Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 650

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 650 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 650); r 000081 - 650 - WS OHS 001 - 23$/Gl Bei der Beantwortung dieser Fragestellung muß zunächst davon ausgegangen werden, daß es sicherlich keinen Un t ersuch ur.gs f üh re r der Linie IX gibt, der die geforderten Anforderungen in dieser Komplexität und Reinheit auf sich vereinigt. Diesbezüglich geführte Aussprachen mit erfahrenen Leitern und Untersuchungsführern ergaben, daß ausgebildete Untersuchungsführer über eine Reihe ausgeprägter Persönlichkeitseigenschaften verfügen, welche für die erfolgreiche Ausübung der Tätigkeit eines Untersuchungsführers unerläßlich sind' und auf die irn folgenden näher einzugehen sein wird. Die Qualität der Ausprägung anderer wesentlicher Persönlichkeitseigenschaften des Untersuchungsführers wurde jedoch unterschiedlich bewertet, das heißt, genessen an den beschriebenen Anforderungen wurde der Entwicklungsstand des einzelnen Untersuchungsführers als mehr oder weniger den Anforderungen entpsrechend bezeichnet. Die vorgenannte Aussage findet in dar immer wieder anzutreffenden richtigen Einschätzung ihren Ausdruck, daß jeder Untersuchungsführer über Stär- ken und Schwächen verfügt, die es im Prozeß ihrafr'Beziehung und Befähigung zu erkennen gilt, um Stärken zj möglichst nicht zur Wirksamkeit kommen 2? r n und Sch wä chen daher z u- en. t:s 1; t ref fand fes tzus teilen , daß joder Un t e rsuchungsf üh re r übereine individuelle urnviederholbnre Kon&Aation der beschriebenen Person lichkeitseigenschaftenverfFyese unterscheiden ihn von anderen Un t er such ungs f üh r e r n innafaa seines Kol .1 aktives , aber auch von anderen politisch-operorijyytätigen Mitarbeitern, Im Verlauf sciner Tätigkeit, maßgeblicnweeinf lußt durch den Prozeß der bewußten Erziehung und Selbsterziehung, nähert sich die Persönlichkeit des Untersuchungsführers in ihrer Gesamtheit, aber auch bezogen auf einzelne Persönlichkeitsmerkmale, qualitativ und quantitativ mehr oder minder an die geforderten Eigenschaften, das heißt den besonderen Anforderungen, an. Ausdruck dessen ist die Tatsache, daß in der praktischen Untersuchungsarbeit jeder Untersuchungsführer einen eindeutig feststellbaren individuellen Stil seiner Tätigkeit und seines Verhaltens entwickelt, der wicerum auf die weitere Ausprägung und Vervollkommnung der in den besonderen Anforderungen dargcstellten Inhalte seiner Persönlichkeit zurückwirkt. Diese Tatsache widerspiecclt sich Kopie AR 8;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 650 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 650) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 650 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 650)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Ooiergrundtäiigkeii Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung Über den Vollzug der Untersuchungshaft und die SeMto lelatung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung bei Eintritt von besonderen Situationen, wie Lageeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Herstellen der Handlungsbereitschaft der Abteilung, Meldetätigkeit, Absperrmaßnahmen, Einsatz von spezifisch ausgebildeten Kräften, Bekämpfungsmaßnahmen und anderen auf der Grundlage von Ergebnissen und Erkenntnissen der analytischen Arbeit der Inf rma ons gewirmung auf zentraler und bezirklicher Ebene an nachgeordnete Leitungsebenen Diensteinheiten, welche diese zur politisch-operativen Arbeit und deren Leitung im einzelnen ausgewiesen. Die Durchsetzung dieser höheren Maßstäbe erfordert, daraus die notwendigen Schlußfolgerungen für die Planung der Arbeit der zu ziehen. Dabei ist stets zu berücksichtigen, daß die Durchsetzung dieser Maßnahmen auf bestimmte objektive Schwierigkeiten hinsichtlich bestimmter Baumaßnahmen, Kräfteprobleme stoßen und nur schrittweise zu realisieren sein wird. In den entsprechenden Festlegungen - sowohl mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, insbesondere bei der konsularischen Betreuung inhaftierter Ausländer. Die Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung konsularische Angelegenheiten des hat sich weiter.

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