Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 634

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 634 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 634); - 634 - fügung stehender Informationen die erforderlichen und notwendigen Entscheidungen längerfristig überdenken, zielgerichtet vorbereiten und damit im Zusammenhang ihre Folgen und eventuell auf tretende Risiken umfassender bewerten kann. Im Verlauf dieses Prozesses hat der Untersuchungsführer die Möglichkeit, sich über die Nützlichkeit und Zweckmäßigkeit von ihm erkannter Entsc'nsi-dungsvarianten zu beraten, unter Umständen neue Varianten der Entscheidung zu finden und sich mit der kollektiv erarbeiteten Entscheidungsvariante vollinhaltlich zu identifizieren. Der in der Untersuchungspraxis oft sehr komplizierte Prozeß der Entscheidungsvorbereitung und -findung verlangt vom Untersuchungsführer zunächst die Fähigkeit, Entscheidungssituationen zu erkennen. Bei der Vorbereitung und Durchführung von Untersuchungohand-lungen entsteht für den Untersuchungsführer ständig das Erfordernis, sowohl längerfristig herangereifte als auch aus der jeweiligen Situation erwachsende Entscheidungsnpt-ndigkeiten zu erfassen. Das kann beispielsweise die erforsW'ic'he Veränderung, seines vernehr,Hingstaktischen Vorgehens gegenüber Beschuldigten, die erforderliche Einleitung von Bührungsma.ßna'nmen oder die Überarbeitung des Untersuch Damit verbunden ist allseitig und dam* bet ref f en . irdernis , EntscheidunossituatIonen °3 ekt iv zu bewerten. Diese Anforderung ■ verlangt vom Untersuchungsführer ausgehend von der erkannten herangsreiften Entscheidungssituation beispielsweise real einzuschätzen, wie dringlich die Herbeiführung einer bestimmten Entscheidung ist und in welcher Richtung sie getroffen werden muß. Er hat dabei unter anderen zu beantworten, ob die jeweilige Situation einer unverzüglichen Klärung bedarf. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, daß der Untersuchungsführer in der Lage ist, die Bedeutsamkeit der herangereiften Entscheidung für die jeweilige Untersuchungshandlung, aber auch für den jeweiligen Untersuchungskomplex und darüber hinaus des gesamte Verfch ren zu beurteilen. Bestandteil einer objektiven Bewertung herangereifter Entschaidungssituationen ist Kopie AR 8;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 634 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 634) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 634 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 634)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt. Der Wachschichtleiter leitet die Dienstdurchführung auf der Grundlage von Befehlen und Weisungen. Er übt die Disziplinarbefugnis auf der Basis der Disziplinarvor-schrift Staatssicherheit als Referatsleiter aus. Im Rahmen der politisch-operativen Aufgabenerfüllung beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verantwortlich. Dazu haben sie insbesondere zu gewährleisten: die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei der Aufnahme von Personen in die Untersuchungshaftanstalt zun Zwecke der Besuchsdurchführung mit Verhafteten. der gesamte Personen- und Fahrzeugverkehr am Objekt der Unter-suchungsiiaftanstalt auf Grund der Infrastruktur des Territoriums sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den humanistischen Werten der sozialistischen Gesellschaft und den gesetzlichen Bestimmungen zu verwirklichen. Aber nicht nur der Inhalt der Argumentation, sondern auch die Art und Weise der Begehung der Straftat-, Ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und die Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren konnte weiter erhöht werden. Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen muß, auch unter den Bedingungen des erhöhten Vorgangsanfalls, noch konsequenter angestrebt werden.

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