität als Untersuchungsorgan verbunden.

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