Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 677

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 677 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 677); übtu - 677 - vvs DHS 001 - 23/8(10 010 3 j Während des Hochschulstudiums sollten persönliche Kon- takte zwischen den studierenden Angehörigen und den jeweiligen operativen Diensteinheiten bzw. Diensteinheiten der Linie IX bestehen Dies könnte beispielsweise in Form der alljährlichen Rechenschaftslegung über erreichte Studienergebnisse und durch die Unterstützung bzw. Betreuung von Beleg- und Diplomarbeiten geschehen. Hilfe und Unterstützung könnte in geeigneter Weise auch bei der Lösung von Problemen und Schwierigkeiten während des Studiums gewährt werden. Gleichzeitig wäre zu prüfen, inwiefern das Praktikum von Hochschulstudenten in Diensteinheiten der Linie IX absolviert werden könnte. - Für den Fall, daß ein zeitweiliger Einsatz in der Linie IX vor Beginn des Studiums nicht möglich ist, sollte bereits yv. "v im Verlauf des zweiten Studienjahres Ctoefc#en späteren Ein- satz als Untersuchungsführer entscteefr’“ werden , so daß die vorgenannten Möglichkeiten der lierftak-f auf nähme und -auf-rechterhaltung mit dem Ziel der™%p’f bereit ung des späteren Einsatzes in der Linie IX#gewährleistet werden könnte. - Bei Angehörigen voruÄ,- und Sicherungseinheiten sollten gleichfalls Möglji&hkiten der frühzeitigen Kontaktherstellung zwischen den Nfbrgyrwortlichen Leitern der Linie IX und dem für die Lini&Cfx vorgesehenen Angehörigen geschaffen werden, damit sich der Leiter vor der Zuführung einen persönlichen Eindruck von dem Mitarbeiter machen kann. 5,2.2,2.Zur Auswahl des Betreuers für die Einarbeitung neueingestellter Angehöriger der Linie IX Die Gewährleistung einer wirksamen Einarbeitung neueinge' stellten Angehöriger der Linie IX hängt wesentlich vorder verantwortungsbewußten Auswahl des Betreuers ab. Die Bedeutung dieser Leiteraufgabe ergibt sich insbesondere aus der Verantwortung des Betreuers. Wesentlicher Gegenstand seiner Verantwortung ist, daß er im Auftrag des Leiters für die anforderungsgerechte Um- und Durchsetzung der Ziele des äirzrbeiturgsprozesses des neueingestellten Angehörigen und eine hohe Wirksamkeit der dabei zur Anyr.r.- Kopie AR 8;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 677 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 677) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 677 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 677)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Dabei handelt es sich um eine spezifische Form der Vorladung. Die mündlich ausgesprochene Vorladung zur sofortigen Teilnahme an der Zeugenvernehmung ist rechtlich zulässig, verlangt aber manchmal ein hohes Maß an politisch und tsohekistisoh klugem Handeln, flexiblem Reagieren und konsequentem Durchsetzen der Sicherheitsanforderungen verlangen. Die allseitig Sicherung der Inhaftierten hat dabei Vorrang und ist unter allen Lagebedingungen zu aev., sichern. Die gegenwärtigen und perspektivischen Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativen Basis, insbesondere der sind zur Qualifizierung der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet vor allem die Lösung folgender Aufgaben zu sichern: Herausarbeitung und Präzisierung der linienspezifischen Zielstellung für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet. Die Gewährleistung des Schutzes und der inneren Sicherheit der DDR. dlpuv Schaltung jeglicher Überraschungen erfordert, die Arbeit der operati einheiten der Abwehr mit im und nach dem Operationsgebiet hat mit folgenden Zielstellungen zu erfolgen: Erkennen und Aufklären der feindlichen Stellen und Kräfte sowie Aufklärung ihrer Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden; erzielte Ergebnisse bei der vorbeugenden Abwehr Einschränkung geplanter feindlich-negativer Handlungen sowie bei der Schadensverhinderung und Aufrechterhaltung Wiederherstellung von Sicherheit und Ordnung; die Effektivität des Einsatzes der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und wirksame Verhindern von Handlungen fedridlich-negativer Kräfte, die zu Beeinträchtigungen der Sichertieit und Ordnung an in den Objekten Staatssicherheit führen können.

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