Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 774

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 774 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 774); 774 WS DHS 001 - 233/81 wendig werdenden Identifizierung verloren ist. Fehler diesem Gebiet sind nicht reparabel. 2. Die Vornahme von Bildvorlagen zum Zwecke der Identifizierung von Personen Ähnliche Aufgaben wie bei der Gegenüberstellung, allerdings in der Regel von nicht so hohem Schwierigkeitsgrad, sehen wir uns bei der Vorlage von Lichtbildern zum Zwecke der Wiedererkennung von Personen in Befragungen und Vernehmungen 2 gegenüber. Diese Maßnahme kommt in der Untersuchungsarbeit des MfS relativ häufig zur Anwendung, und zwar mit recht unterschiedlicher Zielstellung, nämlich OUT 000205 - mit dem Ziel der Identifizierung von Verdächtigen aus einer meist größeren Anzahl von Personen, die auf GpKund bestimmter gemeinsamer Merkmale zum Kreis der Verdächtiger* gehören; Die Bildvorlage kommt beispielsyfte- zur Anwendung gegenüber Zeugen und Verdachtigen/bei der Klärung des Tatbeitrages einzelner Ougendlicher bei Störungen öffentlicher Veranstaltungen, bei der Untersuchung rowdyhafter Handlungen*’e'ihes gegebenen Personenzusammenschlusses, bei der Identifizierung möglicher Mordschützen einer faschistischen Polizeieinheit während des II. Weltkrleges. - mit dem Ziel der Wiedererkennung eines bereits bekannten Verdächtigen; Mit dieser Zielstellung wird eine Bildvorlage gegenüber Zeugen oder anderen Verdächtigen vorgenommen, wenn beispielsweise geprüft werden soll, ob eine in' den bisherigen Untersuchungen bere'its in den Kreis der Verdächtigen geratenen Person auch von der Person, dem die Lichtbilder vorgelegt werden sollen, als Verdächtiger identifiziert wird „ Sie dient in der Regel dazu, eine bereits bestehende Vermutung hinsichtlich eines Verdächtigen zu überprüfen. 1 Ist ein Zeuge einmal dem Verdachtigen/Beschuldigten gegenübergestellt worden, kann er danach nicht mehr zur Identifizierung des gleichen Verdächtigen/Beschuldigten eingesetzt werden 2 Wir behandeln hier nicht Probleme der Personenidentifizierung an Hand des kriminalistischen Vergleichs mehrerer Fotografien der gleichen Person. Vgl. dazu Stelzer a. a. O., S. 381 - 390;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 774 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 774) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 774 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 774)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit erfordert einheitliche Maßstäbe in der Anwend ung des sozialistischen Straf- und Strafverfahrensrechts bei der Einleitung, Bearbeitung und dem Abschluß von Ermittlungsverfahren.

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