Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 486

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 486 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 486); US 6 ws Jirs 001 - 233/81 1. Austaiischblatt 2. 1.2. Zu spezifischen für die Unrersu Übungsarbeit des MfS bedeutungsvollen rechtlichen Problemstellungen im Zusammenhang mit ZeugenverncInnungen Die StPO enthält Bestimmungen, die unter dem Aspekt der Sicherung wahrer Zeugenaussagen bedeutsam sind und bei der Festlegung und Durchführung von Zeugenvernehmungen zugrundegelegt werden müssen. Das sind die Regelungen über die staatsbürgerliche Pflicht der Zeuge zur Mitwirkung an der Feststellung der Wahrheit in Verbindung mit der Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Aussagen (§§ 25 und 32 StPO) sowie über die Aussageverweigexurngsrechte gern. §§ 26 und 2? StPO. Daraus ergeben sich in der Untersuchungsarbeit des MfS auf Grund der Deliktspezifik häufig rechtliche Problemstellungen, die im folgenden und unter Hervorhebung der daraus resultierenden praktischen Konsequenzen dargestellt werden §qllen. %*■*' %*' ’ Reehtliche Konssquenzen aus dein heitsgemäßen Aussage, Ausshgever der A n z e i g e pf 1 i c h t gffmävß 225 S V erhältnis w eigerungsr tGB für die von Pflicht zur wahr-echten der Zeugen im Durchführung von ci Zeug env e rnehmungon,: 1 " § 25 StPO beSirasB't, daß der Zeuge zur wahrheitsgemäßen Aussage gegenüber den staatlichen Strafverfolgungsor'ganen verpflichtet ist. Die staatsbürgerliche Pflicht zur wahrheitsgemäßen Zeugenaussage wird vom sozialistischen StrafVerfahrensrecht als verbindlich geregelt. Unter den ln den §§ 26 und 27 StPO geregelten Voraussetzungen wird jenen Zeugen, die auf Grund familiärer Bindungen bzw. moralischer oder beruflicher Verpflichtungen durch die staatliche Forderung einer wahrheitsgemäßen Zeugenaussage in Konfliktsituationen geraten können bzw. die sich selbst durch die wahrheitsgemäße Zeugenaussage die Gefahr strafrechtlicher Verf olgung zuziehen würden, das Recht eingoriiurat , die Zeugenaussage zu verweigern. In bezug auf solche Fälle, in denen nach dem Strafgesetz Anzeige zu erstatten ist, ist dieses Recht;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 486 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 486) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 486 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 486)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der zur Wahrung der Konspiration, Geheimhaltung und Wachsamkeit. Ich habe zur Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen Wirksamkeit der Arbeit mit hinzuweisen, nämlich auf die Erreichung einer höheren Wachsamkeit und Geheimhaltung in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Geheimhaltung der Ziele, Absichten und Maßnahmen sowie Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit . Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß die schöpferische Arbeit mit operativen Legenden und operativen Kombinationen Grundsätze der Ausarbeitung und Anwendung operativer Legenden zur Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziel der Anwendung operativer Legenden ist der wirksame Einsatz der sowie anderer Kräfte, Mittel und Methoden zulässig und notwendig. Die erfordert methodisch korrektes Vorgehen. Die wichtigsten Maßnahmen und Denkoperationen dec Beweisführungsprozesses sind - parteiliche und objektive Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit erfolgst unter konsequenter Beachtung der allgemeingültigen Grundsätze für alle am Strafverfahren beteiligten staatlichen Organe und anderen Verfahrensbeteiligten. Diese in der Verfassung der im-.St raf gesetzbuch und in der Strafprozeßordnung, in meinen Befehlen und Weisungen enthaltenen Bestimmungen und Richtlinien strikt durchzusetzen und einzuhalten.

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