Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 248

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 248 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 248); wer ! ! seiner geisticTsrr'ttbä f te zu sein. Es sollte angestrebt den, daß der Verdächtige sich in diesen Fällen freiwillig bereit erklärt, auf der Dienststelle des MfS zu ruhen. Wird das nicht erreicht, kann das Festhalten des Verdächtigen unter Berufung auf die erfolgte Zuführung und die Notwendigkeit der Unterbrechung der Befragung erzwungen werden. Dabei ist die ausdrückliche Hervorhebung wichtig, daß die Unterbrechung der Befragung im Interesse der Wahrung der Objektivität der Befragungsergebnisse erfolgt. Die Unterbrechung und ihre Gründe sind grundsätzlich im Protokoll über die Verascht igenbsf ragung ouszuiveisen . Die Zuführung des Verdächtigen zur Befragung kann wenn die Voraussetzungen der Zuführung gemäß § 95 (2) StPO nicht gegeben sind (beispielsweise weil kein Anlaß gemäß § 92 StPO vorliegt) oder weil es politisch-operativ zweckmäßig erscheint auch.auf der Grundlage des § 12 (2) des VP-Gesetzes erfolgen, TV. wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vo!irlipgen. Gemäß § 12 (2) VP-Gesetz ist eine Zuf ühryffn statthaft. entweder zum Zwecke der Feststellung d s rk B© r sö h a 1 i s n , wenn diese nicht an Ort und Stelle zweifelsfrei Wstgestellt werden können, oder zur Klärung enüsV die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gehrdenlJen Sachverhalts, wenn dies unumgänglich ist. Iq derxzweiten Alternative, die für die in der Praxis deV'-MfS-Arbeit erforderlichen Zuführungen meist von Bedeutung ist, ist Voraussetzung für die Zuführung a) die Notwendigkeit der Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts (z. B. Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Bürgern: Vorliegen von Handlungen, die in grober Weise das Zusammenleben der Bürger stören; Erscheinungen, die Bezeichnender Weise beziehen sich die bisher veröffentlichten zwei Kassationsurteile des Obersten Gerichts der DDR, in denen die Umstände des Zustandekommens von wichtigen belastender, Aussagen des Beschuldiaten den Ausschlag dafür gaben, daß ihr Wahrheitsgehalt in Zweifel gezogen werden mußte, auf solche Fälle der Durchführung während der Nachtzeit anhaltender VerdächtigenbefTagungen bzw. ErstVernehmungen. Vgl. Urteil das Obersten Gerichts vom 2.4.2930 - 2 OSK 3/80 - veröffentlicht in "Neue Oustiz' 6/80, S. 235 - 237 sowie Urteil des Obersten Gerichts vom 5.2.1932 I Pr 1 - 15 - 3/30 - veröffentlicht in "Informationen des Obersten Gerichts" Nr. 2/81, S. 23 - 30;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 248 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 248) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 248 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 248)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß konkret festgelegt wird, wo und zur Lösung welcher Aufgaben welche zu gewinnen sind; die operativen Mitarbeiter sich bei der Suche, Auswahl und Gewinnung von Kandidaten Beachtung zu finden mit dem Ziel, zur Erhöhung der Qualität der politisch-operativen Arbeit der Linie und der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit beizutragen. Z.ux- inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit resultieren. Diese objektiv gegebenen Besonderheiten, deren Nutzung die vemehmungstaktischen Möglichkeiten des Untersuchungsführers erweitern, gilt es verstärkt zu nutzen. Im Prozeß der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, der Lösung der Aufgaben und der Geheimhaltung, die nicht unbedingt in schriftlicher Form erfolgen muß. Die politisch-operative Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sichei heit erfordert besondere Methoden, die nicht den Umfang der Zusammenarbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern annehmen dürfen. Sie ist nach folgenden Gesichtspunkten zu organisieren: Auf der Grundlage der Direktive und der zu erlassenden Durchführungsbestimmungen zur Direktive ist in den Diensteinheiten Staatssicherheit unverzüglich mit der Überarbeitung der Mobilmachungsplanung und der zusätzlichen organisatorischen Mobilmachungsmaßnahmen, die sich aus den objektiven Erfordernissen an die Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit ergeben, herauszuarbeiten und zu erläutern, Haupterkenntnisse und -ergebnisse einer von mir eingesetzten Kommission zur Überprüfung der Bearbeitung von Untersuchungsvorgängen Besonderheiten des Vorgangsanfalls im Jahre Entwicklung der Qualität der Vorgangsbearbeitung Entwicklung der Vernehmungstätigkeit Entwicklung der Beweisführung und Überprüfung Entwicklung der Qualität und Wirksamkeit der Untersuchung straftatverdächtiger Sachverhalte und politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse Entwicklung der Leitungstätigkeit Entwicklung der Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auf der Grundlage der in den vergangen Jahren geschaffenen guten Voraussetzungen und Bedingungen, insbesondere der abgeschlossenen vorbereiteten.

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